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   OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust. 10/06   

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https://dejure.org/2006,19551
OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust. 10/06 (https://dejure.org/2006,19551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust. 10/06 (https://dejure.org/2006,19551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2006 - 2 Sdb (FamS) Zust. 10/06 (https://dejure.org/2006,19551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge; Abgabe eines Verfahrens an ein örtlich unzuständiges Gericht bei dem Vorliegen eines "wichtigen Grundes"; Wichtiger Grund bei Wechsel des dauerhaften Aufenthalts in den Bezirk eines anderen Gerichts und dadurch entstehende ...

  • Judicialis

    FGG § 36 Abs. 1; ; FGG § ... 36 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 36 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 43 Abs. 1; ; FGG § 46 Abs. 1; ; FGG § 46 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 46 Abs. 2; ; FGG § 46 Abs. 2 S. 1 2. Alternative; ; FGG § 46 Abs. 3; ; FGG § 50b; ; FGG § 64 Abs. 3; ; FGG § 64 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 621a Abs. 1; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1696 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 46 Abs. 1 S. 1
    Abgabe einer Vormundschaftssache nach § 46 Abs. 1 FGG an ein anderes Vormundschaftsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 918
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 03.02.1998 - 14 Wx 1/98

    Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein wichtiger Grund für die Abgabe eines Verfahrens an ein anderes Vormundschafts-, bzw. Familiengericht insbesondere dann gegeben sein kann, wenn das betroffene Kind und der Vormund (oder der sorgeberechtigte Elternteil) ihren Aufenthalt dauerhaft in den Bezirk eines anderen Gerichts verlegen und der Aufenthaltswechsel mit Erschwernissen für das laufende Verfahren verbunden ist, dadurch dass die Beteiligten und das Gericht größere Entfernungen zurücklegen müssen um an notwendigen gerichtlichen Maßnahmen (Anhörungen, Ortsterminen u. a.) teilzunehmen (OLG Köln FamRZ 1998, 958, 959; Bay ObLG FamRZ 1999, a. a. O., Keidel/Kunze/Winkler-Engelhardt, a. a. O. § 46 Rz. 11).
  • BayObLG, 30.07.1999 - 1Z AR 51/99

    Abgabe des Verfahrens durch das Vormundschaftsgericht an ein Familiengericht nach

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
    Bei dem Gegenstand des anhängigen Verfahrens nach § 1666 Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Einzelverrichtung i. S. d. §§ 43 Abs. 1, 46 Abs. 3 FGG auf die die Vorschrift des § 46 Abs. 1 FGG anwendbar ist (vgl. Bay ObLG FamRZ 2000, 245 f.), wonach das Verfahren an ein anderes, an sich örtlich unzuständiges, Familiengericht abgegeben werden kann, wenn wichtige Gründe vorliegen, die die Übernahme rechtfertigen und sowohl das übernehmende Gericht, als auch der Vormund - bei Bestehen der elterlichen Sorge, der sorgeberechtigte Elternteil (vgl. Bay ObLG FamRZ 2000, a. a. O.) - der Übernahme zustimmen.
  • OLG Brandenburg, 30.08.1999 - 9 Wx 19/99

    Abgabe der Vormundschaft an anderes Gericht - wichtiger Grund -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
    Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls zweckmäßig erscheint, dass nicht das örtlich zuständige, sondern das um Übernahme ersuchte Gericht mit der Sache befasst wird (vgl. Bay ObLG FamRZ 1999, 796; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1295; Keidel/Kunze/Winkler-Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. A., § 46 Rz. 3).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 1Z AR 38/98

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in einem Abgabestreit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
    Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls zweckmäßig erscheint, dass nicht das örtlich zuständige, sondern das um Übernahme ersuchte Gericht mit der Sache befasst wird (vgl. Bay ObLG FamRZ 1999, 796; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1295; Keidel/Kunze/Winkler-Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. A., § 46 Rz. 3).
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