Rechtsprechung
BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; AufenthG §... 11 Abs. 1, § 26 Abs. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 52 Abs. 1 Nr. 4, § 55 Abs. 3; AsylVfG § 73 Abs. 1 und Abs. 2; AuslG 1990 § 35 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; VwVfG § 48 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4; VwGO § 114 Satz 2
Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Niederlassungserlaubnis; Wegfall der Asylanerkennung; Flüchtling; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Ermessen; nachträgliche Änderungen; Privatleben; ... - openjur.de
Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Niederlassungserlaubnis; Wegfall der Asylanerkennung; Flüchtling; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Ermessen; nachträgliche Änderungen; Privatleben; ...
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage; Wegfall der Asylanerkennung; gleichwertiger Aufenthaltstitel - Wolters Kluwer
Zugrundelegung der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts bei der gerichtlichen Überprüfung der Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
Beurteilungszeitpunkt, Rücknahme, Widerruf, Aufenthaltstitel
- rewis.io
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage; Wegfall der Asylanerkennung; gleichwertiger Aufenthaltstitel
- ra.de
- rewis.io
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage; Wegfall der Asylanerkennung; gleichwertiger Aufenthaltstitel
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugrundelegung der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts bei der gerichtlichen Überprüfung der Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen
- migrationsrecht.net (Zusammenfassung)
Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 28.04.2005 - 2 A 455/03
- OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 B 21.08
- BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 1369
- DVBl 2010, 1057
- DVBl 2010, 165
- DÖV 2010, 743
Wird zitiert von ... (96) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung, wonach in diesen Fällen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 20. Februar 2003 - BVerwG 1 C 13.02 - BVerwGE 117, 380 ), nicht weiter fest.Zwar trifft es zu, dass die Behörde einen Aufenthaltstitel, den sie dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilen müsste, weder widerrufen noch mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen darf (vgl. zum Widerruf nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990: Urteil vom 20. Februar 2003 a.a.O. S. 384 f.).
Ein derartiges zeitlich auf einem vorangegangenen asylbedingten Aufenthaltsrecht aufbauendes Daueraufenthaltsrecht wäre selbst asylbedingt und stünde der Rücknahme der asylbedingten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auch deshalb nicht von vornherein entgegen (vgl. entsprechend zum Widerruf nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990: Urteil vom 20. Februar 2003 a.a.O. S. 384 f.;… Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2008, § 52 AufenthG Rn. 34;… a.A. Marx, AsylVfG, 7. Aufl. 2009, § 73 Rn. 288 ff. ).
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Er überträgt vielmehr seine bereits für die Zeitpunktverlagerung bei Ausweisungen entwickelte (…vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 14 ff.) und auf Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erstreckte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) nunmehr auch auf die Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme und Widerruf eines Aufenthaltstitels.In diesem Zusammenhang hat sie auch die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Obliegenheit zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle die Ermessenserwägungen gemäß § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. Rn. 42).
- BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1998 (BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 ) darauf hingewiesen, dass die Wirkung einer Rücknahme der Asylanerkennung gegenüber einem Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in zeitlicher Hinsicht differieren kann, und ist damit von einer Zulässigkeit der rückwirkenden Rücknahme ausgegangen.
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1 …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Ob etwas anderes bei der Aufhebung von befristeten Aufenthaltstiteln gilt, deren Gültigkeit vor der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abgelaufen ist, kann offen bleiben (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380 ). - BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Er überträgt vielmehr seine bereits für die Zeitpunktverlagerung bei Ausweisungen entwickelte (vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 14 ff.) und auf Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erstreckte Rechtsprechung (…vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) nunmehr auch auf die Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme und Widerruf eines Aufenthaltstitels. - BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Auch die allgemeine Rücknahmevorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG sieht durch den Verweis auf Satz 3 und dessen Nr. 2 für Fälle wie den vorliegenden in der Regel die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor (vgl. hierzu auch Urteil vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ). - BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG genügt jedoch nicht, dass der Kläger zu irgendeinem Zeitpunkt sieben Jahre lang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, er müsste es auch noch zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gewesen sein (vgl. Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen - Rn. 13). - BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 ). - OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung; Zeitpunkt …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
- Niedersächsisches OVG - 10.09.2008 - AZ: OVG 13 LB 82/07.
- VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22
Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über …
vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 - juris, Rn. 11 f.vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 15.
vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 18.
vgl. so auch: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 22.
vgl. zur Aktualisierung.: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 22 ff.
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. April 2010 davon ausgeht, dass § 48 Abs. 2 Satz 4 (L)VwVfG eine "allgemeine Rücknahmevorschrift" darstelle, durch den Verweis auf Satz 3 und dessen Nr. 2 auch den Fall einer von Anfang an wegen unrichtiger Angaben bzw. verschwiegener Tatsachen rechtswidrigen Asylanerkennung erfasse und sich daher auf einen nach dem Asylgesetz ergangenen Rücknahmebescheid übertragen lasse, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 17, folgt hieraus nichts Anderes.
vgl. zur direkten Anwendung bei der Rücknahme eines Aufenthaltstitels: BayVGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 10 ZB 23.132 -, juris, Rn. 10; zur Anwendung dem Rechtsgedanken nach bei der Rücknahme eines Aufenthaltstitels: VG Leipzig, Beschluss vom 2. November 2016 - 3 L 386/16 -, BeckRS 2016, 123246 Rn. 35 unter ausdrücklichem Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 17; für die entsprechende Anwendung bei Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 37. Edition, Stand: 1. Oktober 2022, § 73 AsylG Rn. 216.
vgl. so wohl: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 22.
Aber selbst wenn man eine solche Prüfung an dieser Stelle für erforderlich hielte, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 18 a. E., 22, führte es nicht zu einer fehlerhaften Ermessensbetätigung durch die Beklagte, dass sie diese Prüfung unterlassen hat, weil die geltend gemachten Erlaubnisansprüche - wie unten noch auszuführen sein wird - dem Kläger jedenfalls nicht zustehen.
- VG München, 28.06.2012 - M 24 K 12.673
Ausweisung wegen unzureichender Ermittlung des zugrunde gelegten Sachverhalts …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die mündliche Verhandlung des Gerichts und zwar sowohl im Hinblick auf die Ausweisungsverfügung (vgl. BVerwG vom 15.11.2007, 1 C 45/06, juris RdNr. 12 ff.) als auch auf den Widerruf der Aufenthaltstitel (BVerwG vom 13.4.2010, 1 C 10/09, juris RdNr. 11 f.).Diese Vorschrift gilt schon nach ihrem Wortlaut nur für den Widerruf, d.h. die Aufhebung zumindest ursprünglich rechtmäßiger, Aufenthaltstitel und stellt keine Spezialregelung für alle Fälle der Aufhebung eines Aufenthaltstitels infolge Wegfalls der Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung dar (vgl. BVerwG vom 13.4.2010, a.a.O., RdNr. 15).
Diese Regel lässt sich auf den nach § 73 Abs. 2 Satz 2 i.V.m Satz 1 AsylVfG ergangenen Rücknahmebescheid übertragen und führt dazu, dass hier von einer rückwirkenden Aufhebung der durch falsche Angaben erwirkten Asylanerkennung auszugehen ist (vgl. BVerwG vom 13.4.2010, a.a.O., RdNr. 17 zu einem gleich gelagerten Fall).
Bei der Ausübung ihres Rücknahmeermessens ist die Beklagte zutreffend davon ausgegangen, dass bei einer durch Täuschung erlangten Flüchtlingsanerkennung in der Regel ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Rücknahme einer darauf beruhenden Aufenthaltserlaubnis besteht (vgl. BVerwG vom 13.4.2010, a.a.O., RdNr. 22).
Sie ist ihrem Rechtsgedanken nach auch auf die Rücknahme von Verwaltungsakten anwendbar, die keine Geld- oder Sachleistungen zum Gegenstand haben, also im Gegensatz zu diesen ohne die Beschränkung des Art. 48 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG zurückgenommen werden können (vgl. BVerwG vom 13.4.2010, a.a.O., RdNr. 17).
Ein derartiges zeitlich auf einem vorangegangenen asylbedingten bzw. dem Flüchtlingsstatus beruhenden Aufenthaltsrecht aufbauendes Daueraufenthaltsrecht ist selbst asylbedingt bzw. von der Flüchtlingsanerkennung abhängig und verliert mit der ex tunc wirkenden Rücknahme der Asylanerkennung bzw. des Flüchtlingsstatus seine rechtliche Grundlage (vgl. BVerwG vom 13.4.2010, a.a.O., RdNr. 18).
Die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen deren Auswirkungen auf das Privatleben des Betroffenen und seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu beachten (BVerwG vom 13.4.2010, a.a.O., RdNr. 12).
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs; Beurteilungszeitpunkt des …
Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn seine Prüfung auf einer möglichst aktuellen - und nicht auf einer ggfs. überholten - Tatsachengrundlage erfolgt (siehe auch BVerwG, Urteil vom 13.04.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Das liegt in der Konsequenz der neueren Rechtsprechung des Senats zum veränderten Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Prüfung einer Ausweisung (…Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12), der Ermessensentscheidung über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (…Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) sowie der Rücknahme oder des Widerrufs eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Urteil vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1). - VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis); …
Denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet wegen der potentiellen Grundrechtsrelevanz von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, dass die Verwaltungsgerichte ihrer Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit eine möglichst aktuelle, das heißt nicht bereits überholte Tatsachengrundlage zugrunde legen (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 11 f.).Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG, auf den die Beklagte ihren Rücknahmebescheid zu Recht stützt (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 - juris Rn. 15), liegen vor.
Zwar kann sich der Kläger gegenüber der Rücknahme der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er aus anderen Rechtsgründen einen Anspruch auf Erteilung eines gleichwertigen Aufenthaltstitels erworben hat (zur rechtlichen Bedeutung dieses Einwands vgl. BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18; nachfolgend 4.1.).
Eine Behörde darf zwar einen Aufenthaltstitel, den sie dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilen müsste, weder widerrufen noch mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18).
Durch die vom Bundesverwaltungsgericht auch auf die Fälle der Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme und Widerruf eines (unbefristeten) Aufenthaltstitels übertragene Rechtsprechung zur Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, U.v. 13.4. 2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 11 f.) muss das Tatsachengericht auch neue entscheidungserhebliche Umstände, die nach der behördlichen Ausgangsentscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind, umfassend ermitteln und würdigen.
Diese Möglichkeit für die Behörde, ihre Ermessenserwägungen entsprechend zu aktualisieren, wenn sich die Sachlage nach der Rücknahmeentscheidung in entscheidungserheblicher Weise zugunsten des Klägers geändert hat, besteht auch im Fall einer Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; …
Deshalb sind Ausweisungen ebenso wie Abschiebungsandrohungen oder Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz darstellt (…Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12 = Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 7;… vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 37 f. = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4; vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1 …und vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 3). - VG München, 16.07.2021 - M 4 K 21.2318
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes trotz Erlöschens des …
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme von Aufenthaltstiteln ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, U. v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 - juris Rn. 1).Da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit auch im Fall einer Rücknahme von Aufenthaltstiteln der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 11), waren auch nach Bescheiderlass eingetretene bzw. erkannte Gesichtspunkte in die Ermessenserwägungen einzustellen.
Die Beklagte hat daher in Erfüllung ihrer Obliegenheit zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 24) ihre Ermessenserwägungen mit ihren Stellungnahmen vom 25. Juli 2019, vom 4. Dezember 2019 und in der mündlichen Verhandlung aktualisiert und nach erneuter Würdigung an ihren Rücknahmeentscheidungen festgehalten.
- BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20
BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch …
Denn ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann nicht zurückgenommen werden, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste (Arg. § 49 Abs. 1 VwVfG, vgl. BVerwGE 68, 151, 153; BVerwG, NVwZ 2010, 1369, 1371;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 48 Rn. 55, 80). - VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11
Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme …
Denn der angegriffene Widerruf der der Klägerin am 1. Juni 2010 erteilten Niederlassungserlaubnis mit Wirkung für die Zukunft mit Bescheid der Beklagten vom 25. Mai 2011 ist nach der grundsätzlich insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris (…Rn. 11), rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris (…Rn. 18); BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 -, juris (…Rn. 16); OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 18 A 3138/05 -, juris (…Rn. 12); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 -, juris (…Rn. 20); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2006 - 11 S 1066/05 -, juris (…Rn. 18).
vgl. auf diese Zeitpunkte abstellend: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris (…Rn. 18 f.).
Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht es in seinem oben zitierten Urteil vom 13. April 2010 (1 C 10.09) im Hinblick auf die Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines gleichwertigen Aufenhaltstitels nicht ausreichen lassen, "dass der Kläger zu irgendeinem Zeitpunkt sieben Jahre lang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war" (…juris [Rn. 19]).
- VGH Bayern, 16.08.2011 - 10 CS 11.432
Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
30 aa) Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Überprüfung eines Bescheids, mit dem eine Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts und nicht der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG vom 13.04.2010 Az. 1 C 10/09 RdNrn. 11 f.; VGH BW vom 15.07.2009 Az. 13 S 2372/08 RdNrn. 36 ff.).Zwar ist insoweit bisher offen, ob dies auch hinsichtlich befristeter Aufenthaltstitel gilt, deren Geltungsdauer vor der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abgelaufen ist (BVerwG vom 13.04.2010 a.a.O. RdNr. 10).
Dies ergibt sich insbesondere aus folgenden Erwägungen: Ausschlaggebender Grund dafür, den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts als maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung des Widerrufs einer Aufenthaltserlaubnis anzusehen, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der potenziellen Grundrechtsrelevanz aufenthaltsbeendender Maßnahmen gebietet, der gerichtlichen Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit eine möglichst aktuelle und nicht bereits überholte Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (BVerwG vom 13.04.2010 a.a.O. RdNr. 12; BVerwGE 130, 20 ff.).
Denn die Ausländerbehörden trifft im Hinblick darauf, dass maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung des Widerrufs nicht der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern - wie dargelegt - ein späterer Zeitpunkt ist, die Obliegenheit einer ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Widerrufs (BVerwG vom 13.04.2010 a.a.O. RdNr. 24; BVerwG vom 15.11.2007 Az. 1 C 45/06 RdNr. 20).
- VG München, 12.04.2016 - M 4 K 15.1900
Unbegründetheit der Klage eines Irakers gegen Rücknahme seiner …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 L 14/12
Rücknahme und Widerruf von Aufenthaltstiteln
- VGH Bayern, 12.02.2024 - 19 ZB 23.1976
Niederlassungserlaubnis, Zeiten der Erlaubnisfiktion nicht anrechenbar, Erreichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis …
- VGH Bayern, 01.03.2023 - 10 ZB 23.132
Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach zuvor durch Täuschung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - 18 B 932/12
Fortbestand eines Aufenthaltstitels gem. § 81 Abs. 4 AufenthG bei bisheriger …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 212/16
Wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung; Berücksichtigung …
- VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943
Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Nachschieben von Gründen
- VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 27 L 458/10
Widerruf Ausweisung Betäubungsmittel Drogen Wiederholungsgefahr
- VG Bayreuth, 21.01.2015 - B 4 K 13.650
Aufenthaltserlaubnis, Geltungsdauer, Verkürzung, Familiennachzug, …
- VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 6 S 20.709
Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen …
- VG München, 01.03.2012 - M 12 K 12.49
Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisung
- VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe
- VG Köln, 26.01.2016 - 7 K 3354/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 2.13
Rücknahme von Aufenthaltstiteln gegenüber Mahalmi-Kurden
- VG Karlsruhe, 22.11.2017 - 7 K 3183/16
Rücknahme eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung …
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17
Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln; …
- VGH Bayern, 29.11.2016 - 10 B 14.2060
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer befristeten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis …
- VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357
Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels
- VG Aachen, 12.05.2016 - 4 K 600/14
Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; …
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 11.2217
Erforderliche Anhörung ordnungsgemäß nachgeholt
- VG München, 23.04.2015 - M 12 K 15.631
Erlöschen des Aufenthaltstitels; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Täuschung über …
- VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.1157
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Fehlens einer ehelichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis
- VG München, 20.10.2011 - M 12 K 11.1586
Rücknahme; Niederlassungserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisungsgrund
- VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12
Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung …
- VG München, 10.04.2013 - M 25 K 12.3717
Herkunftsland: Libyen
- OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 8 LA 137/11
Aufenthaltserlaubnis als ein eine einmalige oder laufende Geldleistung oder …
- VG München, 25.05.2012 - M 24 K 11.5760
Scheinehe; rückwirkende Rücknahme von Aufenthaltstiteln bei Scheinehe; kein …
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10
Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der …
- VGH Bayern, 12.08.2022 - 23 ZB 22.30780
Unzulässiger Folgeantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 B 21.08
D (A), Revisionsverfahren, Revisionszulassung, grundsätzliche Bedeutung, …
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
Niederlassungserlaubnis; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren; …
- VG München, 12.05.2020 - M 4 S 19.3047
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis auch nach Verlust der durch Geburt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 18 B 267/13
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei einer Verpflichtungsklage auf Verlängerung …
- VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20
Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt …
- VG Köln, 25.08.2015 - 12 K 4045/14
- OVG Sachsen, 28.07.2020 - 3 B 45/20
Rücknahme einer Ausbildungsduldung; maßgebliche Sach- und Rechtslage; Vorspiegeln …
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.2018 - 11 S 87/17
Verwertung eines im Strafprozess gegenüber dem Strafgericht abgegebenen …
- VG Schleswig, 15.11.2018 - 1 A 40/15
Rücknahme der Niederlassungserlaubnis
- VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Erfolglose Klage gegen Rücknahme von Aufenthaltserlaubnis bei Doppelehe
- VG Berlin, 20.11.2019 - 33 L 467.19
Widerrufsverfahren, Rücknahmeverfahren, Mitwirkungspflicht, Suspensiveffekt, …
- VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids; …
- OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 13 ME 123/19
Aufenthaltserlaubnis; Betreuung durch Familienangehörige; Ermessen; …
- VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726
Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen …
- VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2364
Falsche Angaben zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen; …
- VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10
Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 ZB 13.1003
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 18 E 819/10
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe trotz der Erledigung des …
- VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30633
Unbegründeter Zulassungsantrag (Asyl - Einzelfall)
- VG Minden, 15.03.2023 - 1 K 1576/22
- VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2385
Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung …
- VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689
Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen …
- VG Berlin, 25.10.2013 - 3 K 113.13
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug bei Scheinehe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 13 A 806/13
Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Antrags auf …
- VG Saarlouis, 02.03.2011 - 10 L 2449/10
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts
- VGH Bayern, 12.09.2023 - ZB 23.30633
Äthiopien: Keine Gruppenverfolgung von Tigrinya
- VG Berlin, 29.06.2022 - 34 K 74.21
- VG Köln, 14.08.2017 - 12 L 3011/16
- VG Berlin, 21.07.2016 - 33 K 261.15
Widerruf eines erteilten Visums
- VG Düsseldorf, 26.07.2013 - 22 L 1283/13
Rechtmäßigkeit eines Passentzugs zur Verhinderung der Ausreise eines …
- VG München, 04.10.2012 - M 12 K 12.2652
Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung der Erteilung einer …
- VG München, 10.06.2010 - M 24 K 09.4347
Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; eheliche Lebensgemeinschaft; falsche …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2019 - 4 O 25/18
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis
- VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 12.30438
Asylrecht Afghanistan; Beweisantrag; rechtliches Gehör
- VG Aachen, 13.12.2010 - 8 K 283/08
Der Verein "Al-Aqsa e.V." ist auf der von der Europäischen Union geführten Liste …
- VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des …
- VG München, 10.06.2010 - M 24 K 09.1799
Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; eheliche Lebensgemeinschaft; falsche …
- VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2386
Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung …
- VG Magdeburg, 17.11.2015 - 4 A 158/15
Aufenthaltserlaubnis: Mindestanforderungen an eine eheliche Lebensgemeinschaft …
- VGH Bayern, 18.09.2013 - 13a ZB 13.30075
Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; rechtliches Gehör; …
- VG München, 17.11.2011 - M 12 K 11.2937
Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft
- VG Magdeburg, 18.07.2023 - 4 A 197/22
Rücknahme des zuerkannten subsidiären Schutzstatus wegen der Begehung schwerer …
- VG Bayreuth, 13.03.2017 - B 4 S 17.70
Widerruf einer zuvor wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung erteilten …
- VG Ansbach, 10.04.2014 - AN 5 K 14.00287
Kein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt …
- VG Frankfurt/Main, 07.02.2023 - 5 K 3090/20
Zur Rücknahme des subsidiären Schutzes wegen Verschweigens eines weiteren …
- VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 381/21
Bedeutung der Bestandskraft eines Bauvorbescheids für die Bestimmung des Inhalts …
- VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 171/19
Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Berlin, 23.08.2012 - 13 L 227.12
Privilegierung in § 34 Abs. 1 Satz 1 AufenthG; "faktische Inländerin"
- OVG Sachsen, 30.09.2013 - 3 A 761/11
Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Rücknahme einer unbefristeten …
- VG Berlin, 16.04.2013 - 3 K 163.12
Visum für Ehegattennachzug
- VG Düsseldorf, 24.01.2013 - 8 L 2604/12
Vorliegen der Voraussetzungen der Rücknahme eines Verwaltungsakts i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 13 A 506/13
Widerruf, Rücknahme, Wesensänderung des Bescheides, Flüchtlingsanerkennung, …