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   LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20   

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https://dejure.org/2023,34767
LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20 (https://dejure.org/2023,34767)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20 (https://dejure.org/2023,34767)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20 (https://dejure.org/2023,34767)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 170 Abs. 1, § 199 Abs. 1, § 209, § 209a, § 210; GVG § 74 Abs. 1, Abs. 2, § 74c Abs. 1 S. 1 Nr. 6a, § 74e Nr. 2
    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer Krankenkasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).

    Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer sei im Falle des Abrechnungsbetruges gegenüber Kostenträgern nicht gegeben, wenn sich das vorgeworfene betrügerische Vorgehen darin erschöpfe, dass nicht oder nicht so wie behauptet erbrachte Pflegeleistungen in Ansatz gebracht worden sein sollen und es der Auswertung der Jahresabschlüsse nicht bedürfe (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2007 - 1 Ws 111/07

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer in Fällen des Betruges durch Abrechnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    (I) Das Erfordernis der "besonderen Kenntnissen des Wirtschaftslebens" ist an den Erfordernissen des jeweiligen Falls orientiert auszufüllen, ohne dass an die Schwere der Tat, den Umfang der Sache, die Höhe des Schadens, die Zahl der Opfer oder ähnliche Kriterien angeknüpft werden darf (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).

    Würden einem Angeklagten Untreue durch Ausstellung von "Luftrezepten", Betrug durch Abrechnung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen sowie Beihilfe zu von einem anderen Arzt in gleicher Weise begangenen Straftaten vorgeworfen, seien zur Beurteilung dieser Sachverhalte zwar Kenntnisse des ärztlichen Gebühren- und Abrechnungswesens, aber keine Spezialkenntnisse über komplizierte, nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche Zusammenhänge erforderlich (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1990 - 1 Ws 148/90
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).

    Dass hier ggf. eine äußerst schwierige und umfangreiche Sachverhaltsaufklärung zu erwarten sei, vermöge eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10).
  • BGH, 26.07.2007 - StB 31/07

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 1 Ws 22/19

    Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13).
  • KG, 09.08.2021 - 4 Ws 60/21

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer; Finanztransfergeschäft;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Die Einrichtung besonderer Wirtschaftsstrafkammern soll nämlich dazu dienen, mit Hilfe der Spezialkenntnisse, die sich zumindest die Berufsrichter durch Zusatzschulungen oder ihre ständige Beschäftigung mit der Verfahrensweise des Wirtschaftslebens erworben haben, eine bessere Sachaufklärung zu erreichen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1985 - 1 Ws 783/85).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13).
  • OLG Koblenz, 28.11.1985 - 1 Ws 783/85

    Bindende Abgabe einer Strafsache durch die Wirtschaftsstrafkammer an die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
    Die Einrichtung besonderer Wirtschaftsstrafkammern soll nämlich dazu dienen, mit Hilfe der Spezialkenntnisse, die sich zumindest die Berufsrichter durch Zusatzschulungen oder ihre ständige Beschäftigung mit der Verfahrensweise des Wirtschaftslebens erworben haben, eine bessere Sachaufklärung zu erreichen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1985 - 1 Ws 783/85).
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