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   OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01   

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https://dejure.org/2001,5844
OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01 (https://dejure.org/2001,5844)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.07.2001 - 14 UF 90/01 (https://dejure.org/2001,5844)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 14 UF 90/01 (https://dejure.org/2001,5844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Name des Kindes; Einbenennung; Kindeswohl; Ersetzung der Einwilligung; Erforderlichkeit der Umbenennung

  • Judicialis

    BGB § 1818 Satz 4; ; BGB § ... 1618; ; BGB § 1618 Satz 4; ; BGB § 1618 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 1; ; RPflG § 3 Nr. 2 lit. a; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; FGG § 50 a Abs. 2; ; FGG § 50 a Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2 u. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbenennung des Kindes - Ersetzung der Einwilligung - Kindeswohl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wittenberg - F 398/00
  • OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 240
  • FamRZ 2002, 637 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99

    Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
    Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der ,Erforderlichkeit" in § 1818 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg in NJW-RR 99, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz in FamRZ 98, 1545 f) führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (so aber OLG Bamberg aaO).

    Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG).

    Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" in § 1618 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz, FamRZ 1998, 1545f., 1551), führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (so aber OLG Bamberg, a.a.O.).

  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
    Nach Auffassung des Senats ist die Einwilligung vielmehr dann zu ersetzen, wenn triftige - d.h. vernünftige und nachvollziehbare - Gründe des Kindeswohls für die Namensänderung und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des Erhaltungsinteresses des nicht sorgeberechtigten Elternteils sprechen (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1999, 729; Wagenitz, FamRZ 1998, 1545, 1551 r. Sp. u. f.).
  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
    Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
  • OLG Naumburg, 16.10.2000 - 8 UF 217/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
    Dem Amtsgericht ist - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg - zuzugeben, dass grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 50 a Abs. 2 FGG im Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung erforderlich ist (so Beschlüsse des OLG Naumburg vom 16.10.2000, 8 UF 217/00, vom 28.06.1999, 8UF 150/99, und vom 11.10.2000, 8 UF 207/00).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    Auch der Wille des über 14 Jahre alten Kindes ist kein ausreichender Grund, da die Erforderlichkeit als objektive Hürde nicht völlig subjektiviert werden kann (Enders in: BeckOK-BGB, Stand: 01.08.2015, § 1618 Rn. 10.1; anders wohl Oelkers/Kreutzfeld FamRZ 2000, 645, 648; vgl. auch OLG Naumburg FGPrax 2001, 240).
  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen

    Solche Gründe kommen nach fachrechtlichem Verständnis bei einer nicht absehbaren Dauer eines Auslandsaufenthaltes in Betracht (vgl. Lack, a.a.O., § 160 Rn. 23; siehe auch OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 14 UF 90/01 -, Rn. 36 zu § 50a FGG a.F.).
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