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   BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13   

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https://dejure.org/2014,2032
BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13 (https://dejure.org/2014,2032)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2014 - 1 BvR 299/13 (https://dejure.org/2014,2032)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 1 BvR 299/13 (https://dejure.org/2014,2032)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 3 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 98 ff AktG, § 96 Abs 2 AktG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des strengen Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG auf Ordnungswidrigkeitentatbestände - hier: Verletzung von Art 103 Abs 2 GG durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtvorlage eines Aufsichtsratsberichts (§ 335 HGB) im ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Auslegung von § 325 Abs. 1 S. 3 HGB im Hinblick auf die Bildung eines Aufsichtsrats u. der Erstellung von Aufsichtsratsberichten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Ordnungsgeld gegen pflichtwidrig aufsichtsratslose Kapitalgesellschaft wegen Nichtvorlage des Aufsichtsratsberichts

  • Betriebs-Berater

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des strengen Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG auf Ordnungswidrigkeitentatbestände - hier: Verletzung von Art 103 Abs 2 GG durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtvorlage eines Aufsichtsratsberichts (§ 335 HGB) im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Auslegung von § 325 Abs. 1 S. 3 HGB im Hinblick auf die Bildung eines Aufsichtsrats u. der Erstellung von Aufsichtsratsberichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe setzt kreativem Umgang mit Ordnungsgeldern Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drittelbeteiligung, der nicht gebildete Aufsichtsrat - und ein Verstoß gegen Publizitätspflichten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlender Aufsichtsratsbericht - Ohne Aufsichtsrat kein Ordnungsgeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlender Aufsichtsratsbericht nach § 325 Abs. 1 Satz 3 HGB, Mitbestimmung, Verstoß gegen Mitbestimmungsgesetze

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    Kein Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts, wenn ein Aufsichtsrat nicht gebildet wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsrates

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ordnungsgeld wegen eines fehlenden Aufsichtsratsberichts bei nicht vorhandenem Aufsichtsrat - Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Sanktion gegen GmbH

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1431
  • ZIP 2014, 15
  • ZIP 2014, 415
  • WM 2014, 510
  • BB 2014, 559
  • DÖV 2014, 446
  • NZG 2014, 460
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    a) Art. 103 Abs. 2 GG setzt nicht nur der Tatbestandsergänzung, sondern auch der tatbestandsausweitenden Interpretation Grenzen (vgl. BVerfGE 92, 1 ).

    Auch die Auslegung der Begriffe, mit denen der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Sanktion bezeichnet hat, darf nicht dazu führen, dass die dadurch bewirkte Eingrenzung der Sanktionierung im Ergebnis wieder aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 92, 1 ).

  • LG Bonn, 25.10.2012 - 32 T 892/12
    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 25. Oktober 2012 - 32 T 892/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 20. Dezember 2012 - 32 T 892/12 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Im Zusammenhang damit soll andererseits sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber über die Erfüllung des Tatbestandes entscheidet: Würde die Entscheidung über die Sanktionierung eines Verhaltens der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt überlassen, so wäre dies unvereinbar mit dem Prinzip des Grundgesetzes, dass die Entscheidung über die Beschränkung von Grundrechten oder über die Voraussetzung einer Beschränkung dem Gesetzgeber und nicht den anderen staatlichen Gewalten obliegt (BVerfGE 47, 109 ; stRspr., vgl. zuletzt BVerfGE 126, 170 ; BVerfGE 130, 1 ).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Bislang ist im Blick auf den Doppelcharakter des Ordnungsgeldes als sanktionierende und erzwingende Maßnahme offen geblieben, ob Art. 103 Abs. 2 GG auf den Ordnungsgeldtatbestand des § 335 HGB anwendbar ist oder ob insoweit lediglich das allgemeine rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot gilt (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, NJW-RR 2007, S. 860).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Sieht die Geschäftsführung einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Bildung eines Aufsichtsrats nach dem Drittelbeteiligungsgesetz keine Veranlassung und leitet sie kein Verfahren nach § 97 AktG ein, können die weiter in § 98 Abs. 2 AktG genannten Antragsberechtigten, unter anderem der Gesamtbetriebsrat oder der Betriebsrat, ein Zehntel oder einhundert der betroffenen Arbeitnehmer sowie Gewerkschaften und deren Spitzenorganisationen, eine gerichtliche Entscheidung in einem Statusverfahren gemäß § 98 Abs. 1 AktG beantragen (vgl. BAG, NZA 2008, S. 1025 Rn. 12 ff.; Spindler, in: MünchKommGmbHG, § 52 Rn. 66 ; Lutter, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 52 Rn. 38; Oetker, in: ErfK, 13. Aufl. 2013, § 1 DrittelbG Rn. 14; Habersack, in: Ulmer/Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 1 DrittelbG Rn. 22 ; Ulmer/Habersack, in: Ulmer/Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 6 MitbestG Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Im Zusammenhang damit soll andererseits sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber über die Erfüllung des Tatbestandes entscheidet: Würde die Entscheidung über die Sanktionierung eines Verhaltens der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt überlassen, so wäre dies unvereinbar mit dem Prinzip des Grundgesetzes, dass die Entscheidung über die Beschränkung von Grundrechten oder über die Voraussetzung einer Beschränkung dem Gesetzgeber und nicht den anderen staatlichen Gewalten obliegt (BVerfGE 47, 109 ; stRspr., vgl. zuletzt BVerfGE 126, 170 ; BVerfGE 130, 1 ).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Im Zusammenhang damit soll andererseits sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber über die Erfüllung des Tatbestandes entscheidet: Würde die Entscheidung über die Sanktionierung eines Verhaltens der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt überlassen, so wäre dies unvereinbar mit dem Prinzip des Grundgesetzes, dass die Entscheidung über die Beschränkung von Grundrechten oder über die Voraussetzung einer Beschränkung dem Gesetzgeber und nicht den anderen staatlichen Gewalten obliegt (BVerfGE 47, 109 ; stRspr., vgl. zuletzt BVerfGE 126, 170 ; BVerfGE 130, 1 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Es gilt auch für staatliche Maßnahmen, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 T 28/07

    Zustellung einer Ordnungsgeldandrohung gegen die Organe einer insolventen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13
    Fachrechtlich wird das gemäß § 335 HGB festgesetzte Ordnungsgeld sowohl als Beugemittel als auch als repressive strafähnliche Sanktion eingeordnet (vgl. LG Bonn, GmbHR 2008, S. 593 ; LG Bonn, NZG 2009, S. 593 ; Dannecker/Kern, in: Staub, HGB, 5. Aufl., § 335 Rn. 12).
  • LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07

    Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Dies folgt auch aus dem strafähnlichen Charakter generalpräventiv fundierter Ausweisungen (so: Beichel-Benedetti, in: Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 53 AufenthG Rn. 89), der auf eine Bindung derselben an den Schuldgrundsatz und an das Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.2014 - 1 BvR 299/13 -, juris Rn. 13 zum Ordnungsgeld nach § 335 HGB).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind danach insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und die vom Gesetzgeber mit ihnen verfolgten Zwecke in wertender Betrachtung zu berücksichtigen, wobei einer Maßnahme auch Doppelcharakter zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.2014 - 1 BvR 299/13 -, juris Rn. 13 zum Ordnungsgeld nach § 335 HGB).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Damit soll zum einen der Normadressat vorhersehen können, welches Verhalten mit einer Sanktion bedroht ist und zum anderen soll sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber über die Erfüllung des Tatbestandes entscheidet: Würde die Entscheidung über die Sanktionierung eines Verhaltens aufgrund unklarer und unbestimmter gesetzlicher Regelungen der letztlich zu Auslegung berufenen rechtsprechenden Gewalt übertragen, so wäre dies unvereinbar mit dem Prinzip des GG, dass die Entscheidung über die Beschränkung von Grundrechten oder über die Voraussetzung einer Beschränkung dem Gesetzgeber und nicht anderen staatlichen Gewalten obliegt (vgl BVerfG Beschluss vom 9.1.2014 - 1 BvR 299/13 = NJW 2014, 1431, Juris RdNr 17 mwN) .

    Auf Ordnungsgeldtatbestände mit einem Doppelcharakter wendet das BVerfG Art. 103 Abs. 2 GG jedenfalls in Fällen an, in denen der sanktionierende Zweck der Bestimmung maßgebend ist (vgl BVerfG Beschluss vom 9.1.2014, aaO, Juris RdNr 13 mwN) .

  • BGH, 24.06.2014 - 1 ARs 14/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Zudem soll der Gesetzgeber über die Erfüllung des Tatbestandes entscheiden und diese Entscheidung über die Sanktionierung eines Verhaltens nicht der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt überlassen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 BvR 299/13, NJW 2014, 1431, 1432).
  • BAG, 09.02.2023 - 7 ABR 6/22

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Sie ist im Übrigen - ungeachtet differenzierter Ansichten im aktienrechtlichen Schrifttum (ausf. dazu Hopt/Roth in Hirte/Mülbert/Roth Großkomm. AktG 5. Aufl. § 98 Rn. 9 mwN; zT wird ihr eine eigenständige Bedeutung für die Zulässigkeit eines Antrags nach § 98 Abs. 1 AktG sogar abgesprochen, vgl. etwa Kölner Komm AktG/Mertens/Cahn 3. Aufl. §§ 97-99 Rn. 4)  - jedenfalls dann erfüllt, wenn eine Bekanntmachung iSd. § 97 AktG trotz mitbestimmungsrechtlich obligatorischer Aufsichtsratsbildung unterbleibt (vgl. BVerfG 9. Januar 2014 - 1 BvR 299/13 - Rn. 28) .

    Das Verfahren ist selbst dann durchzuführen, wenn sich alle Beteiligten über die Auslegung der (mitbestimmungs-)gesetzlichen Grundlagen einig sind (so ausdrücklich auch BVerfG 9. Januar 2014 - 1 BvR 299/13 - Rn. 28) .

  • OLG Köln, 13.07.2018 - 28 Wx 2/18

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung der

    Zwar ist wegen des auch repressiven, strafähnlichen Charakters der Ordnungsgeldfestsetzung vorliegend der sachliche Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG betroffen (vgl. BVerfG v. 09.01.2014 - 1 BvR 299/13, NZG 2014, 460 Tz. 13), auf den sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person des Privatrechts als grundrechtsgleiches Recht berufen kann.
  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht

    Denn anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall, in dem der Vertragsarzt den Nachweis zwar nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums, aber noch im laufenden Quartal erbracht hat, geht es hier um eine teleologische Reduktion und nicht um eine über den Wortlaut hinausgehende erweiternde Auslegung (vgl BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 19/14 R - SozR 4-2500 § 95d Nr. 1 RdNr 24 unter Hinweis auf die Rspr des BVerfG, insbesondere Beschluss vom 9.1.2014 - 1 BvR 299/13 - NJW 2014, 1431) .
  • OLG Köln, 05.10.2016 - 28 Wx 18/16

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des

    Es ist indes allgemein anerkannt, dass das gemäß § 335 HGB festgesetzte Ordnungsgeld nicht nur reines Beugemittel, sondern auch eine repressive strafähnliche Sanktion darstellt (BVerfG v. 09.01.2014 - 1 BvR 299/13, NZG 2014, 460; dem folgend Senat v. 09.07.2015 - 28 Wx 6/15, GmbHR 2015, 1086, 1087; v. 03.11.2015 - 28 Wx 12/15, GmbHR 2016, 61, 62; v. 02.02.2016 - 28 Wx 20/15, GmbHR 2016, 367, 370).
  • OLG Köln, 20.07.2016 - 28 Wx 9/16

    Gerichtliche Kontrolle der Bemessung des Ordnungsgeldes wegen verspäteter

    (2) Dafür streitet nach Ansicht des Senats insbesondere auch, dass das Ordnungsgeld eben nicht nur Beugemittel, sondern gerade auch repressive strafähnliche Sanktion ist (BVerfG v. 09.01.2014 - 1 BvR 299/13, NZG 2014, 460).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 4 A 69/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund der Verletzung von Offenlegungspflichten

    Auch wenn man diesen Rechtsgedanken auf nach § 335 HGB festgesetzte Ordnungsgelder, ungeachtet dessen, dass diese nicht ein reines Beugemittel darstellen, sondern auch repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter haben, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9.1.2014 - 1 BvR 299/13 -, NJW 2014, 1431 = juris, Rn. 13, und vom 11.3.2009 - 1 BvR 3413/08 -, NJW 2009, 2588 = juris, Rn. 11 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 4 A 2426/15
    Auch wenn man diesen Rechtsgedanken auf nach § 335 HGB festgesetzte Ordnungsgelder, ungeachtet dessen, dass diese nicht ein reines Beugemittel darstellen, sondern auch repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter haben, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9.1.2014 - 1 BvR 299/13 -, NJW 2014, 1431 = juris, Rn. 13, und vom 11.3.2009 - 1 BvR 3413/08 -, NJW 2009, 2588 = juris, Rn. 11 ff., überträgt, gebietet dies keinen Erlass des gegen die Klägerin mit Bescheid vom 19.3.2010 festgesetzten Ordnungsgeldes.
  • OLG Köln, 09.07.2015 - 28 Wx 6/15

    Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsgeldern wegen Nichtvorlage der

  • OLG Köln, 03.11.2015 - 28 Wx 12/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung von

  • OLG Köln, 02.02.2016 - 28 Wx 20/15

    Verhängung eines weiteren Ordnungsgeldes durch das Bundesamt für Justiz

  • OVG Thüringen, 19.06.2014 - 3 KO 1177/10

    (Zwangs-)Mitgliedschaft in der Landestierärztekammer; Festsetzung eines

  • VGH Hessen, 01.09.2015 - 6 A 23/15
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