Umsatzsteuergesetz
| Erster Abschnitt - Steuergegenstand und Geltungsbereich (§§ 1 - 3g) |
Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.
Rechtsprechung zu § 2a UStG
8 Entscheidungen zu § 2a UStG in unserer Datenbank:
- BFH, 08.01.2004 - V B 57/03
Zum selben Verfahren:
- BFH, 08.01.2004 - V B 37/03
USt-Voranmeldung - Ist-Versteuerung
- BFH, 08.01.2004 - V B 38/03
- BFH, 08.01.2004 - V B 39/03
- BFH, 08.01.2004 - V B 37/03
- FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 2769/00
Vorsteuervergütung eines im Ausland ansässigen Unternehmers
- FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 3015/99
Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den ...
- FG Köln, 26.09.2001 - 2 K 4929/99
Ansässigkeitsbegriff im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens
- FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 4970/99
Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den ...
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