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   OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89   

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https://dejure.org/1989,15642
OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89 (https://dejure.org/1989,15642)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.1989 - 7 U 39/89 (https://dejure.org/1989,15642)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 7 U 39/89 (https://dejure.org/1989,15642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die aus einer Kündigung eines Arbeitsvertrages entstandenen Nachteile nach Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren; Verlust des Arbeitsplatzes als adäquate Folge einer Strafverfolgungsmaßnahme; Rechtswidrigkeitszusammenhang durch eine vom Staat ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StrEG § 1; GG Art. 34; StrEG § 7; StPO § 360 Abs. 2; StPO § 456

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Zu den nach §§ 1, 7 StrEG entschädigungsfähigen wirtschaftlichen Nachteilen kann auch der Verlust des Arbeitsplatzes gehören, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gerade wegen der gegen den Arbeitnehmer gerichteten Strafverfolgungsmaßnahme aufgelöst wird und diese Auflösung arbeitsrechtlich gerechtfertigt ist (BGH NJW 1988, 1141 f. [BGH 21.01.1988 - III ZR 157/86] ).

    An der erforderlichen Adäquanz fehlt es, wenn der Betroffene in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (BGH NJW 1988, 1141, 1142 [BGH 21.01.1988 - III ZR 157/86] und 1143, 1145).

  • OLG Koblenz, 09.02.1978 - Ss 14/78
    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Die Anordnung eines Aufschubs oder einer Unterbrechung der Vollstreckung nach § 360 Abs. 2 StPO ist geboten, wenn die behaupteten Wiederaufnahmegründe und die dazu erfolgten Beweisantritte einen solchen Grad innerer Wahrscheinlichkeit haben, daß die Vollstreckung des Urteils vor Abschluß des Wiederaufnahmeverfahrens bedenklich erscheint (OLG Karlsruhe, Justiz 1979, 237; OLG Hamm JMBl NRW 1980, 276 und MDR 1978, 691, 692 [OLG Hamm 07.03.1978 - 6 Ws 145/78] ; Kleinknecht-Meyer, StPO, 38. Aufl. § 360 Rdnr. 3).
  • OLG Hamm, 07.03.1978 - 6 Ws 145/78
    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Die Anordnung eines Aufschubs oder einer Unterbrechung der Vollstreckung nach § 360 Abs. 2 StPO ist geboten, wenn die behaupteten Wiederaufnahmegründe und die dazu erfolgten Beweisantritte einen solchen Grad innerer Wahrscheinlichkeit haben, daß die Vollstreckung des Urteils vor Abschluß des Wiederaufnahmeverfahrens bedenklich erscheint (OLG Karlsruhe, Justiz 1979, 237; OLG Hamm JMBl NRW 1980, 276 und MDR 1978, 691, 692 [OLG Hamm 07.03.1978 - 6 Ws 145/78] ; Kleinknecht-Meyer, StPO, 38. Aufl. § 360 Rdnr. 3).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Dieser setzt bei der hier in Rede stehenden psychisch vermittelten Kausalität bezüglich einer eigenen schadensträchtigen Handlung des Betroffenen voraus, daß diese Handlung vom Schädiger "herausgefordert" worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den in diesem Zusammenhang zumeist diskutierten Verfolgungsfällen; siehe hierzu die Nachweise bei Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Aufl. vor § 823 Rdnr. 103 ff.; außerhalb der Verfolgungsfälle vgl. z. B. BGH NJW 1987, 2925 ff. [BGH 30.06.1987 - VI ZR 257/86] -Organspende- und, wenn auch unter dem Aspekt der Adäquanz, zur Notarhaftung BGH NJW 1988, 1143, 1145 [BGH 29.10.1987 - IX ZR 181/86] ; allgemein zur "Herausforderung" bei psychisch vermittelter Kausalität siehe schließlich Staudinger-Medicus, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdnr. 61 ff.).
  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73

    Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen;

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Der Begriff des Vermögensschadens im Sinne des § 7 StrEG ist dem bürgerlichen Recht entnommen; es finden deshalb grundsätzlich §§ 249-252 BGB Anwendung, soweit sich aus den Vorschriften des StrEG nichts Gegenteiliges ergibt; zu ersetzen ist - abgesehen von der Bagatellgrenze von 50,- DM ( § 7 Abs. 2 StrEG ) - jeder Vermögensschaden, soweit er durch die Verurteilung bzw. Strafverfolgungsmaßnahme in zurechenbarer Weise verursacht ist; der Betroffene soll vollen Ausgleich seines Gesamtvermögensschadens, soweit zurechenbar verursacht, erhalten (BGH NJW 1975, 2341 ff.).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Dieser setzt bei der hier in Rede stehenden psychisch vermittelten Kausalität bezüglich einer eigenen schadensträchtigen Handlung des Betroffenen voraus, daß diese Handlung vom Schädiger "herausgefordert" worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den in diesem Zusammenhang zumeist diskutierten Verfolgungsfällen; siehe hierzu die Nachweise bei Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Aufl. vor § 823 Rdnr. 103 ff.; außerhalb der Verfolgungsfälle vgl. z. B. BGH NJW 1987, 2925 ff. [BGH 30.06.1987 - VI ZR 257/86] -Organspende- und, wenn auch unter dem Aspekt der Adäquanz, zur Notarhaftung BGH NJW 1988, 1143, 1145 [BGH 29.10.1987 - IX ZR 181/86] ; allgemein zur "Herausforderung" bei psychisch vermittelter Kausalität siehe schließlich Staudinger-Medicus, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdnr. 61 ff.).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen -

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Der Bundesgerichtshof hat die "Herausforderung" dahin umschrieben, daß der Schädiger beim Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation zu dessen selbstgefährdendem Verhalten gesetzt haben muß, die etwa auf Pflichterfüllung, Abwehr oder Nothilfe beruhen kann (BGH VersR 1978, 183, 184).
  • BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79

    Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    (BGH NJW 1981, 570, 571) [BGH 04.11.1980 - VI ZR 231/79] .
  • OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82
    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89
    Dem Verurteilten soll im eigenen Interesse und dem seiner Familie die Möglichkeit gegeben werden, Vorsorge für die durch die Strafvollstreckung entstehende Lage zu treffen und seine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten entsprechend zu ordnen (OLG Stuttgart MDR 1982, 601 [OLG Stuttgart 18.02.1982 - 1 Ws 43/82] ).
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