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   EuG, 11.03.1999 - T-134/94   

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https://dejure.org/1999,3771
EuG, 11.03.1999 - T-134/94 (https://dejure.org/1999,3771)
EuG, Entscheidung vom 11.03.1999 - T-134/94 (https://dejure.org/1999,3771)
EuG, Entscheidung vom 11. März 1999 - T-134/94 (https://dejure.org/1999,3771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Informationsaustauschsystem - Geldbuße - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    NMH Stahlwerke GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 15
    1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung, mit der wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln Geldbussen verhängt werden - Zusätzliche Erläuterungen im gerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    NMH Stahlwerke GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Informationsaustauschsystem - Geldbuße - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS in einem Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Vereinbarungen, Beschlüssen und verabredeten Praktiken zur Festsetzung von Preisen, zur ...

  • Judicialis

    Entscheidung 94/215/EGKS; ; EGKS-Vertrag Art. 65

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern - Voraussetzungen der Anwendung von EGKS-Bestimmungen auf dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Aufgrund dieser Gesichtspunkte macht die Klägerin unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73, 55/73, 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 84 bis 87) und vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnrn. 6 bis 9) sowie die Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89 (Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623, Randnrn. 236 bis 238) und vom 28. April 1994 in der Rechtssache T-38/92 (AWS Benelux/Kommission, Slg. 1994, II-211, Randnrn. 26 bis 30) geltend, sie könne für die Zeit bis zum 30. Juni 1990 weder als rechtliche noch als wirtschaftliche Nachfolgerin der Eisenwerk-Gesellschaft für deren Verhalten verantwortlich gemacht werden.

    Folglich liegt die Voraussetzung der rechtlichen Kontinuität zweier juristischer Personen, wie sie der Gerichtshof in seinen Urteilen Suiker Unie u. a./Kommission (Randnr. 84) und CRAM und Rheinzink/Kommission (Randnr. 9) definiert hat, hier nicht vor.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts ergibt sich jedoch, daß eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln unter bestimmten Umständen dem wirtschaftlichen Nachfolger der juristischen Person, die sie begangen hat, zugerechnet werden kann, damit die praktische Wirksamkeit dieser Regeln nicht durch Änderungen insbesondere an der Rechtsform der betreffenden Unternehmen in Frage gestellt wird (vgl. die Urteile Suiker Unie u. a./Kommission und CRAM und Rheinzink/Kommission des Gerichtshofes sowie die Urteile Enichem Anic/Kommission und AWS Benelux/Kommission des Gerichts).

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Aufgrund dieser Gesichtspunkte macht die Klägerin unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73, 55/73, 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 84 bis 87) und vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnrn. 6 bis 9) sowie die Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89 (Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623, Randnrn. 236 bis 238) und vom 28. April 1994 in der Rechtssache T-38/92 (AWS Benelux/Kommission, Slg. 1994, II-211, Randnrn. 26 bis 30) geltend, sie könne für die Zeit bis zum 30. Juni 1990 weder als rechtliche noch als wirtschaftliche Nachfolgerin der Eisenwerk-Gesellschaft für deren Verhalten verantwortlich gemacht werden.

    Da bei der Suche nach der Lösung des Problems ausschließlich die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zugrunde zu legen sind (vgl. die Schlußanträge von Generalanwältin Rozès zum Urteil CRAM und Rheinzink/Kommission, S. 1718), kommt es auf die nationalen Rechtsvorschriften über die Haftung von Gesellschaften für Handlungen ihrer Organe hier nicht an.

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Aufgrund dieser Gesichtspunkte macht die Klägerin unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73, 55/73, 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 84 bis 87) und vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnrn. 6 bis 9) sowie die Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89 (Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623, Randnrn. 236 bis 238) und vom 28. April 1994 in der Rechtssache T-38/92 (AWS Benelux/Kommission, Slg. 1994, II-211, Randnrn. 26 bis 30) geltend, sie könne für die Zeit bis zum 30. Juni 1990 weder als rechtliche noch als wirtschaftliche Nachfolgerin der Eisenwerk-Gesellschaft für deren Verhalten verantwortlich gemacht werden.

    Außerdem hat die Kommission im Gegensatz zur Situation in der Rechtssache Suiker Unie (vgl. Randnr. 85 des Urteils) nicht bestritten, daß die Führungskräfte der Klägerin und der Eisenwerk-Gesellschaft nicht identisch sind (vgl. hierzu die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-921 gemeinsame Schlußanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).

  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Wenn sich die Marktlage ändert, sind die Erzeuger gezwungen, ihre Preislisten dem anzupassen; auf diese Weise .bildet der Markt den Preis'" (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, 32).

    Zum anderen sollen von der in Artikel 60 § 2 des Vertrages vorgesehenen Veröffentlichung der Preise u. a. die Verbraucher profitieren (vgl. insbesondere das Urteil Frankreich/Hohe Behörde, S. 23), während die streitigen Systeme nur den teilnehmenden Herstellern zugute kamen.

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.

    Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission Zweifel an der unmittelbaren Übertragbarkeit der "Traktor-Urteile" des Gerichtshofes und des Gerichts (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnrn.
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Schließlich haben die unzutreffenden Angaben von Herrn Van Miert in seiner Pressekonferenz am Mittag des 16. Februar 1994, bei der er bekanntgab, daß die Kommission soeben die Entscheidung erlassen habe, und einige Bußgeldbeträge nannte, die nicht den in der Entscheidung festgesetzten Beträgen entsprachen, als solche keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Erlaß der Entscheidung durch das Kommissionskollegium, da sich die gerichtliche Kontrolle nur auf die von der Kommission erlassene Entscheidung erstrecken kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 136).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Unter diesen Umständen erheben die Klägerinnen unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555; im folgenden: PVC-Urteil) und die Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in den Rechtssachen T-80/89, T-81/89, T-83/89, T-87/89, T-88/89, T-90/89, T-93/89, T-95/89, T-97/89, T-99/89, T-100/89, T-101/89, T-103/89, T-105/89, T-107/89 und T-112/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1995, II-729, Randnrn. 114 und 119; im folgenden: LDPE-Urteil) und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-31/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1821, Randnr. 50) vier Hauptvorwürfe.
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Außerdem hat die Kommission im Gegensatz zur Situation in der Rechtssache Suiker Unie (vgl. Randnr. 85 des Urteils) nicht bestritten, daß die Führungskräfte der Klägerin und der Eisenwerk-Gesellschaft nicht identisch sind (vgl. hierzu die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-921 gemeinsame Schlußanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-134/94
    Unter diesen Umständen hat die Klägerin angesichts der Gültigkeitsvermutung für Gemeinschaftshandlungen (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31) nicht nachgewiesen, daß die Schriftstücke K(94) 321/2 und K(94) 321/3 dem Protokoll nicht im Sinne von Artikel 16 der Geschäftsordnung von 1993 "beigefügt" waren.
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 12.12.1996 - T-16/91

    Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf

  • EuGH, 28.03.1984 - 30/83

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89

    Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 28.04.1994 - T-38/92

    All Weather Sports Benelux BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1975 - I 113/73
  • FG Hessen, 19.05.1976 - I 114/73
  • FG Niedersachsen, 08.02.1974 - V 48/73
  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

  • FG Berlin, 21.05.1974 - V 49/73
  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

  • EuGH, 18.05.1962 - 13/60

    Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaften "Geitling", "Mausegatt" und "Präsident",

  • EuGH, 15.07.1964 - 66/63

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für

  • FG Hamburg, 13.08.1976 - I 55/73
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Es trifft zu, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln unter bestimmten Umständen dem wirtschaftlichen Nachfolger einer juristischen Person, die sie begangen hat, auch dann zugerechnet werden kann, wenn diese Person zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, in der diese Zuwiderhandlung festgestellt wird, nicht zu existieren aufgehört hat, damit die praktische Wirksamkeit dieser Regeln nicht durch Änderungen insbesondere an der Rechtsform der betreffenden Unternehmen in Frage gestellt wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. März 1999in der Rechtssache T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 127).

    Im Unterschied zu der Rechtssache, die zum Urteil NMH Stahlwerke/Kommission führte, haben jedoch im vorliegenden Fall die an der Zuwiderhandlung beteiligten natürlichen und juristischen Personen ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten in vollem Umfang fortgesetzt, während die HFB GmbH und die HFB KG zur Zeit der Zuwiderhandlung noch nicht existierten.

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    Dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 84 bis 87) habe eine Rechtsnachfolge und dem Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-134/94 (NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnrn. 135 bis 138) die Übernahme eines in Konkurs gegangen Betriebes zugrunde gelegen.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Seines Erachtens seien die Informationen, bei denen es wünschenswert sei, dass die Kommission sie dem Empfänger einer Entscheidung mitteile, nicht als zusätzliche und nachträgliche Begründung der Entscheidung anzusehen, sondern nur als "zahlenmäßige Umsetzung der in der Entscheidung genannten Kriterien, sofern diese selbst quantifizierbar sind" (vgl. Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in den "Stahlträger-Rechtssachen" T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, T-137/94, Arbed/Kommission, Slg. 1999, II-303, T-138/94, Cockerill-Sambre/Kommission, Slg. 1999, II-333, T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, T-147/94, Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603, T-148/94, Preussag/Kommission, Slg. 1999, II-613, T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, T-156/94, Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645 und T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, und speziell das Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 610).
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