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OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtstunden der Lehrer in staatlichen Schulen; Teilzeitbescheid nach Sabbatjahrmodell für Lehrer; Gesetzliche Grundlage für Hamburgische Pflichtstundenverordnung ; Zuweisung von Unterrichtsverpflichtung als Aufgabenzuweisung ; Qualität eines Verwaltungsakts; ...
- Judicialis
BPersVG § 104 Satz 3; ; BBesG § ... 6; ; ArbzVO § 2 Abs. 1 Satz 1; ; HmbBG § 76; ; HmbBG § 76 a Abs. 1 Nr. 1; ; HmbPersVG § 81 Abs. 6; ; HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 5; ; HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 1; ; HmbPersVG § 86 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § 123; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 155 Abs. 1; ; VwGO § 167; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg - 159/01
- VG Hamburg, 23.03.2001 - 3 VG 30/01
- VG Hamburg, 20.09.2002 - 3 VG 30/01
- OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
- BVerwG, 10.07.2003 - 2 B 2.03
- BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 24.04.2001 - 1 Bs 113/01
Gesetzliche Grundlage für die hamburgische Verordnung über die Pflichtstunden der …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
1.) Die hamburgische Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (Pflichtstundenverordnung) vom 20. Juni 2000 (GVBl. S. 107) entbehrt der erforderlichen gesetzlichen Grundlage (Bestätigung des Beschlusses vom 24.4.2002 - 1 Bs 113/01 - NordÖR 2001, S. 369 = ZfBR 2001, S. 202).Mit Beschluss vom 24. April 2001 hat der Senat dem Antrag stattgegeben (1 Bs 113/01).
Im Übrigen beziehe sich der Kläger auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 24. April 2001 zum Aktenzeichen 1 Bs 113/01.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die im Eilverfahren (1 Bs 113/01) und im vorliegenden Verfahren gewechselten Schriftsätze sowie den Inhalt der Personalakte der Beklagten ergänzend Bezug genommen.
Dies hat das Gericht im Beschluss vom 24. April 2001 (NordÖR 2001 S. 368 = ZfBR 2001 S. 202) ausgeführt und dargelegt, dass es sich bei der Regelung der Pflichtstunden nicht um eine Regelung der regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 76 Abs. 1 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) in der Fassung vom 29. November 1977 (GVBl. S. 367 mit spät. Änd.) handelt, sondern um eine Aufgabenzuweisung, die nach dem durch die Entstehungsgeschichte belegten Willen des Gesetzgebers nicht im Wege einer Rechtsverordnung erfolgen soll.
Wie das Gericht im Beschluss vom 24. April 2001 (a.a.O.) ausgeführt hat, stellt die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die bisher auf Grund ihres Alters eine bzw. zwei Unterrichtsstunden pro Woche weniger zur Unterrichtserteilung herangezogen worden sind, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 5 HmbPersVG dar.
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01
Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
In entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG hat ein Beschluss der Einigungsstelle dann lediglich empfehlenden Charakter (wie BVerwG, Beschl. vom 24.4.2002, Iöd 2002, S. 190 u. 201).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 24. April 2002 (IÖD 2002 S. 190 u. S. 201) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur Mitbestimmung in Fällen, in denen Auswirkungen auf das Gemeinwesen im Sinne von § 104 Satz 3 BPersVG eine endgültige Entscheidung der Einigungsstelle nicht zulassen, in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG dem Beschluss der Einigungsstelle lediglich die Qualität einer Empfehlung zugemessen.
- BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94
Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
Der Senat folgt mit dieser Auffassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in ständiger Rechtsprechung die Änderung des Aufgabenbereiches eines Beamten auch dann nicht als Verwaltungsakt ansieht, wenn im Einzelfall Rechte des Beamten betroffen sind (BVerwG, Urt. v. 1.6.1995, BVerwGE 98 S. 334).
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
Mit dieser Regelung sollte nicht undifferenziert und in weitem Umfang die Mitbestimmung nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG ausgeschlossen werden (BVerwG, Beschl. v. 24.4.2002, IÖD 2002 S. 201). - BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00
Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
1.) Die hamburgische Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (Pflichtstundenverordnung) vom 20. Juni 2000 (GVBl. S. 107) entbehrt der erforderlichen gesetzlichen Grundlage (Bestätigung des Beschlusses vom 24.4.2002 - 1 Bs 113/01 - NordÖR 2001, S. 369 = ZfBR 2001, S. 202). - OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
Festlegung des Quotienten für die zukünftige Berechnung der Dienstbezüge im …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01
2.) Die Zuweisung von Unterrichtsverpflichtung in Form von wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer ist als Aufgabenzuweisung zu verstehen und stellt damit auch dann keinen Verwaltungsakt dar, wenn sie im Rahmen der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für die Dauer der Teilzeitbewilligung konkretisiert wird (entgegen Beschl. v. 1.6.2001 - 1 Bs 114/01 - NordÖR 2001, S. 372).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07
Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin
Schon deshalb führt die auf einer anders gefassten Ermächtigungsgrundlage ergangene Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschluss vom 24. April 2001 - 1 Bs 113/01 -, NordÖR 2001, 368; Urteil vom 20. September 2002 - 1 Bf 159/01 -, NordÖR 2003, 172), auf die sich die Klägerin beruft, hier nicht weiter. - OVG Berlin, 30.12.2003 - 4 S 51.03
Verpflichtung zur Leistung von Pflichtstunden; Gewährung von Dienstbefreiung oder …
Der vom Antragsteller zitierte Beschluss des OVG Hamburg (NordÖR 2001, 368 ff.), der für die dortige Pflichtstundenverordnung vom Fehlen der Ermächtigung ausgeht (ebenso Urteil in der Hauptsache NordÖR 2003, 172 ff.), ist auf das Berliner Landesrecht nicht übertragbar. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - 6 A 2173/09
Rückwirkender finanzieller Ausgleich für einen sich in Altersteilzeit …
OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 6 A 4527/02 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 20. September 2002 - 1 Bf 159/01 -, juris. - OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
Zur Stundenreduzierung für schwerbehinderte Lehrkräfte
Das Bundesverwaltungsgericht (…BVerwG, Urt vom 23.6.2005 a.a.O. - juris Rn 27 - vgl. auch HmbOVG, Urt. vom 20.9.2002 - 1 Bf 159/01 - ) hat entschieden, dass es sich bei der in Bremen älteren Lehrern gewährten Pflichtstundenermäßigung wie auch der dort für behinderte Lehrkräfte vorgesehenen Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung nicht um eine Regelung der Arbeitszeit, sondern wie bei der Bewilligung von Anrechnungsstunden um eine Ausgestaltung der Dienstleistungsverpflichtung handelt. - OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 4.07
Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrer rechtmäßig
Schon deshalb führt die auf einer anders gefassten Ermächtigungsgrundlage ergangene Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschluss vom 24. April 2001 - 1 Bs 113/01 -, NordÖR 2001, 368; Urteil vom 20. September 2002 - 1 Bf 159/01 -, NordÖR 2003, 172), auf die sich der Kläger beruft, hier nicht weiter.