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   BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05   

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https://dejure.org/2007,11470
BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05 (https://dejure.org/2007,11470)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05 (https://dejure.org/2007,11470)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 2007 - 1 BvR 1560/05 (https://dejure.org/2007,11470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung einer Rente wegen Berücksichtigung einer Vergleichsrente aufgrund eines Zeitraums von 20 Jahren ohne Begrenzung des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens für Zeiten vor dem 01.03.1971 auf 600 DM; Neuberechnung von ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SGG § 160a Abs. 2 Satz 3; ; SGB VI § 307a Abs. 2 Satz 1; ; SGB VI § 307b; ; SGB VI § 307b Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 n.F.; ; 2. AAÜG-ÄndG Art. 2 Nr. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Revisionverfahren; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Überleitung von im Altersicherungssystem der ehemaligen DDR erworbenen Rentenansprüchen und -anwartschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung von Zusatzrentenversicherungen der DDR für den Zeitraum vor dem 1. März 1971 ist verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Vor Einführung der allgemeinen Freiwilligen Zusatzrentenversicherung zum 1. März 1971 (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2005 - 1 BvR 616/99 u.a. -, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1 Rn. 5) gab es in der Sozialpflichtversicherung der Deutschen Demokratischen Republik keine Möglichkeit, Verdienste über 600 M zu versichern (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn - wie hier - ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß ausgeräumt werden könnte, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    c) Hinsichtlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 und der Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 wird auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07 - (im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlicht) verwiesen.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, aus undifferenziert aneinandergereihten Textbausteinen aus Schriftsätzen aus anderen Verfahren einen auf den individuellen Sachverhalt der konkreten Verfassungsbeschwerde bezogenen verfassungsrechtlich relevanten Vortrag zu konstruieren (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1343/99 und 2 BvR 1355/99 - im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlicht).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Vor Einführung der allgemeinen Freiwilligen Zusatzrentenversicherung zum 1. März 1971 (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2005 - 1 BvR 616/99 u.a. -, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1 Rn. 5) gab es in der Sozialpflichtversicherung der Deutschen Demokratischen Republik keine Möglichkeit, Verdienste über 600 M zu versichern (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 104 ) festgestellt, es sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass bei der Neuberechnung von Bestandsrenten aus Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (Ost) die während der gesamten Versicherungszeit bezogenen tatsächlichen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt würden, während für die sonstigen Bestandsrentner im Beitrittsgebiet nach § 307a Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein 20-Jahreszeitraum maßgeblich sei.
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, aus undifferenziert aneinandergereihten Textbausteinen aus Schriftsätzen aus anderen Verfahren einen auf den individuellen Sachverhalt der konkreten Verfassungsbeschwerde bezogenen verfassungsrechtlich relevanten Vortrag zu konstruieren (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1343/99 und 2 BvR 1355/99 - im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlicht).
  • BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98

    DDR-Renten: Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages mit allgemeinem

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    b) Hinsichtlich der Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrags wird auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - (NJ 2006, S. 553) verwiesen.
  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn - wie hier - ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß ausgeräumt werden könnte, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 11/03 R

    Feststellung des Rentenwertes bei früher zusatzversorgten Bestandsrentnern des

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05
    Dies hat schon das Bundessozialgericht zutreffend festgestellt (Urteil vom 31. März 2004, B 4 RA 11/03 R, JURIS Nr. 36 ff.).
  • BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 202/11

    Rentenversicherung - Rentenüberleitung - Verfassungsmäßigkeit des § 307b SGB 6

    Das Bundesverfassungsgericht hat § 307 b SGB VI in der durch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz geschaffenen Fassung für verfassungsgemäß erachtet (Beschlüsse vom 15. August 2007 - 1 BvR 1560/05 - und 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, jeweils zitiert nach juris).
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