Rechtsprechung
BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegenüber einfachrechtlichen Rechtbehelfen und -rechtsschutzsystemen
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (Subsidiarität); Nichtbeachtete Möglichkeit des Eintrags eines Widerspruchs im Wege des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Judicialis
BGB § 894; ; BGB § 899; ; BGB § 899 Abs. 1; ; BGB § 899 Abs. 2; ; GBO § 53; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen die Unrichtigkeit des Grundbuchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 26.04.2001 - Vorstadt R 223 Blatt 346
- LG Bremen, 21.11.2001 - 3 T 299/01
- OLG Bremen, 19.03.2002 - 3 W 70/01
- BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1176
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht der Zulässigkeit in aller Regel entgegen, wenn für den Beschwerdeführer die Möglichkeit bestand oder besteht, den behaupteten Verfassungsverstoß anderweitig zu beseitigen oder außerhalb des eingeleiteten verfassungsgerichtlichen Verfahrens im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 78, 58 ; 93, 165 ). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht der Zulässigkeit in aller Regel entgegen, wenn für den Beschwerdeführer die Möglichkeit bestand oder besteht, den behaupteten Verfassungsverstoß anderweitig zu beseitigen oder außerhalb des eingeleiteten verfassungsgerichtlichen Verfahrens im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 78, 58 ; 93, 165 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Der Beschwerdeführer muss alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 84, 203 m.w.N.).
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Damit wird sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten sowohl bei der Sachverhaltsermittlung als auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und wegen der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht der Zulässigkeit in aller Regel entgegen, wenn für den Beschwerdeführer die Möglichkeit bestand oder besteht, den behaupteten Verfassungsverstoß anderweitig zu beseitigen oder außerhalb des eingeleiteten verfassungsgerichtlichen Verfahrens im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 78, 58 ; 93, 165 ). - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Damit wird sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten sowohl bei der Sachverhaltsermittlung als auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und wegen der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Damit wird sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten sowohl bei der Sachverhaltsermittlung als auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und wegen der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Der Grundsatz der Subsidiarität gilt insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber ein bis ins Einzelne ausgestaltetes Rechtsschutzsystem zur Verfügung stellt, mittels dessen der Beschwerdeführer die von ihm in Anspruch genommene Rechtsposition hätte geltend machen können (vgl. BVerfGE 22, 287 ). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Aus dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde folgt, dass der Rechtsweg solange nicht erschöpft ist, als der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat, im Verfahren vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweigs die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (vgl. BVerfGE 8, 222 ). - BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Damit wird sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten sowohl bei der Sachverhaltsermittlung als auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und wegen der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ).