Polizeigesetz
1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58) |
2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54) |
6. Unterabschnitt - Polizeizwang (§§ 49 - 54a) |
(1) 1Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. 2Gegen Personen darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck durch unmittelbaren Zwang gegen Sachen nicht erreichbar erscheint. 3Das angewandte Mittel muß nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein. 4Gegenüber einer Menschenansammlung darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn seine Anwendung gegen einzelne Teilnehmer der Menschenansammlung offensichtlich keinen Erfolg verspricht.
(2) Unmittelbarer Zwang ist, soweit es die Umstände zulassen, vor seiner Anwendung anzudrohen.
(3) Unmittelbarer Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck erreicht ist oder wenn es sich zeigt, daß er durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang nicht erreicht werden kann.
(4) Für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs zur Vollstreckung von Verwaltungsakten der Polizei gelten im übrigen die §§ 2 bis 6, 9, 10, 12, 21, 27, 28 und § 31 Abs. 1, 2, 4 und 6 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 18.11.2008 (GBl. S. 390), in Kraft getreten am 22.11.2008.
Rechtsprechung zu § 52 PolG bis 16.01.2021
34 Entscheidungen zu § 52 PolG bis 16.01.2021 in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von ...
- OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14
Amtshaftung nach dem Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen: ...
- VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15
Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff
- VG Freiburg, 14.11.2019 - 6 K 3484/19
Aufhebung einer Einweisungsverfügung wegen Wegfalls der Obdachlosigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
- VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität
- OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10
Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer ...
- VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03
Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04
Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten