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   EuG, 22.12.2004 - T-201/04 R (1)   

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https://dejure.org/2004,3472
EuG, 22.12.2004 - T-201/04 R (1) (https://dejure.org/2004,3472)
EuG, Entscheidung vom 22.12.2004 - T-201/04 R (1) (https://dejure.org/2004,3472)
EuG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - T-201/04 R (1) (https://dejure.org/2004,3472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Microsoft / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 82 EG

  • EU-Kommission PDF

    Microsoft / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 82 EG

  • EU-Kommission

    Microsoft / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Vollzugs der Kommissionsentscheidung betreffend die beherrschende Stellung von Microsoft auf dem Markt für Client-PC-Betriebssysteme und auf demjenigen für Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf Grund ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Verpflichtung Microsofts zur Erteilung von Lizenzen für hochwertige, geschützte Informationen an Mitbewerber; Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer einstweiligen Anordnung; Missbrauch ...

  • Judicialis

    EG Art. 82; ; EWR Art. 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG ZURÜCK

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Microsoft / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 82 EG

  • heise.de (Pressebericht, 22.12.2004)

    EU-Gerichtspräsident bestätigt Sanktionen gegen Microsoft [2. Update]

  • heise.de (Pressebericht, 22.12.2004)

    Sanktionen gegen Microsoft bestätigt [2. Update]

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Microsoft / Kommission

Besprechungen u.ä.

  • Kommunikation & Recht PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Meilenstein oder Pyrrhussieg? // Zur Entscheidung Microsoft/Kommission des EuG (Prof. Dr. Torsten Körber, Jena; K&R 2005, S. 193)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    Zudem verlange die Rechtsprechung von der Kommission nicht den Nachweis, dass die gesamte multimediale Abspielsoftware der Konkurrenz vom Markt ausgeschlossen sei (Urteile des Gerichts vom 30. September 2003 in der Rechtssache T-203/01, Michelin/Kommission, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 239, vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache T-65/98, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 2003, II-4653, Randnrn.

    400 Wie die Kommission ausgeführt hat, genügt für die Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 82 EG zwar der Nachweis, dass das missbräuchliche Verhalten des Unternehmens in beherrschender Stellung darauf gerichtet ist, den Wettbewerb zu beschränken, anders ausgedrückt, dass das Verhalten eine solche Wirkung haben kann (Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 383, Randnr. 239, und British Airways/Kommission, zitiert oben in Randnr. 383, Randnr. 293).

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    340 Microsoft weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung ein schwerwiegender und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe, wenn eine Partei zum sofortigen Vollzug einer Entscheidung verpflichtet sei, die Änderungen struktureller Art mit sich bringen oder die Partei daran hindern würde, wesentliche Aspekte ihrer Geschäftspolitik festzulegen (Beschluss RTE u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 251, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1993, II-131, vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595, Bayer/Kommission, zitiert oben in Randnr. 138, vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, und IMS Health/Kommission, zitiert oben in Randnr. 133).

    Zudem verlange die Rechtsprechung von der Kommission nicht den Nachweis, dass die gesamte multimediale Abspielsoftware der Konkurrenz vom Markt ausgeschlossen sei (Urteile des Gerichts vom 30. September 2003 in der Rechtssache T-203/01, Michelin/Kommission, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 239, vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache T-65/98, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 2003, II-4653, Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    99 Die vier Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmen zur Lizenzerteilung verpflichtet werden könne, wie sie vom Gerichtshof in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211), vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P (RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, im Folgenden: Urteil Magill), vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-7/97 (Bronner, Slg. 1998, I-7791) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-418/01 (IMS Health, Slg. 2004, I-5039, Randnr. 49) festgelegt worden seien, seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

    Im vorliegenden Fall sei besonders deutlich, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die rechtlichen Voraussetzungen (Urteil IMS Health, zitiert oben in Randnr. 99), unter denen ein Unternehmen in beherrschender Stellung verpflichtet werden könne, seinen Konkurrenten Lizenzen zu erteilen, erfüllt seien.

  • EuG, 03.06.1996 - T-41/96

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    138 Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 3. Juni 1996 in der Rechtssache T-41/96 R (Bayer/Kommission, Slg. 1996, II-381, Randnr. 54) und IMS Health/Kommission (zitiert oben in Randnr. 133, Randnr. 130) trägt Microsoft vor, ihre Freiheit, über die wesentlichen Elemente ihrer Geschäftspolitik zu entscheiden, werde wie in den Fällen, die zu den genannten Beschlüssen geführt hätten, durch den Vollzug der Entscheidung eingeschränkt.
  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    340 Microsoft weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung ein schwerwiegender und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe, wenn eine Partei zum sofortigen Vollzug einer Entscheidung verpflichtet sei, die Änderungen struktureller Art mit sich bringen oder die Partei daran hindern würde, wesentliche Aspekte ihrer Geschäftspolitik festzulegen (Beschluss RTE u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 251, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1993, II-131, vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595, Bayer/Kommission, zitiert oben in Randnr. 138, vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, und IMS Health/Kommission, zitiert oben in Randnr. 133).
  • EuG, 16.01.2004 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    Microsoft hat insbesondere nicht dargetan, dass Hindernisse bestünden, die die Rückerlangung eines wesentlichen Teils der Marktanteile, die sie als Folge der Abhilfemaßnahme hätte verlieren können, ausschlössen (siehe in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 111, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Januar 2004 in der Rechtssache T-369/03 R, Arizona Chemical u. a./Kommission, Slg. 2004, II-205, Randnrn.
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    Die Kommission räumt ein, dass die Entscheidung anders als die Entscheidungen, die in bestimmten früheren Rechtssachen ergangen seien (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, und Urteil Tetra Pak/Kommission, zitiert oben in Randnr. 126, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951), nicht zum Ergebnis komme, dass eine Ausschlusswirkung auf dem Markt schlechthin vorliege (Randnrn. 841 ff.), sondern die spezifischen Umstände des Falles berücksichtige, d. h. den Umstand, dass die multimediale Abspielsoftware teilweise gratis aus dem Internet heruntergeladen werden könne.
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Mai 1991 in der Rechtssache C-356/90 R, Belgien/Kommission, Slg. 1991, I-2423, Randnr. 23, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 128, und vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187).
  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Marktbürger unterscheiden (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 91, Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 111).
  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.12.2004 - T-201/04
    Die Kommission räumt ein, dass die Entscheidung anders als die Entscheidungen, die in bestimmten früheren Rechtssachen ergangen seien (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, und Urteil Tetra Pak/Kommission, zitiert oben in Randnr. 126, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951), nicht zum Ergebnis komme, dass eine Ausschlusswirkung auf dem Markt schlechthin vorliege (Randnrn. 841 ff.), sondern die spezifischen Umstände des Falles berücksichtige, d. h. den Umstand, dass die multimediale Abspielsoftware teilweise gratis aus dem Internet heruntergeladen werden könne.
  • EuGH, 29.06.1993 - C-280/93

    Deutschland / Rat

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

  • EuGH, 06.05.1988 - 112/88

    Crete Citron Producers Association / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 08.05.1991 - C-356/90

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

  • EuG, 19.02.1993 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der

  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS Health und Kommission

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuG, 30.04.1999 - T-44/98

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 23.05.1990 - C-51/90

    Comos Tank u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

  • EuG, 16.07.1992 - T-29/92
  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.06.1998 - C-159/98

    Nederlandse Antillen / Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

  • EuGH, 29.01.1997 - C-393/96

    Antonissen / Rat und Kommission

  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2004, Microsoft/Kommission (T-201/04 R, Slg. 2004, II-4463), hat der Präsident des Gerichts diesen Antrag zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
  • EuG, 27.06.2012 - T-167/08

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2004, Microsoft/Kommission (T-201/04 R, Slg. 2004, II-4463), wies der Präsident des Gerichts diesen Antrag zurück.
  • EuGH, 10.09.2013 - C-278/13

    Kommission / Pilkington Group

    52 und 53 des angefochtenen Beschlusses, die frühere Rechtsprechung (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 2003, Bank Austria Creditanstalt/Kommission, T-198/03 R, Slg. 2003, II-4879, und vom 22. Dezember 2004, Microsoft/Kommission, T-201/04 R, Slg. 2004, II-4463), in der der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter angesichts des Arguments des irreversiblen Charakters der Veröffentlichung von heiklen Informationen, die in Schadensersatzklagen gegen den Betroffenen verwendet werden könnten, den Schaden, der dem Betroffenen durch eine solche Verwendung der genannten Informationen entstehen könnte, als Schaden von rein finanzieller Natur eingestuft habe, der für gewöhnlich nicht als irreparabel anzusehen sei, müsse verworfen werden.
  • EuG, 11.03.2013 - T-462/12

    Pilkington Group / Kommission

    In diesem Zusammenhang verweist die Kommission zunächst auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 2003, Bank Austria Creditanstalt/Kommission (T-198/03 R, Slg. 2003, II-4879), und vom 22. Dezember 2004, Microsoft/Kommission (T-201/04 R, Slg. 2004, II-4463), in denen der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter angesichts des Arguments des irreversiblen Charakters der Veröffentlichung von heiklen Informationen, die in Schadensersatzklagen gegen den Betroffenen verwendet werden könnten, den Schaden, der dem Betroffenen durch eine solche Verwendung dieser Informationen entstehen könnte, als rein finanzieller Natur eingestuft hat, wobei ein solcher Vermögensschaden für gewöhnlich nicht als irreparabel anzusehen ist (vgl. Beschluss Bank Austria Creditanstalt/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    156 Handelt es sich bei einem Antragsteller um ein Unternehmen, muss die Schwere eines materiellen Schadens jedoch u. a. im Hinblick auf die Größe des Unternehmens bewertet werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss Comos Tank u. a./Kommission, oben, Randnr. 147, Randnrn. 26 und 31, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Dezember 2004 in der Rechtssache T-201/04 R, Microsoft/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 257).
  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

    26 und 31, und Beschluss vom Präsidenten des Gerichts vom 22. Dezember 2004, Microsoft/Kommission, T-201/04 R, Slg. 2004, II-4463, Randnr. 257).
  • EuG, 13.10.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

    65, 73 und 75, und vom 22. Dezember 2004 in der Rechtssache T-201/04 R, Microsoft/Kommission, Slg. 2004, II-4463, Randnr. 325; vgl. auch entsprechend zum Begriff der "veränderten Umstände" im Sinne von Artikel 108 der Verfahrensordnung Beschluss Kommission/Artedogan, zitiert in Randnr. 52, Randnrn.
  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    134 Handelt es sich bei einem Antragsteller um ein Unternehmen, muss die Schwere eines materiellen Schadens u. a. im Hinblick auf die Größe des Unternehmens bewertet werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss Comos-Tank u. a./Kommission, oben Randnr. 117, Randnrn. 26 und 31, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Dezember 2004 in der Rechtssache T-201/04 R, Microsoft/Kommission, Slg. 2004, II-4463, Randnr. 257).
  • EuG, 04.04.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

    65, 73 und 75, und vom 22. Dezember 2004 in der Rechtssache T-201/04 R, Microsoft/Kommission, Slg. 2004, II-4463, Randnr. 325; vgl. auch entsprechend zum Begriff der "veränderten Umstände" im Sinne von Artikel 108 der Verfahrensordnung Beschluss Kommission/Artedogan, zitiert in Randnr. 52, Randnrn.
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