Rechtsprechung
   EuG, 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3211
EuG, 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1997,3211)
EuG, Entscheidung vom 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1997,3211)
EuG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1997,3211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EU-Kommission

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, ARBED SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Socié

    [fremdsprachig] Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Frage des Umfangs der Kenntnis der Kommission von etwaigen Preisabsprachen; Übersendung einschlägiger, als intern eingestufter Unterlagen; ...

  • Judicialis

    Protokoll über die EGKS-Satzung Art. 23; ; EGKS-Vertrag Art. 65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Darüber hinaus müßten interne Unterlagen des Juristischen Dienstes wegen des "legal professional privilege" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S Europe/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnrn.
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Die Unternehmen sollten nicht erfahren, was die Untersuchung ausgelöst habe und wie sie durchgeführt werde, oder ihren Ablauf rekonstruieren können, und sie dürften auch nicht erfahren, nach welchen Gesichtspunkten die Geldbußen festgesetzt würden, da sie sonst eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen könnten (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestimmten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, "Polypropylen", Slg. 1991, II-867, II-869, II-1027).
  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) hat sich in dem von ihm im Rahmen der vorliegenden Rechtssachen am 19. Juni 1996 erlassenen Beschluß (Slg. 1996, II-537, im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) die Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten als interne Unterlagen eingestuften Schriftstücke in den dem Gericht von ihr gemäß Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes übersandten Akten (im folgenden: dem Gericht übersandte Akten) sowie über ihre Anträge auf Beibringung der in diesen Akten nicht enthaltenen Unterlagen vorbehalten und der Beklagten zugleich aufgegeben, ausführlich und konkret anzugeben, aus welchen Gründen bestimmte, von ihr als "intern" eingestufte Unterlagen in diesen Akten ihrer Ansicht nach den Klägerinnen nicht übermittelt werden können.
  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Somit seien alle Vorbereitungshandlungen einer Entscheidung grundsätzlich als für die gerichtliche Kontrolle nicht relevant anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können interne Unterlagen der Kommission den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, dass die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31; Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 35).

    Es trifft zu, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln unter bestimmten Umständen dem wirtschaftlichen Nachfolger einer juristischen Person, die sie begangen hat, auch dann zugerechnet werden kann, wenn diese Person zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, in der diese Zuwiderhandlung festgestellt wird, nicht zu existieren aufgehört hat, damit die praktische Wirksamkeit dieser Regeln nicht durch Änderungen insbesondere an der Rechtsform der betreffenden Unternehmen in Frage gestellt wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. März 1999in der Rechtssache T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 127).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Vergabenachprüfungsverfahren - Beweise mit

    29 - Rechtssachen NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1999, II-239 ff.).

    31 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, insbesondere Randnrn.

    32 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.

    34 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Februar 1998, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    Während die mündliche Verhandlung am 23. März 1998 begonnen habe, seien erstens die von der Kommission im Anschluss an den Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) vorgelegten Unterlagen erst am 14. Januar 1998 übermittelt worden, zweitens sei die Methode für die Berechnung der Geldbußen am 19. März 1998 mitgeteilt worden, drittens sei die Kopie des Protokolls der Sitzung der Kommission, in der die streitige Entscheidung erlassen worden sei (im Folgenden: Protokoll), der Rechtsmittelführerin am 20. März 1998 zur Verfügung gestellt worden und viertens seien weitere Unterlagen erst in der mündlichen Verhandlung übergeben worden.

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Sie verweist dazu auf denBeschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, im Folgenden: Stahlträger-Beschluss II), der eine solche Verpflichtung verneint habe.

    Die Kommission hat nach Ansicht der Klägerinnen die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts (Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, im Folgenden: StahlträgerBeschluss I, Randnrn.

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Folglich hat es in Anbetracht der mit derartigen Unterlagen üblicherweise verbundenen Vertraulichkeit beschlossen, sie aus der Akte zu entfernen und an die Kommission zurückzuschicken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002, Tetra Laval/Kommission, T-5/02, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 78, und entsprechend Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
  • EuG, 06.03.2001 - T-192/99

    Dunnett u.a. / EIB

    Da dieser Vermerk, der keinerlei vertrauliche Angabe enthält, eine detaillierte Beschreibung der Regelung der besonderen Umrechnungskurse enthält, ist er im vorliegenden Verfahren gleichfalls als entscheidungserheblich anzusehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.2000 - C-13/99

    TEAM / Kommission

    Mit Schreiben vom 20. Mai 1998 übermittelte die Kommission die Unterlagen, wobei sie jedoch darum bat, diese erst zu den Akten zu nehmen und der Rechtsmittelführerin zur Kenntnis zu bringen, nachdem das Gericht nach den im Beschluß des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) genannten Kriterien über ihre Vertraulichkeit entschieden habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-13/99

    TEAM / Kommission

    16: - Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht