Wohngeldgesetz
Teil 3 - Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs (§§ 20 - 21) |
(2) 1Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine der folgenden Leistungen dem Grunde nach zusteht oder im Fall ihres Antrages dem Grunde nach zustünde:
1. | Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, | |
2. | Leistungen nach den §§ 56, 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder | |
3. | Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa. |
2Satz 1 gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. 4Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten; § 27 Abs. 2 und § 28 bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) vom 30.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 30.11.2019 | |
01.01.2016 | Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) | 02.10.2015 | |
01.11.2015 | Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) | 02.10.2015 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 20 WoGG
20 Entscheidungen zu § 20 WoGG in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 23.11.2022 - 7 K 3042/21
Wohngeld; erhebliches Vermögen; Orientierungswert; Freigrenze bei Personen über ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10626/15
Zum Begriff der gleichartigen Leistungen iSd § 21 Abs 3 S 1 Nr 2 BAföG
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 AS 450/18
Nachträgliche Kosten der Unterkunft und Heizung - Teilaufhebung - Wohngeld - ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 12 E 91/20
- VG Lüneburg, 23.01.2018 - 4 A 93/16
Eltern; Gemeinsames Bewohnen; Haushaltsmitglied; Wirtschaftsgemeinschaft
- VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- VG Berlin, 23.10.2012 - 21 K 237.11
Anspruch auf Wohngeld bei vorhandenem Vermögen; Bindungswirkung eines ...
- SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
Vorliegen einer besonderen Härte i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch ...
- OVG Sachsen, 24.06.2011 - 4 D 47/11
Prozesskostenhilfe, Wohngeld, Ausbildung, dem Grunde nach förderfähig
- OVG Sachsen, 03.08.2011 - 4 D 69/11
Prozesskostenhilfe, Wohngeld, Leistungsausschluss, Berufsausbildungsbeihilfe
Querverweise
Auf § 20 WoGG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Überleitungsvorschriften
- § 42a (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes)