Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.11.2004 - 1 BS 377/04   

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https://dejure.org/2004,4365
OVG Sachsen, 09.11.2004 - 1 BS 377/04 (https://dejure.org/2004,4365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2004 - 1 BS 377/04 (https://dejure.org/2004,4365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2004 - 1 BS 377/04 (https://dejure.org/2004,4365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    BImSchG § 22; 26. BImSchV; BauGB § 25

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk bestehen; Schutzgeeignetheit von Grenzwerten aus einer zuvor erlassenen Verordnung; Abweichende Beurteilung der Schädlichkeit durch die Bundesimmisionsschutzverordnung und durch das ...

  • Judicialis

    BImSchG § 22; ; 26. BImSchV; ; BauGB § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 22; 26. BImSchV; BauGB § 25
    Baurechlicher Nachbarschutz - Mobilfunkanlage -, Anträge nach § 80 a Abs. 3 , § 80 Abs. 5 VwGO , hier Beschwerde - elektromagnetische Felder, Mobilfunkstation, Sendemast, Standortbescheinigung, Strahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schädliche Umwelteinwirkung durch Mobilfunksender?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1143 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 352
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2004 - 1 BS 377/04
    Richtig ist auch, dass die Antragsteller sich nicht darauf berufen können, die Wasserwirtschaft werde gefährdet (§ 35 Abs. 3 Nr. 6 BauGB), sondern allein durch eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme in ihren Rechten verletzt sein können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, NVwZ 1994, 686 m.w.N.).

    Hier geht es um die Verwirklichung eines Bauvorhabens im Außenbereich, auf dessen Erhaltung zur Bewahrung der freien Aussicht die Bewohner angrenzender Wohngebiete nicht vertrauen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, aaO).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2004 - 1 BS 377/04
    Dessen Risikoeinschätzung ist nur dann gerichtlich zu überprüfen, wenn konkret dargelegt ist, dass sie aufgrund neuer, durch anerkannte Stellen gewonnene Erkenntnisse von erheblichem wissenschaftlichen Gewicht überholt sein könnte (BVerfG, K-Beschl. v. 28.2.2002, NJW 2002, 1638, 1639).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2004 - 1 BS 377/04
    1998, 162, 163, und aus jüngerer Zeit z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.3.2004, VBlBW 2004, 262; BayVGH, Beschl. v. 30.3.2004, BayVBl. 2004, 660, 663; OVG NW, Beschl. v. 9.1.2004, NVwZ-RR 2004, 481, 482; BGH, Urt. v. 13.2.2004, BayVBl. 2004, 668, 669).
  • OVG Sachsen, 27.05.2011 - 1 A 297/10

    Optisch wahrnehmbare Zäsuren als Maßstab für die Feststellung einer Trennung des

    Ermessensfehler können bereits deshalb nicht vorliegen, da eine Ermessensentscheidung im Baugenehmigungsverfahren nicht zu treffen war (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2004 - 1 BS 377/04 - und v. 30. Juni 2009 - 1 A 483/08 -).

    Die pauschale Behauptung, die vom Sendemast ausgehende Strahlenbelastung gefährde das Trinkwasser in den Wasserbehältern und damit die Trinkwasserversorgung in Chemnitz und letztlich auch sein Trinkwasser, ist nicht geeignet, eine unzumutbare Gefährdung des Klägers zu 1 zu belegen (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2004 a.a.O.).

    Nach Kenntnis des Senats und in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2011 - 1 A 507/09 - und Beschl. v. 30. Juni 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 9.1.2009, DVBl 2009, 327 ; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 9.7.2008 - 10 K 3447/03; VG Braunschweig, Urt. v. 13.2.2008 - 2 A 116/07, jeweils m.w.N.) liegen derzeit zwar empirische Fallstudien und auch beachtenswerte fachliche Stellungnahmen, aber (noch) keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine nachweisliche Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunkanlagen vor (vgl. hierzu auch: SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2004 a.a.O. und 22. Februar 2011 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 30.06.2009 - 1 A 483/08

    Mobilfunkanlage; Außenbereich; Innenbereich; Nachbarschutz

    Die Einwendungen des Klägers in Bezug auf die Wahrung des Gebietscharakters - Eigenheimbauten - und zur Berücksichtigung seiner Belange im Rahmen einer behördlichen Ermessensentscheidung begründen ebenfalls keine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, da ein Anspruch auf die Wahrung der Gebietsart nur im Rahmen eines Bebauungsplanes oder eines Gebietes nach § 34 Abs. 2 BauGB - was beides nicht vorliegt - besteht und eine Ermessensentscheidung im Baugenehmigungsverfahren nicht zu treffen war ( vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9.11.2004 - 1 BS 377/04).
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2006 - 13 K 163/04

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen keine außergewöhnliche

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht vertritt im Beschluss vom 9. November 2004 1 Bs 377/04 (NJW 2005, 1143) die Auffassung, dass bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV vom 16. Dezember 1996 keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk festgestellt werden können.
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