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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23 (https://dejure.org/2024,7970)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.02.2024 - 5 Sa 155/23 (https://dejure.org/2024,7970)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 5 Sa 155/23 (https://dejure.org/2024,7970)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BGH 20.05.2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, 18; LAG Rheinland-Pfalz 19.01.2023 - 5 Sa 203/22 - Rn. 23 mwN).

    Ob eine Entscheidung durch Teilurteil zulässig war, hat das Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 08.02.2022 aaO).

  • BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20

    Hinnahme eines Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BGH 20.05.2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, 18; LAG Rheinland-Pfalz 19.01.2023 - 5 Sa 203/22 - Rn. 23 mwN).
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22

    Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
    Das Arbeitsgericht hat dem Auskunftsantrag zu 5) durch Teilurteil vom 1. Juni 2023 stattgegeben und - zusammengefasst - ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.10.2022 - 5 AZR 135/22) sei die Stufenklage nach § 254 ZPO zulässig.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 154/23

    Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - immaterieller Schaden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
    Außerdem wird Bezug genommen auf die zur Information des Gerichts beigezogene Akte 5 Sa 154/23 .
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BGH 20.05.2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, 18; LAG Rheinland-Pfalz 19.01.2023 - 5 Sa 203/22 - Rn. 23 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 203/22

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BGH 20.05.2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, 18; LAG Rheinland-Pfalz 19.01.2023 - 5 Sa 203/22 - Rn. 23 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 154/23

    Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - immaterieller Schaden

    Sie habe im Rechtsstreit 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ) gegen die Beklagte eine Klage wegen Benachteiligung und Mobbings erhoben.

    Deshalb habe sie im Rechtsstreit 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ) einen weiteren Auskunftsanspruch geltend gemacht, um Informationen über die Einkünfte anderer Arbeitnehmer in der Abteilung zu erhalten, damit sie beurteilen könne, inwiefern sie benachteiligt werde.

    Außerdem wird auf den Inhalt der zur Information der Kammer beigezogenen Akte 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ) Bezug genommen.

    Die Klägerin macht geltend, dass das Arbeitsverhältnis seit Jahren belastet sei; sie bezieht sich auf ihre Ausführungen im weiteren Rechtsstreit 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ).

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