Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14393
BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23 (https://dejure.org/2023,14393)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2023 - 1 VR 1.23 (https://dejure.org/2023,14393)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 (https://dejure.org/2023,14393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,14393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen in die Republik Irak; Gefahr im Sinne von § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG; Instrumentalisierung für entsprechende Gewalthandlungen Dritter

  • rewis.io

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

  • doev.de PDF

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen in die Republik Irak; Gefahr im Sinne von § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ; Instrumentalisierung für entsprechende Gewalthandlungen Dritter

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährderabschiebung - und der einstweilige Rechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Islamisten - und die Abschiebungsanordnung in den Irak

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (72)

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Ordnungsverfügung ist in Fällen, in denen der Ausländer weder abgeschoben wurde noch freiwillig ausgereist ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 14).

    Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - InfAuslR 2018, 11 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).

    In diesem Sinne richten sich auch Gewaltanschläge gegen Unbeteiligte zum Zwecke der Verbreitung allgemeiner Unsicherheit gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 21).

    Da es um die Verhinderung derartiger Straftaten geht, ist es nicht erforderlich, dass mit deren Vorbereitung oder Ausführung in einer Weise begonnen wurde, die einen Straftatbestand erfüllt und etwa bereits zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen geführt hat (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 23).

    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und geeignet sind, die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 22; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - BVerwGE 164, 317 Rn. 31).

    Eine Abschiebungsanordnung ist schon dann möglich, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass sich eine terroristische Gefahr und/oder eine besondere Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers jederzeit aktualisieren kann, sofern nicht eingeschritten wird (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 25).

    Angesichts der besonderen Gefahrenlage, der § 58a AufenthG durch die tatbestandliche Verselbstständigung begegnen soll, genügt es, dass sich aus den festgestellten Tatsachen ein beachtliches Risiko dafür ergibt, dass sich die von einem Ausländer ausgehende Bedrohungssituation jederzeit aktualisieren und in eine konkrete terroristische Gefahr und/oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland umschlagen kann (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 27).

    Ein beachtliches Risiko, das ohne ein Einschreiten jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann, kann sich - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - in der Gesamtschau schon daraus ergeben, dass ein im Grundsatz gewaltbereiter und auf Identitätssuche befindlicher Ausländer sich in besonderem Maße mit dem radikal-extremistischen Islamismus in seinen verschiedenen Ausprägungen bis hin zum ausschließlich auf Gewalt setzenden jihadistischen Islamismus identifiziert, über enge Kontakte zu gleichgesinnten, möglicherweise bereits anschlagsbereiten Personen verfügt und sich mit diesen in "religiösen" Fragen regelmäßig austauscht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 28).

    Der obersten Landesbehörde steht bei der für eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erforderlichen Gefahrenprognose keine Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 29).

    bb) Ein Auswahlermessen kommt nur bei mehreren möglichen Zielstaaten in Betracht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - InfAuslR 2018, 11 Rn. 39).

  • VG Berlin, 08.07.2020 - 25 L 120.20

    Änderung eines Beschlusses

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    (a) Der Senat folgt, soweit es die reale Gefahr der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe betrifft, den Gründen der in Bezug auf den Antragsteller ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120.20 A - (juris Rn. 25 ff.) und vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - (VG, UA S. 23 f.).

    Diese Rechtslage findet ihre Entsprechung in der Auskunftslage, der zufolge Erkenntnisse, dass die Todesstrafe in der Republik Irak in jüngerer Zeit gegen zur Tatzeit Minderjährige verhängt oder gar verhängt und vollzogen worden ist, nicht vorliegen (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 11. Juni 2020 - 508-516.80/54146, S. 2; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA S. 8).

    ff. und IV.23. ff.; EUAA, Irak - Gezielte Gewalt gegen Individuen, Januar 2022, S. 14 ff.; EUAA, Country Guidance: Iraq, Juni 2022, S. 85 und 90; Human Rights Watch, World Report 2022, S. 345; Human Rights Watch, Iraq - Events of 2021, S. 3 f.; Human Rights Watch, Iraq: Appeals Courts Ignoring Torture Claims, 25. September 2019; UNAMI, Human Rights in the Administration of Justice in Iraq: Legal conditions and procedural safeguards to prevent torture and ill-treatment, August 2021, S. 11 f.; UNAMI, Human Rights in the Administration of Justice in Iraq: Trials under the anti-terrorism laws and implications for justice, accountability and social cohesion in the aftermath of ISIL, Januar 2020, S. 7 ff.; US Department of State, Iraq 2022 Human Rights Report, S. 6 f. und 15 f.; US Department of State, Iraq 2021 Human Rights Report, S. 6 f.; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA 8 f. und Urteil vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - UA S. 10 f.).

    Nach alledem teilt der Senat die diesbezüglich abweichende Beurteilung der Zuverlässigkeit der Zusicherungen der Botschaft der Republik Irak durch das Verwaltungsgericht B. (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 24. Januar 2020 - VG 25 L 506.19 A - juris Rn. 50 und vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA S. 8 ff. sowie Urteil vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - UA S. 14 ff.) nicht.

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - InfAuslR 2018, 11 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).

    Von der gänzlichen Ungeeignetheit der Zusicherung des anderen Staates muss dabei nur in Ausnahmefällen ausgegangen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 47 f. m. w. N.).

    Das Fachgericht hat anhand dieser Maßstäbe zu prüfen, ob die Zusicherung die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 EMRK wirksam ausschließt und insbesondere den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 49).

    Die betreffende Zusicherung hat nicht nur einen gänzlich allgemein gehaltenen Inhalt, sondern ist mit spezifischen Garantien verbunden, die eine Überprüfung der (eventuellen) Haftbedingungen des Betroffenen im Falle von dessen Inhaftierung und den ungehinderten Zugang zu seinen Prozessbevollmächtigten erlaubt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 50).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Eine solche Mitwirkung verstößt als solche auch nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip oder sonstige verfassungsrechtliche Gewährleistungen (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ).

    Es gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ).

    Eine dem Antragsteller für den Fall der Nichteinhaltung der vorstehenden diplomatischen Zusicherung nach dem unter (a) dargestellten Strafrahmen des Art. 73 Abs. 1 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 StGB Irak 2010 drohende neuerliche Strafe von zwei bis 15 Jahren stellte sich zwar bei unterstellter Ausschöpfung der Obergrenze als für den Antragsteller in hohem Maße hart dar; sie erwiese sich jedoch trotz des bereits im Bundesgebiet erfolgten Freiheitsentzuges wegen der Schwere der in Rede stehenden Straftaten noch nicht als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 57 m. w. N.).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Bei der mit einer Anhörung verbundenen "Vorwarnung" des Ausländers bestand hier zumindest für die verbleibende Dauer der Inhaftierung des Antragstellers zwar nicht die Gefahr, dass sich dieser der Abschiebung durch Untertauchen entzieht oder sonst den mit der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Abschiebungsanordnung verfolgten Zweck vereitelt (vgl. auch § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG; ferner BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 5.17 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 17).

    Eine sofortige Entscheidung war indes deshalb im öffentlichen Interesse notwendig, weil von dem Antragsteller eine terroristische Gefahr ausgeht, die sich jederzeit aktualisieren kann (BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 5.17 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 17).

    Im vorliegenden Eilverfahren bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, zum einen ob die oberste Landesbehörde berechtigt war, von der Anhörung des Antragstellers auch in Bezug auf das Einreise- und Aufenthaltsverbot abzusehen, zum anderen ob der Erlass eines im Einklang mit § 11 Abs. 5b AufenthG unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots an der Richtlinie 2008/115/EG zu messen ist (ausdrücklich offenlassend BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 2.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 6 Rn. 46 und Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 72 und vom 22. August 2017 - 1 A 10.17 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 37 Rn. 6) und bejahendenfalls ob im Lichte dessen, dass die Bundesrepublik Deutschland, soweit Art. 11 Abs. 2 Satz 2 RL 2008/115/EG eine Festsetzung der Dauer des Einreiseverbots auch für den Fall vorsieht, dass der Drittstaatsangehörige eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt, im Einklang mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2008/115/EG beschlossen hat, diese Richtlinie nicht auf Drittstaatsangehörige anzuwenden, die nach einzelstaatlichem Recht infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind (BT-Drs. 17/6053 S. 7 i. V. m. BT-Drs. 17/5470 S. 21; BT-Drs. 18/4097 S. 36; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Grundrechte wie das Recht auf Beachtung der Verteidigungsrechte aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 [ECLI:EU:C:2014:2431], Boudjlida - Rn. 43).

    Dabei ist auch das Ziel der Richtlinie, nämlich die wirksame Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in ihr Herkunftsland, zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 - Rn. 45).

    Sind - wie hier - weder die Bedingungen, unter denen die Wahrung der Verteidigungsrechte von Drittstaatsangehörigen zu gewährleisten ist, noch die Folgen der Missachtung dieser Rechte unionsrechtlich festgelegt, richten sich diese Bedingungen und Folgen nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 - Rn. 41 ff.).

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Selbst wenn eine solche Gefahr im Einzelfall droht, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch eine diplomatische Zusicherung ausgeschlossen werden (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othmann/Vereinigtes Königreich - NVwZ 2013, 487 Rn. 189).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist im Rahmen der Prüfung der Qualität und der Verlässlichkeit der durch das Zielland der Abschiebung erteilten diplomatischen Zusicherungen unter anderem zu berücksichtigen, 1. ob der Inhalt der Zusicherungen dem Gericht offengelegt wird, 2. ob die Zusicherungen spezifisch oder allgemein und vage sind, 3. wer die Zusicherungen gegeben hat und ob diese Person den Empfangsstaat binden kann, 4. wenn die Zusicherungen von der Zentralregierung des Aufnahmestaats abgegeben wurden, ob von den lokalen Behörden erwartet werden kann, dass sie sich daran halten, 5. ob die Zusicherungen eine Behandlung betreffen, die im Aufnahmestaat rechtmäßig oder rechtswidrig ist, 6. ob sie von einem Vertragsstaat erteilt sind, 7. die Dauer und Stärke der bilateralen Beziehungen zwischen dem abschiebenden und dem aufnehmenden Staat, einschließlich des Verhaltens des Aufnahmestaats bei der Einhaltung ähnlicher Zusicherungen, 8. ob die Einhaltung der Zusicherungen objektiv durch diplomatische oder andere Überwachungsmechanismen überprüft werden kann, einschließlich der Gewährung eines ungehinderten Zugangs zu den Anwälten des Antragstellers, 9. ob es im Aufnahmestaat ein wirksames System zum Schutz vor Folter gibt, einschließlich der Frage, ob er bereit ist, mit internationalen Überwachungsmechanismen (einschließlich internationaler Menschenrechts-NGOs) zusammenzuarbeiten, und ob er bereit ist, Foltervorwürfe zu untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen, 10. ob der Antragsteller zuvor im Aufnahmestaat misshandelt worden ist, und 11. ob die Zuverlässigkeit der Zusicherungen von den inländischen Gerichten des abschiebenden Staats geprüft worden ist (EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09 - NVwZ 2013, 487 Rn. 189).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Wesentliche Kriterien für die Bestimmung einer "terroristischen Gefahr" können insbesondere aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Union im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 (ABl. L 164 S. 3), dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates Nr. 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) und Art. 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 S. 6) gewonnen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und geeignet sind, die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 22; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - BVerwGE 164, 317 Rn. 31).

    Ausgehend davon lassen sich der Richtlinie 2018/115/EG - deren Anwendbarkeit hypothetisch unterstellt - Anhaltspunkte für einen "Rechtswidrigkeitszusammenhang" zwischen dem Einreiseverbot und seiner Befristung einerseits und der Rückkehrentscheidung andererseits nicht entnehmen (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - BVerwGE 164, 317 Rn. 83).

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
    In Fällen, in denen sich eine Person in hohem Maße mit einer militanten, gewaltbereiten Auslegung des Islam identifiziert, den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung dieser radikal-islamischen Auffassung für gerechtfertigt und die Teilnahme am sogenannten Dschihad als verpflichtend ansieht, kann von einer hinreichend konkreten Gefahr auszugehen sein, dass diese Person terroristische Straftaten begeht (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - juris Rn. 18).

    Das Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG verschafft dem absoluten Charakter des Abschiebungsschutzes aus Art. 3 EMRK in solchen Fällen Geltung, in denen der Ausländer von der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus trotz Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AsylG wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 2 AsylG ausgeschlossen ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 VR 3.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung eines türkischen

  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

  • KAGH, 08.10.2018 - B 3/18
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

  • VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf eines Abschiebungsverbots

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter;

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

  • EGMR, 24.07.2014 - 28761/11

    Polen zahlt Schmerzensgeld für Haft in CIA-Gefängnis

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

  • BVerfG, 04.05.2018 - 2 BvR 632/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausweisung nach Tunesien

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

  • EGMR, 02.03.2010 - 61498/08

    AL-SAADOON AND MUFDHI v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19

    Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei ausgesetzt

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 2.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • BVerwG, 06.05.2020 - 1 C 14.19

    Beantwortung eines Auskunftsersuchens des EuGH

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines

  • BVerwG, 03.09.2013 - 10 B 14.13

    Ehegattennachzug

  • VG Darmstadt, 27.04.2021 - 6 L 1229/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlöschen eines Aufenthaltstitels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 5 A 3000/15

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen;

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

  • VG Wiesbaden, 12.01.2021 - 4 L 893/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

  • VG Kassel, 08.09.2021 - 4 L 1411/21

    Das mit der Ausweisung anzuordnende Einreise- und Aufenthaltsverbot hängt von der

  • EGMR, 19.11.2009 - 41015/04

    KABOULOV v. UKRAINE

  • BVerwG, 08.03.2011 - 10 C 19.10
  • KAG Mainz, 22.05.2018 - M 1/18
  • VG München, 22.02.2021 - M 4 S 20.6589

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Einreise- und

  • VG Regensburg, 19.02.2020 - RN 3 K 18.31751

    Abgewiesene Klage im Streit um begehrte Feststellung von Abschiebungsverboten

  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • VG München, 11.01.2021 - M 31 S 20.33463

    Widerruf des internationalen Schutzes aufgrund einer Freiheitsstrafe wegen

  • RG, 27.03.1917 - V 109/17

    1. Kann das Ansichbringen entwendeter Vordrucke für Gutscheine (Bons), die ein

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der

  • BVerwG, 14.01.2020 - 1 A 3.19

    Bundesverwaltungsgericht hebt Abschiebungsanordnung gegen einen polizeilich als

  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

  • BVerwG - 1 A 1.23 (anhängig)

    R. ./. Land Berlin - Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Nach der letztgenannten Bestimmung haben Widerspruch und Klage gegen die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 AufenthG keine aufschiebende Wirkung (BVerwG, B.v. 17.5.2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 17; ebenso VGH BW, B.v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 40 ff.; B.v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 74; VG Kassel, B.v. 8.9.2021 - 4 L 1411/21.KS - juris Rn. 21; VG München, B.v. 30.7.2021 - M 10 S 21.1756 -, Rn. 18, juris; VG Darmstadt, B.v. 27.4.2021 - 6 L 1229/20.DA - juris Rn. 40; Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 6/2023, § 84 Rn. 24; a.A. OVG Sachsen, B.v. 10.12.2019 - 3 B 288/19 - juris Rn. 18; offengelassen: BVerwG, B.v. 28.5.2020 - 1 VR 2/19 - juris Rn. 12; Samel in Bergmann/Dienelt, 14. Aufl. 2022, § 84 AufenthG Rn. 14).

    Diese Regelungslücke ist planwidrig (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 17 m.V.a. BT-Drs. 19/10506 S. 8 und 11).

    Hätte der Gesetzgeber von dieser Rechtsprechung bereits im Rahmen der Beratung des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht Kenntnis nehmen können, so hätte es sich im Lichte der gerade mit diesem Gesetz verfolgten Ziele, die Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht effizienter zu gestalten (BT-Drs. 19/10047 S. 25) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung zu tragen (BT-Drs. 19/10047 S. 31) aufgedrängt, in § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG in erster Linie die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots zu erwähnen, bewirkt doch die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gerade, dass dem Ausländer nach einer Beendigung des Aufenthalts während des Rechtsbehelfsverfahrens eine Wiedereinreise untersagt ist (BVerwG, B.v. 17.5.2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 17).

    Bedenken hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Interessenlage in Bezug auf die Befristung einerseits und die Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots andererseits bestehen nicht (BVerwG, B.v. 17.5.2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 12 S 2373/22

    Ausweisung eines pädophilen Ausländers

    Ein "Rechtswidrigkeitszusammenhang" zwischen dem Einreise- und Aufenthaltsverbot und seiner Befristung einerseits und der Rückkehrentscheidung, hier also der Abschiebungsandrohung, andererseits besteht nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.05.2023 - 1 VR 1.23 -, juris Rn. 69, und vom 22.05.2018 - 1 VR 3.18 -, juris Rn. 42, und Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 5.17 -, juris Rn. 53 ).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 1 VR 2.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - wird zurückgewiesen.

    Ungeachtet der Tatsache, dass eine Ausreise des Antragstellers in ein sicheres Drittland in dem Verfahren - 1 VR 1.23 - zu keinem Zeitpunkt thematisiert worden ist, und ungeachtet des Umstands, dass im Zeitpunkt des Ergehens der Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG eine Überwachung der Ausreise des Antragstellers gemäß § 58 Abs. 3 Nr. 1 und 3 AufenthG erforderlich war, hat der Senat in dem angegriffenen Beschluss festgestellt, dass die oberste Landesbehörde berechtigt war, nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG Bd von einer Anhörung des Antragstellers abzusehen, da eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse notwendig war.

  • VG Hannover, 10.11.2023 - 13 A 108/22

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot (verneint); Familiäre Bindungen im

    Denn im Rahmen der Prüfung des § 60 Abs. 5 AufenthG (sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1/23 -, juris Rn. 22) wird bei der zu treffenden Prognoseentscheidung, ob den einzelnen Familienmitgliedern im Herkunftsland Gefahren drohen, das sich im Regelfall aus Art. 6 GG sowie Art. 8 EMRK ergebende Trennungsverbot berücksichtigt ( BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht