Landesbauordnung
| 2. Teil - Das Grundstück und seine Bebauung (§§ 4 - 10) |
(1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
(2) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage geschaffen wird oder vorhanden ist oder wenn die Art der Wohnungen oder die Lage der Gebäude dies nicht erfordern. Die Kinderspielplätze müssen stufenlos erreichbar sein; § 39 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. Für bestehende Gebäude nach Satz 1 kann die Anlage von Kinderspielplätzen verlangt werden, wenn hierfür geeignete nichtüberbaute Flächen auf dem Grundstück vorhanden sind oder ohne wesentliche Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen geschaffen werden können.
Rechtsprechung zu § 9 LBO
16 Entscheidungen zu § 9 LBO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Karlsruhe, 20.05.2010 - 6 K 2666/09
Anordnung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1990 - 8 S 679/90
Zum Nachbarschutz bei Festsetzungen eines Bebauungsplans - größerer ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.1988 - 3 S 2740/87
Voraussetzungen einer wirksamen Teilungsgenehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07
Kinderspielplatz und Gebot der Rücksichtnahme
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2011 - 5 S 1670/09
Nachbarinteressen bei Planungsänderung berücksichtigen
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
Erforderlichkeit von Abstandsflächen
- LG Ellwangen, 14.11.1995 - 5 T 44/95
Grundbuchberichtigung nach Umwandlung
- VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03
Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Mindestabstand des Hauptgebäudes zu Nachbargrenzen
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Querverweise
- LBO
- Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen
- § 37 (Stellplätze und Garagen)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 I Nr. 25 (Inhalt des Bebauungsplans) (zu § 9 I)
- Besonderes Städtebaurecht
- Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Städtebauliche Gebote
- § 178 (Pflanzgebot) (zu § 9 I)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Besonderer Schutz von Natur und Landschaft
- § 33 (Geschützte Grünbestände) (zu § 9 I)