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   VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397   

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VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397 (https://dejure.org/2020,6099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397 (https://dejure.org/2020,6099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2020 - 8 ZB 18.2397 (https://dejure.org/2020,6099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); Wiederherstellung eines öffentlichen Feldwegs; Leistungsklage des Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft; aktive Prozessführungsbefugnis (verneint); Erbengemeinschaft; ernstlichen Zweifel; Abwehranspruch; im eigenen Namen; Gemarkung; ...

  • rechtsportal.de

    Wiederherstellung eines öffentlichen Feldweges und Herstellung der Anfahrbarkeit eines Grundstücks; Befugnis eines Miterben zur Geltendmachung von Abwehransprüchen der Erbengemeinschaft gegen die Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung der zum Nachlass gehörenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Sie sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - IÖD 2017, 52 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Allerdings knüpft die Rechtsprechung die Prozessführungsbefugnis des einzelnen Miterben in solchen Fällen an die Voraussetzung, dass nur durch den Gebrauch von Rechtsbehelfen das zum Nachlass gehörende Recht erhalten werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 15; U.v. 7.5.1965 - 4 C 24.65 - BVerwGE 21, 91 f.; Löhnig in Staudinger, BGB, Stand 2016, § 2038 Rn. 22a jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 16.9.2019 - 8 ZB 18.672 - juris Rn. 8 m.w.N).
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Zum anderen hat die Frage des Vorliegens besonderer Schwierigkeiten im Sinn von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine bindende Wirkung für das höhere Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Da die Klage verfahrensfehlerfrei durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen worden ist (vgl. oben 1.1), erstreckt sich die Rechtkraft der Entscheidung nicht auf die Erwägungen zur Begründetheit (BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 3 BN 2.18 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397
    Wegen der Verschiedenheit der Rechtskraftwirkung einer Prozess- und einer Sachabweisung darf eine Klage nicht zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen werden (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

  • BVerwG, 06.11.2018 - 6 B 47.18

    Aktivlegitimation; Bayerische Landeszentrale für neue Medien;

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 1.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Erbengemeinschaft; Klagebefugnis; LKW-Anteil;

  • BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung eines Jagdscheins

  • BVerwG, 04.08.2017 - 6 B 34.17

    Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; Auswahlermessen

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

  • BVerwG, 03.12.2018 - 7 BN 4.18

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes; Geltendmachung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

  • BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde;

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757

    Erfolgloser Antrag der Zulassung der Berufung eines palästinensischen

  • BVerwG, 06.11.1975 - V C 11.74

    Sachlegitimation - Gewährung von Zuschußleistungen - Unterhaltsansprüche

  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 8 ZB 18.672

    Unwirksamkeit eines wasserrechtlichen Bescheids

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2019 - 1 A 2462/17

    Darlegung von Gründen im verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren;

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1100

    Drittanfechtung der Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser durch

    Zudem hat es diesbezüglich keine mehr als kurzzeitig verschlechterte Abflusssituation erkennen können (vgl. UA S. 11; sog. kumulative Mehrfachbegründung, vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2020 - 8 ZB 18.2397 - ZEV 2020, 783 = juris Rn. 16).

    a) Dass das Verwaltungsgericht nicht von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO Gebrauch gemacht hat, der eine (Regel-)Übertragung auf den Einzelrichter vorsieht, wenn die Sache "keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist", hat für die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO keine vorgreifliche Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2020 - 8 ZB 18.2397 - ZEV 2020, 783 = juris Rn. 20; OVG NW, B.v. 28.10.2019 - 1 A 2462/17 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 ZB 21.2359

    Finanzieller Ausgleich für eine unzumutbare Eigentumsbeschränkung eines im

    b) Ob das Bauverbot in § 3 Abs. 1 Nr. 5.1 WSG-VO das Eigentum an dem klägerischen Grundstück unzumutbar beschränkt im Sinne des § 52 Abs. 4 WHG, bedarf keiner abschließenden Klärung, weil das Verwaltungsgericht die Klageabweisung selbständig tragend auf das Fehlen eines Befreiungsantrags nach § 52 Abs. 1 Satz 3 WHG gestützt hat (vgl. UA Rn. 52 - sog. kumulative Mehrfachbegründung, vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2020 - 8 ZB 18.2397 - ZEV 2020, 783 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 8 ZB 19.2464

    Erlöschen eines altrechtlichen Wasserrechts

    Ist die erstinstanzliche Entscheidung - wie hier (vgl. UA S. 16) - selbständig tragend mehrfach begründet, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (BayVGH, B.v. 11.3.2020 - 8 ZB 18.2397 - ZEV 2020, 783 = juris Rn. 16; vgl. auch BVerwG, B.v. 22.4.2020 - 10 B 18.19 = juris Rn. 7 zu § 132 Abs. 2 VwGO, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1330

    Klage gegen eine wasserrechtliche Genehmigung im vorläufig gesicherten

    a) Dass das Verwaltungsgericht nicht von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO Gebrauch gemacht hat, der eine (Regel-)Übertragung auf den Einzelrichter vorsieht, wenn die Sache "keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist", hat für die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO keine vorgreifliche Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2020 - 8 ZB 18.2397 - ZEV 2020, 783 = juris Rn. 20; OVG NW, B.v. 28.10.2019 - 1 A 2462/17 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
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