Bundesrepublik Deutschland
geändert durch Verordnung vom 25.04.2007 (GBl. S. 252) m.W.v. 16.06.2007
Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
In der Fassung vom 14.04.2005 (GBl. S. 376)geändert durch Verordnung vom 25.04.2007 (GBl. S. 252) m.W.v. 16.06.2007
1. Abschnitt (§§ 1 - 7)
§ 1 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 2 Jugendhilfeausschuss
§ 3 Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 4 Landesjugendhilfeausschuss
§ 5 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger
§ 6 Übernahme einzelner Aufgaben durch kreisangehörige Gemeinden
§ 7 Eigenleistung freier Träger
§ 2 Jugendhilfeausschuss
§ 3 Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 4 Landesjugendhilfeausschuss
§ 5 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger
§ 6 Übernahme einzelner Aufgaben durch kreisangehörige Gemeinden
§ 7 Eigenleistung freier Träger
2. Abschnitt
§ 8 Oberste Landesjugendbehörden, Beiräte
§ 9 Jugendhilfeplanung
§ 10 Landesjugendplan, Jugendhilfeberichterstattung
§ 9 Jugendhilfeplanung
§ 10 Landesjugendplan, Jugendhilfeberichterstattung
3. Abschnitt
§ 11 Zuständigkeit für die Anerkennung
4. AbschnittLeistungen der Jugendhilfe (§§ 12 - 17)
§ 12 Vorrangige Ziele der Jugendhilfe
§ 13 Vernetzung und Gemeinwesenbezug von Diensten und Einrichtungen
§ 14 Jugendarbeit
§ 15 Jugendsozialarbeit
§ 16 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 17 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
§ 13 Vernetzung und Gemeinwesenbezug von Diensten und Einrichtungen
§ 14 Jugendarbeit
§ 15 Jugendsozialarbeit
§ 16 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 17 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
5. AbschnittSonstige Vorschriften (§§ 18 - 28)
§ 18 Zuständige Behörde
§ 19 Heimaufsicht
§ 20 Bereitstellung von Einrichtungen
§ 21 Betreuungskräfte
§ 22 Informationsrecht
§ 23 Zusammenwirken aufsichtsführender Schulen
§ 24 Aufsicht des Vormundschaftsgerichts
§ 25 Verwaltung des Mündelvermögens
§ 26 Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei
§ 27 Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend
§ 28 Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken
§ 19 Heimaufsicht
§ 20 Bereitstellung von Einrichtungen
§ 21 Betreuungskräfte
§ 22 Informationsrecht
§ 23 Zusammenwirken aufsichtsführender Schulen
§ 24 Aufsicht des Vormundschaftsgerichts
§ 25 Verwaltung des Mündelvermögens
§ 26 Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei
§ 27 Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend
§ 28 Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken
6. AbschnittÜbergangsvorschriften (§§ 29 - 30)
Literatur im Internet zum LKJHG
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