Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.10.2017

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12   

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https://dejure.org/2017,47513
BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 (https://dejure.org/2017,47513)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 (https://dejure.org/2017,47513)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 (https://dejure.org/2017,47513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 153 VwGO, § 580 Nr 7b ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) - hier: keine ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) - hier: keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) - hier: keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 582
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    d) Hinsichtlich des zeitlichen und verfahrensmäßigen Ablaufs des Planungsvorhabens Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld, der Flugroutenplanung und der Entwicklung des Kenntnisstands der Beteiligten im Planfeststellungsverfahren sowie zu den der Grobplanung zugrunde gelegten Flugrouten wird auf die Ausführungen in dem am heutigen Tag ergangenen Beschluss im Verfahren 1 BvR 1026/13 Bezug genommen (dortige Rn. 2 - 5).

    Dies wird in dem Beschluss vom heutigen Tage 1 BvR 1026/13 ausgeführt (dort Rn. 70 ff.).

    Oben wurde bereits ausgeführt, dass die Grobplanung für die Wahl des Flughafenstandorts auf der Ebene der Landesplanung und für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Zulassung des Vorhabens am Standort Schönefeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. auch den mit gleichem Datum wie der vorliegende ergangenen Beschluss 1 BvR 1026/13 ).

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Gründe in dem mit gleichem Datum wie der vorliegende ergangenen Beschluss im Verfahren 1 BvR 1026/13 Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Die Klage der Beschwerdeführer zu II. 1. bis 3. gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurde mit Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 abgewiesen.

    Die Beschwerdeführer zu II. 1. bis 3. beantragten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - ebenso aufzuheben wie den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 in der derzeit gültigen Fassung.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    So verlangt das Rechtsstaatsprinzip nicht nur einen wirkungsvollen Rechtsschutz, sondern auch Rechtssicherheit, indem strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).

    Bei der Auflösung der widerstreitenden Interessen muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Diese Klage wurde mit Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1073.04 - abgewiesen.

    b) Die Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz vom 10. Januar 2011 Restitutionsklage beim Bundesverwaltungsgericht, für den Beschwerdeführer zu I. 1. mit dem Antrag, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 - ebenso aufzuheben wie den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 in der Fassung vom 29. Oktober 2009.

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Es soll gewährleistet werden, dass die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden könnten, obwohl ihre Grundlagen erschüttert sind (BGHZ 57, 211 ).

    Diese Maßstäbe sind ständige Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. BGHZ 38, 333 ; 57, 211 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 7 B 83.04 -, juris; Beschluss vom 21. Januar 1982 - 7 B 13.82 -, juris).

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Die im Einzelnen für die Restitutionsklage wegen des Auffindens von Urkunden (§ 580 Nr. 7b ZPO) geltenden Maßstäbe hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, BGHZ 38, 333 , präzisiert.

    Diese Maßstäbe sind ständige Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. BGHZ 38, 333 ; 57, 211 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 7 B 83.04 -, juris; Beschluss vom 21. Januar 1982 - 7 B 13.82 -, juris).

  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde in diesem Punkt unsubstantiiert, da die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer hinsichtlich der Einzelheiten zu diesem Aspekt auf eine andere anhängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 612/12) verweisen ohne die dortige Begründung zu wiederholen.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen verfahrensrechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnen, zu beachten, dass sie die dafür geltenden Anforderungen nicht unerfüllbar oder unzumutbar machen oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gibt dem Gesetzgeber dabei nur die Zielrichtung und die Grundzüge der Regelung vor, lässt ihm im Übrigen aber einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a.-, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerwG, 11.10.2004 - 7 B 83.04

    Beweiswert schriftlicher Zeugenerklärungen; Anspruch auf Fortführung des

  • BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82

    Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtschutzes gewährleistet (st.Rspr.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und der Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen verfahrensrechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnen, zu beachten, dass sie die dafür geltenden Anforderungen nicht unerfüllbar oder unzumutbar machen oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (st.Rspr.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209

    Anerkennung einer Stiftung, Drittanfechtung, Antragsbefugnis, drittschützende

    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtschutzes gewährleistet (stRspr vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und der Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen verfahrensrechtlichen Vorschriften, die den Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnen, zu beachten, dass sie die dafür geltenden Anforderungen nicht unerfüllbar oder unzumutbar machen oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (stRspr vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 - juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. zur Prozessstandschaft für eine Stiftung VGH BW, U.v. 21.6.2022 - 1 S 1865/20 - juris Rn. 123).

  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    Dem dient auch die Rechtskraft (BVerfG, NvWZ 2018, 582 Rn. 30 mwN).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Auf eine Urkunde, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozess nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen könnte, kann die Restitutionsklage nach § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO nicht gestützt werden, weil anderenfalls die gesetzliche Beschränkung unterlaufen würde: Das schriftliche Beweismittel, auf das die Restitution gestützt wird, darf nicht die Funktion haben, ein nach § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO an sich ausgeschlossenes Beweismittel zu ersetzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 29 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 83.04 -, juris 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 -, juris 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 153 VwGO Rn. 70).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Das schriftliche Beweismittel, auf das die Restitution gestützt wird, darf nicht die Funktion haben, ein nach § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO an sich ausgeschlossenes Beweismittel zu ersetzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 29 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 83.04 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 -, juris Rn. 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 153 VwGO Rn. 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 370/19

    Restitutionsklage - Sonderzahlung - Weihnachtsgratifikation - Glaubhaftmachung -

    Für die Durchbrechung der Rechtskraft, die ganz wesentlich der Rechtssicherheit dient, besteht kein Anlass, wenn der Restitutionskläger den Anfechtungsgrund bei Anwendung gebotener Sorgfalt bereits im Vorprozess hätte geltend machen können (vgl. BVerfG 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12 - Rn. 28 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Diesem Ziel dient auch die Rechtskraft (vgl. BVerfG 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12 - Rn. 30, zitiert nach juris).
  • EGMR - 19667/18 (anhängig)

    WAGNER-LIPPOLDT v. GERMANY and 3 other applications

    Their legal actions before the Federal Administrative Court and before the Federal Constitutional Court (1 BvR 877/13, 1 BvR 1026/13, 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12) were of no avail.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13   

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https://dejure.org/2017,47544
BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13 (https://dejure.org/2017,47544)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 BvR 877/13 (https://dejure.org/2017,47544)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 (https://dejure.org/2017,47544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 60 Abs 3 VwGO, § 74 Abs 1 S 2 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute; Anforderungen an die ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 579
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Die hierin liegende Erleichterung des Verfahrens findet ihre sachliche Rechtfertigung in Effizienz- und Vereinfachungserwägungen (vgl. Uschkereit, in Pautsch/Hoff-mann, VwVfG, 1. Aufl. 2016, § 74 Rn. 192; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Die damit einher gehenden Belastungen für den individuellen Rechtsschutz werden dadurch relativiert, dass größere Vorhaben in der Regel auf ein medial vorinformiertes Publikum treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Fachrechtlich bejaht das Bundesverwaltungsgericht die Anstoßfunktion allerdings nur, wenn gewährleistet ist, dass die Bekanntmachung denen, die sie angeht, bewusst macht, dass sie von ihrem Inhalt betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Sei die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar, sei dies aus verfassungsrechtlichen Gründen allerdings immer ein Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt (Verweis auf BVerfGE 71, 305 ).

    aa) Unter höherer Gewalt im Sinne von § 60 Abs. 3 VwGO wird - enger als bei dem Erfordernis "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO - ein Ereignis verstanden, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung der je individuellen Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 -, InfAuslR 1985, S. 278 ; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Wie die fristgerecht erhobenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss gezeigt hätten, sei die Entscheidung, den Ausbau des Flughafens am Standort Schönefeld zuzulassen, im Hinblick auf die Abwägung der Lärmbetroffenheiten unabhängig von dem 15°-Erfordernis einer Vielzahl grundsätzlicher Einwendungen ausgesetzt gewesen (Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gibt dem Gesetzgeber dabei nur die Zielrichtung und die Grundzüge der Regelung vor, lässt ihm im Übrigen aber einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    aa) Unter höherer Gewalt im Sinne von § 60 Abs. 3 VwGO wird - enger als bei dem Erfordernis "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO - ein Ereignis verstanden, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung der je individuellen Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 -, InfAuslR 1985, S. 278 ; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Auch ein rechts- oder treuwidriges Verhalten der Behörde könne einen Fall höherer Gewalt begründen (Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand daher bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand daher bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist wegen einer solchen Täuschung wäre aus fachrechtlicher Sicht allenfalls in dem Fall unzumutbar, in dem diese Täuschung ursächlich für die Versäumung der Frist gewesen wäre oder die Versäumung der Frist auf der Täuschung beruht hätte (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 -, juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 11.10.1988 - 8 B 118.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.12.2022 - 7 B 12.22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die

    Die hierin liegende Erleichterung des Verfahrens findet ihre sachliche Rechtfertigung in Effizienz- und Vereinfachungserwägungen (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 - NVwZ 2018, 579 Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u. a. - BVerwGE 67, 206 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 14/19

    Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung für die

    vgl. zu einer gänzlich unterbliebenen Auslegung in einer von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Gemeinde: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u. a. -, juris, Rn. 32; sowie nachgehend: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris, Rn. 28 ff.; ferner: Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 74 Rn. 200; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 74 Rn. 216; Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 74 Rn. 376.
  • VGH Hessen, 25.01.2022 - 1 A 1749/18

    Ausschlussfrist für die Beantragung von Beihilfeleistungen

    Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte - nach den Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe wie seiner Lage, Erfahrung und Bildung zu erwartende und zumutbare - Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 32 sowie vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 -, juris Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20

    Verfahrensermessen; Baugenehmigung; Nachbarbeteiligung; verfügender Teil

    Die Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung dient demnach der einfachen und zügigen Durchführung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 Satz 2 VwVfG - hier seiner Beendigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 6 A 162/20

    Versorgungswerk für Apotheker; Ermäßigungsantrag; Härtefallklausel;

    Unter höherer Gewalt wird ein Ereignis verstanden, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung der je individuellen Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 29. April 2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15), wie etwa unvorhersehbare Naturereignisse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 14 B 1475/18

    Prüfungspflicht eines Rechtsanwalts bezüglich der Rechtsbehelfsfrist;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, NVwZ 2018, 579 (580), Rdnr. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2021 - 19 A 1418/20

    Versäumung der Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG für eine

    BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, NVwZ 2018, 579, juris, Rn. 24, und vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, BVerfGK 12, 303, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - 19 A 4945/18

    Unzulässigkeit einer nicht rechtzeitig eingelegten Berufung im

    BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, NVwZ 2018, 579, juris, Rn. 24, und vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, BVerfGK 12, 303, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N. aus der st. Rspr. des BVerfG.
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 8 CS 19.173

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für eine noch einzulegende Beschwerde

    Es liegen hier auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Verwaltungsgericht bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften dem Antragsteller den Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert hat (vgl. hierzu etwa BVerfG, B.v. 24.10.2017 - 1 BvR 877/13 - NVwZ 2018, 579 = juris Rn. 24 m.w.N.).
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