Umsatzsteuergesetz
| Erster Abschnitt - Steuergegenstand und Geltungsbereich (§§ 1 - 3g) |
(1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.
(2) Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind
| 1. | motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt; | |
| 2. | Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern; | |
| 3. | Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1 550 Kilogramm beträgt. |
Satz 1 gilt nicht für die in § 4 Nr. 12 Satz 2 und Nr. 17 Buchstabe b bezeichneten Fahrzeuge.
(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das
| 1. | Landfahrzeug nicht mehr als 6 000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt; | |
| 2. | Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt; | |
| 3. | Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. |
Rechtsprechung zu § 1b UStG
34 Entscheidungen zu § 1b UStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 5 K 5070/08
Pocket-Bikes keine Fahrzeuge im Sinne des § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.06.2011 - XI B 103/10
Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 5036/08
Innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Pkw
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - 14 K 5036/08
- FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 161/02
Bestimmungsland, i.S. des § 3d Satz 1 UStG beim innergemeinschaftlichen ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.12.2006 - V R 11/06
Innergemeinschaftlicher Erwerb einer neuen Yacht
- BFH, 20.12.2006 - V R 11/06
- FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
Differenzbesteuerung; Fahrzeuglieferungen; Steuerbefreiung
- FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3453/04
Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung auf eine Lieferung von Gebrauchtwagen; ...
- FG Münster, 25.04.2007 - 5 K 3443/04
Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung auf eine Lieferung von Gebrauchtwagen; ...
- BFH, 15.07.2004 - V R 30/00
Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch, teils nichtunternehmerisch genutzten ...
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Querverweise
- UStG
- Steuergegenstand und Geltungsbereich
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)
- Steuer und Vorsteuer
- Besteuerung
- § 18 (Besteuerungsverfahren)
- Sonderregelungen
- § 25a (Differenzbesteuerung)
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 13 (Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr)
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