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   BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21   

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BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21 (https://dejure.org/2022,4407)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2022 - 3 AZR 362/21 (https://dejure.org/2022,4407)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2022 - 3 AZR 362/21 (https://dejure.org/2022,4407)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 1a Abs. 1a BetrAVG, § ... 165 ZPO, § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO, § 1b Abs. 5 BetrAVG, § 1a Abs. 1 BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1a Abs. 1 Satz 3, Abs. 1a BetrAVG, § 19 Abs. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 1a TVG, § 362 Abs. 2 BGB, § 1a BetrAVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 26a BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von § 1a BetrAVG durch Tarifregelungen nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

  • rewis.io

    Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrentengesetz - Entgeltumwandlung - Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG - Übergangsbestimmung

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Von § 1a Abs. 1a BetrAVG abweichender Tarifvertrag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltumwandlung - und der tarifvertragliche Arbeitgeberzuschuss zur Pensionskasse

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Abweichung von § 1a BetrAVG durch Tarifregelungen nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Entgeltumwandlung in der bAV: Tarifvertrag kann Arbeitgeberzuschuss ausschließen

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Zahlung eines Arbeitgeberzuschuss zu einer betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1229
  • NZA 2022, 727
  • DB 2022, 1591
  • NZA-RR 2022, 389
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19

    Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Durch die Leistung an einen Dritten erfüllt der Arbeitgeber iSd. § 362 Abs. 2 BGB seine Zahlungspflicht aus § 1a Abs. 1a BetrAVG iVm. der Entgeltumwandlungsvereinbarung und dem TV AV gegenüber dem Kläger als Arbeitnehmer, sofern er hierzu berechtigt war (vgl. BAG 21. Januar 2020 - 3 AZR 73/19 - Rn. 23) .

    Die ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragene Befugnis, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst jedoch auch die Befugnis, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (st. Rspr. BAG 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - zu II 3 a der Gründe; im Anschluss: BAG 21. Januar 2020 - 3 AZR 73/19 - Rn. 55; 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 22) .

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20

    Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Die Revision ist nicht bereits wegen fehlender Verkündung des Urteils des Arbeitsgerichts begründet (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 -) .

    Dieser Fehler kann nicht durch das Gedächtnisprotokoll und das Zustellen des Urteils geheilt werden, da die Zustellung die Verkündung nicht ersetzt, zumindest wenn die Zustellung des Urteils - wie hier - nicht auf einer Verfügung des Richters beruht (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 23, 27; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10 mwN, BAGE 172, 372) .

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19

    Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Dieser Fehler kann nicht durch das Gedächtnisprotokoll und das Zustellen des Urteils geheilt werden, da die Zustellung die Verkündung nicht ersetzt, zumindest wenn die Zustellung des Urteils - wie hier - nicht auf einer Verfügung des Richters beruht (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 23, 27; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10 mwN, BAGE 172, 372) .

    Allerdings ergibt sich aus dem Anschreiben und dem vom Vorsitzenden unterschriebenen Protokoll der Wille des Gerichts, das Urteil mit seiner Urteilsformel kundzutun und gelten zu lassen (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372) .

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Bereits zur Vorgängerfassung des § 19 Abs. 1 BetrAVG war nämlich anerkannt, dass Tarifverträge den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG nicht nur modifizieren, sondern ganz ausschließen können (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 154/09 - BAGE 137, 357; zust. Rieble in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit Entgeltumwandlung 3. Aufl. A Rn. 285 ff. mwN zu abw. Auffassungen) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Das ist durch Auslegung zu ermitteln (zur Auslegung von Tarifverträgen BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 363/20 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Die ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragene Befugnis, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst jedoch auch die Befugnis, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (st. Rspr. BAG 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - zu II 3 a der Gründe; im Anschluss: BAG 21. Januar 2020 - 3 AZR 73/19 - Rn. 55; 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 22) .
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 27/95

    Zum Inhalt eines Verweisungstarifvertrages

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Die ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragene Befugnis, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst jedoch auch die Befugnis, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (st. Rspr. BAG 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - zu II 3 a der Gründe; im Anschluss: BAG 21. Januar 2020 - 3 AZR 73/19 - Rn. 55; 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 22) .
  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 703/11

    Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Auch die Rechtsprechung zur dynamischen Verweisung auf Verbandstarifverträge in Haustarifverträgen nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers unterstreicht die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den HausTV als dessen Tarifvertragspartei, die von der Verbandsmitgliedschaft nicht betroffen ist (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 4 AZR 703/11 - Rn. 25) .
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    b) Das erstinstanzliche Urteil wurde dadurch wirksam verlautbart, dass der Vorsitzende der Kammer die Übersendung des sog. Gedächtnisprotokolls mit der Urteilsformel an die Parteien verfügt hat, so dass sein Wille, die Entscheidung zu erlassen, außer Frage steht (vgl. hierzu BGH 12. März 2004 - V ZR 37/03 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
    Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (vgl. BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 119/19

    Nachlassinsolvenz - Rechtsnachfolge

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2021 - 15 Sa 1098/20

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 15 Sa 1096/20 B v. 31.05.2021

  • ArbG Hamburg, 11.01.2024 - 4 Ca 184/23

    Tarifvertraglicher Ausschluss des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung

    Das ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG 08.03.2022 - 3 AZR 362/21 - Rn. 33; zur Auslegung von Tarifverträgen BAG 13.07.2021 - 3 AZR 363/20 - Rn. 23 mwN).

    Es genügt, dass sich aus dem Tarifvertrag ergibt, dass von einer in § 19 Abs. 1 BetrAVG genannten Regelung abgewichen werden soll (BAG 08.03.2022 - 3 AZR 362/21 - Rn. 39).

    Ansprüche können nach § 19 Abs. 1 BetrAVG auch dann ausgeschlossen werden, wenn der abweichende Tarifvertrag vor dem 01.01.2018 abgeschlossen wurde (offengelassen in BAG 08.03.2022 - 3 AZR 362/21 - Rn. 40; dafür LAG Niedersachsen 16.10.2023 - 15 Sa 223/23 B - Rn. 70 ff.; Frank BetrAV 2022, 361 ff.; Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich Betriebsrentenrecht 29. EL März 2023 Betriebsrentengesetz § 1a Rn. 41.7; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto Betriebsrentengesetz 8. Aufl. 2022 § 1a BetrAVG Rn. 77; Karst/Kruip in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand 01.2022, Teil 6B, Rn. 178; Jahn EWiR 2022, 537, 538; Lampe im Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Bd. 2: Individualarbeitsrecht II 5. Aufl. 2021 § 204 Rn. 69; Thüsing/Beden, BetrAV 2018, 5 ff.; Beck/Groß ArbRAktuell 2018, 621, 623; dagegen ErfK/Steinmeyer 24. Aufl. 2024 § 1a BetrAVG Rn. 16; Bepler BetrAV 2018, 432 ff.; Droßel, Das neue Betriebsrentenrecht, 2018, Rn. 192).

    Das in Tarifverträgen ausgehandelte Gesamtergebnis wäre gestört, wenn trotz der Tarifdispositivität des § 1a Abs. 1a BetrAVG ein Arbeitgeberzuschuss zu leisten wäre, obwohl ein solcher im Tarifvertrag nicht vorgesehen war (Jahn EWiR 2022, 537, 538).

  • LAG Niedersachsen, 16.10.2023 - 15 Sa 225/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Ein Anspruch der Klägerin nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist ausgeschlossen, weil mit den Regelungen des TV AV eine abweichende Regelung iSd. § 19 Abs. 1 BetrAVG vorliegt (vgl. zur Auslegung des TV AV als eigenständige und abschließende Regelung zur Entgeltumwandlung, BAG, 08.03.2022, 3 AZR 362/21 , juris, Rn. 33ff.).

    Der Grundbetrag erfüllt damit unmittelbar auch den Zweck des § 1a Abs. 1a BetrAVG und führt zu einer eigenständigen Ausgestaltung der Entgeltumwandlung; vgl. BAG, 08.03.2022, 3 AZR 362/21 , juris, Rn. 36 und 27.

  • LAG Niedersachsen, 16.10.2023 - 15 Sa 223/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Ein Anspruch des Klägers nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist ausgeschlossen, weil mit den Regelungen des TV AV eine abweichende Regelung iSd. § 19 Abs. 1 BetrAVG vorliegt (vgl. zur Auslegung des TV AV als eigenständige und abschließende Regelung zur Entgeltumwandlung, BAG, 08.03.2022, 3 AZR 362/21 , juris, Rn. 33ff.).

    Der Grundbetrag erfüllt damit unmittelbar auch den Zweck des § 1a Abs. 1a BetrAVG und führt zu einer eigenständigen Ausgestaltung der Entgeltumwandlung; vgl. BAG, 08.03.2022, 3 AZR 362/21 , juris, Rn. 36 und 27.

  • LAG Niedersachsen, 16.10.2023 - 15 Sa 224/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Ein Anspruch des Klägers nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist ausgeschlossen, weil mit den Regelungen des TV AV eine abweichende Regelung iSd. § 19 Abs. 1 BetrAVG vorliegt (vgl. zur Auslegung des TV AV als eigenständige und abschließende Regelung zur Entgeltumwandlung, BAG, 08.03.2022, 3 AZR 362/21 , juris, Rn. 33ff.).

    Der Grundbetrag erfüllt damit unmittelbar auch den Zweck des § 1a Abs. 1a BetrAVG und führt zu einer eigenständigen Ausgestaltung der Entgeltumwandlung; vgl. BAG, 08.03.2022, 3 AZR 362/21 , juris, Rn. 36 und 27.

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