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   BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00   

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https://dejure.org/2001,4837
BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00 (https://dejure.org/2001,4837)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2001 - 1 BvL 16/00 (https://dejure.org/2001,4837)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 1 BvL 16/00 (https://dejure.org/2001,4837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone gem Art 233 § 11 Abs 3, § 12 Abs 2 Nr 2 Buchst c, § 16 Abs 2 S 2 BGBEG - Vorliegen einer Regelungslücke im BodRefG keine ...

  • Wolters Kluwer

    Richtervorlage - EGBGB - Bodenreform - Besatzungszone - Konkrete Normenkontrolle - Bodenreformgrundstück - Verdeckte Regelungslücke

  • Judicialis

    BVerfGG § 81 a Satz 1; ; BVerfGG § ... 80; ; EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § 16 Abs. 2 Satz 2; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c; ; EGBGB § 12 Abs. 3; ; EGBGB §§ 11 ff.; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - ).

    Die Voraussetzungen dafür wären in Fällen der vorliegenden Art nur gegeben, wenn die Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Vorliegens einer verdeckten Regelungslücke in dem Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, Umdruck S. 8 f.).

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Der Bundesgerichtshof halte die genannten Bestimmungen in seiner Entscheidung BGHZ 140, 223 für verfassungsgemäß, weil die Aufhebung der Beschränkungen des Bodenreformeigentums durch das Gesetz vom 6. März 1990 insofern ein gesetzgeberisches Versehen gewesen sei, als die durch Erbfolge in die Eigentümerstellung eingerückten Personen begünstigt worden seien.

    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Regelung des Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und Abs. 3 EGBGB, an die die im Ausgangsverfahren einschlägige Bestimmung des Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB anknüpft, verfassungsgemäß und insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG zu vereinbaren; das Gesetz der Volkskammer vom 6. März 1990 habe hinsichtlich der Alterbfälle, in denen eine Übertragung des Bodenreformeigentums auf einen Erben nach den Vorschriften des Bodenreform- und Besitzwechselrechts vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes nicht mehr erfolgt sei, eine verdeckte Regelungslücke aufgewiesen, die Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB, durch den im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die Grenzen des Eigentums bestimmt worden seien, in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise geschlossen habe (vgl. BGHZ 140, 223 ).

  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 1309).

    Denn die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der im Instanzenzug übergeordneten Gerichte muss dem dafür vorgesehenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 70, 134 ; 80, 54 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Wie eine Norm des einfachen Rechts auszulegen ist, ist grundsätzlich Sache des dafür allgemein zuständigen Gerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Die Voraussetzungen dafür wären in Fällen der vorliegenden Art nur gegeben, wenn die Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Vorliegens einer verdeckten Regelungslücke in dem Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, Umdruck S. 8 f.).
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - ).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Die Voraussetzungen dafür wären in Fällen der vorliegenden Art nur gegeben, wenn die Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Vorliegens einer verdeckten Regelungslücke in dem Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, Umdruck S. 8 f.).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 1309).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95

    Art 233 § 11 Abs 3 S 1 EGBGB iVm Art 233 § 12 Abs 2 Nr 2 Buchst c, Abs 3 BGBEG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - ).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

    Mangels verfassungskonformer Auslegung unzulässige Richtervorlage des GKG § 61

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00
    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 1309).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85

    Unzulässige Normenkontrolle berteffend § 1408 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

  • LG Leipzig, 07.11.2000 - 4 O 2189/00
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