Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
| Abschnitt 3 - Sondervorschriften für Betreuer (§§ 4 - 10) |
Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen des § 6.
Rechtsprechung zu § 9 VBVG
29 Entscheidungen zu § 9 VBVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10
Familienrecht - Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel
- OLG Köln, 08.12.2008 - 16 Wx 218/08
Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung
- OLG Dresden, 02.01.2008 - 3 W 1439/07
Zum Beginn der Ausschlussfrist des § 2 VBVG
- OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07
Beginn der Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Betreuervergütung - keine ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08
Familienrecht - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers und Ausschlussfrist
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08
- OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06
Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung ...
- OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07
Vergütung des Betreuers: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung des ...
- OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07
Vergütungsabrechnung des Berufsbetreuers nach Übergangsrecht
- LG Wuppertal, 02.08.2006 - 6 T 452/06
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
Familienrecht - Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers
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Literatur im Internet zu § 9 VBVG
- § 9 VBVG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuervergütung
Betreuervergtung
VBVG
VBVG-Rechtsprechung
Vergütungsrechtsprechung
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