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   BGH, 27.01.2022 - V ZR 64/21   

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https://dejure.org/2022,4638
BGH, 27.01.2022 - V ZR 64/21 (https://dejure.org/2022,4638)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2022 - V ZR 64/21 (https://dejure.org/2022,4638)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - V ZR 64/21 (https://dejure.org/2022,4638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 ZPO, § ... 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 71 Abs. 1 Satz 2, § 47 Abs. 2 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG, § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 49a GKG, § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG, § 49a Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verfahren betreffebd ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Beseitigungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verfahren betreffebd ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Beseitigungsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung in einem Übergangsfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21

    In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem

    Auszug aus BGH, 27.01.2022 - V ZR 64/21
    a) Der Streitwert für das Verfahren bestimmt sich gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG nach den Wertvorschriften der Zivilprozessordnung, weil die Nichtzulassungsbeschwerde nach dem 30. November 2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Beseitigungsanspruch betrifft (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, juris Rn. 4).

    Insoweit bleibt § 49a GKG aF maßgeblich (§ 71 Abs. 1 Satz 1 GKG; vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, aaO).

  • BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags

    Auszug aus BGH, 27.01.2022 - V ZR 64/21
    c) Zu einer Änderung des Streitwerts für die Vorinstanzen von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, WM 2020, 1796 Rn. 5).
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