Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24342
BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 EGGVG; § 24 Abs. 1 EGGVG; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 42 Abs. 2 VwGO; § 49 Abs. 1 BZRG
    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver Rechtsschutz gegen die Versagung der Tilgung durch die Registerbehörde; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Darlegungsanforderungen; Inbezugnahme von Schriftstücken; erforderliche Begründungstiefe ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 49 Abs 1 S 1 BZRG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Das gilt auch für die Begründungsanforderungen nach § 24 Abs. 1 EGGVG (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ).

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen.

    Er hat sich auch nicht lediglich auf eine von den angegriffenen Entscheidungen abweichende Gewichtung derselben Ermessenserwägungen beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Während der Verletzte einer Straftat grundsätzlich kein subjektives Recht auf Erhebung der öffentlichen Klage und die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den der Tat Verdächtigen hat (vgl. BVerfGE 51, 176 ), geht es im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG um die (behauptete) Verletzung subjektiver Rechte durch eine staatliche Maßnahme, ihre Ablehnung oder Unterlassung (vgl. § 24 Abs. 1 EGGVG).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11).

    Es darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, Rn. 11; Beschluss vom 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19).

    Formerfordernisse dürfen daher nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    Wie diese zielt es auf die Abwehr staatlicher Eingriffe in grundrechtlich geschützte Interessen der Betroffenen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 12).

    (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 14).

    Es kann vielmehr im Unterschied zu den Anforderungen im Klageerzwingungsverfahren zur Darstellung des Sachverhalts auf der Antragsschrift beiliegende Anlagen Bezug genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 15; OLG Celle, aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18

    Erlass einer Annahmeanordnung auf Antrag der hinterlegenden Person i.R.d.

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob hierfür eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Rechtsverletzung erforderlich ist oder ob - wie die Rechtsbeschwerde meint - lediglich ein Sachverhalt vorgetragen werden muss, der eine Rechtsverletzung möglich erscheinen lässt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13, juris Rn. 14; NStZ-RR 2013, 187 [juris Rn. 14]; jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.11.2017 - 5 VAs 26/17

    Vorzeitige Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister: Zulässigkeit des

    Rspr. des Kammergerichts, vgl. nur Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 VAs 16/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 1 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der geforderten schlüssigen Darlegung einer Rechtsverletzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rdn. 14).

    Diese Unterlagen und der ursprüngliche Antrag sind auch nicht (was unter Umständen genügen kann, vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rdn. 15 f.) als Anlagen eingereicht worden.

  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 04.08.2021 - 1 VAs 77/21

    Abweichen vom Vollstreckungsplan; Schutzwürdigkeit eines Arbeitsverhältnisses

    Diesen Anforderungen wird die Antragsschrift jedenfalls in der Zusammenschau mit dem ihr beigefügten Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft und der Bescheinigung des Arbeitgebers, aus denen sich weitere Informationen zum Sachverhalt ergeben, noch gerecht (zur Zulässigkeit der Beifügung und Inbezugnahme von Schriftstücken bei einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, Rn. 15, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht