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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14 (https://dejure.org/2015,11920)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2015 - 1 S 102.14 (https://dejure.org/2015,11920)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 1 S 102.14 (https://dejure.org/2015,11920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Teilnahme am Verfahren zur Vergabe von Sportwettkonzessionen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 VwGO, § 4a nF GlüStVtr BE, § 4b nF GlüStVtr BE, § 4c nF GlüStVtr BE, § 4d nF GlüStVtr BE, § 4e nF GlüStVtr BE, § 10 Abs 3 nF GlüStVtr BE, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 56 AEUV
    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren; Glücksspielkonzession; Sportwetten; mehrstufige Ausgestaltung; Verfahrensgestaltung; Nichtzulassung zur zweiten Stufe; Transparenzgebot; Bewerber; Gleichbehandlung; Differenzierungsmaßstab; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Sportwettenkonzessionen müssen transparent vergeben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Sportwettenkonzessionen müssen transparent vergeben werden! (VPR 2016, 129)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 660
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Denn die §§ 4a bis 4e GlüStV n.F. (vgl. insbesondere § 4b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV n.F.) legen - wie europarechtlich gefordert (vgl. hierzu z.B. EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 [Sporting Exchange] -, NVwZ 2010, 1085 ff., vom 9. September 2010 - Rs. C-64/08 [Engelmann] -, juris, vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 [Carmen Media] -, juris, vom 16. Februar 2012 - Rs. C-72/10 [Costa und Cifone] -, juris, und vom 24. Januar 2013 - Rs C-186/11 [Stanleybet] -, juris) -, objektive, nicht diskriminierende und im Voraus bekannte Kriterien fest, auf denen die Konzessionsvergabe zu beruhen hat.

    Dabei meint § 4b Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. - mangels einer speziellen europarechtlichen Vorgabe für die Vergabe von Glückspielkonzessionen - das Transparenzgebot in seiner allgemeinen Ausprägung, wie es sich aus den Grundregeln des EU-Vertrags, aus der Dienstleistungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2010, a.a.O., S. 1087 [Rn. 39]).

    Danach haben öffentliche Stellen, die Dienstleistungskonzessionsverträge der vorliegend in Rede stehenden Art vergeben, zu Gunsten potentieller Konzessionsnehmer schon im Vorfeld des Konzessionsvergabeverfahrens einen "angemessenen Grad an Öffentlichkeit" sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob das Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden ist, wobei hierzu "zwangsläufig" gehört, "dass" - ohne dass insoweit deren Gewichtung angegeben werden müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff.) - "die objektiven Kriterien, die die Eingrenzung des Ermessens der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, ausreichend bekannt gemacht" worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2010, a.a.O., S. 1088 [Rn. 51]).

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Zur Begründung ihres vorläufigen Rechtsschutzantrags beruft sich die Antragstellerin insoweit im Wesentlichen auf das in der Hauptsache (teilweise) zu ihren Gunsten ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Mai 2014 (- VG 23 K 512.12 -, juris).

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Mai 2014 (a.a.O., Rn. 33 ff.) ausgeführt, der Antragsgegner habe es in rechtswidriger Weise unterlassen, der Antragstellerin Gelegenheit zu geben, ihre Bewerbung zu ergänzen.

  • OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 Verg 1/14

    Berufsbildungszentrum - Vergabe freiberuflicher Leistungen: Anforderungen an ein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Nähere Angaben zum Inhalt der Konzepte und zu Maßstäben für Ergänzungsverlangen bedurfte es angesichts dessen nach Auffassung des Senats im hier in Rede stehenden Verfahrensstadium noch nicht (vgl. auch Saarländisches OLG, Vergabesenat, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 1 Verg 1/14 -, juris Rn. 64 ff. [zu den Transparenzanforderungen in der ersten Stufe eines VOF-Vergabeverfahrens]).

    Schließlich folgt auch aus dem von der Antragstellerin genannten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Oktober 2014 (a.a.O.) nichts anderes.

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Ob das vorliegende Vergabeverfahren in der zweiten Verfahrensstufe und die inzwischen offenbar getroffene Auswahlentscheidung ebenfalls den - im Rahmen des der Behörde bei der Auswahlentscheidung zukommenden Beurteilungsspielraums erneut zu beachtenden (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 21; vgl. ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14 -, juris Rn. 23) - Anforderungen des Transparenzgebotes genügt hat (verneinend offenbar VG Wiesbaden, a.a.O.), kann vorliegend offen bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2012 - 13 ME 231/12

    Anlehnung eines Rettungsdienstträgers im verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Gründe, hierin eine sachwidrige Ungleichbehandlung zu erblicken, sind nicht zu erkennen (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 21. März 2013 - 5 L 27/13.WI -, juris Rn. 44; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Februar 2015 - 19 K 5808/12 -, UA S. 18; vgl. außerdem zum vergleichbaren Fall der Unterscheidung zwischen einer gänzlich fehlenden und einer nur klärungsbedürftigen Unterlage Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12 -, juris Rn. 17).
  • VG Wiesbaden, 21.03.2013 - 5 L 27/13

    Sportwettenkonzession

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Gründe, hierin eine sachwidrige Ungleichbehandlung zu erblicken, sind nicht zu erkennen (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 21. März 2013 - 5 L 27/13.WI -, juris Rn. 44; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Februar 2015 - 19 K 5808/12 -, UA S. 18; vgl. außerdem zum vergleichbaren Fall der Unterscheidung zwischen einer gänzlich fehlenden und einer nur klärungsbedürftigen Unterlage Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12 -, juris Rn. 17).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Die §§ 4a bis 4e GlüStV n.F. bieten eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Erlaubnisverfahrens und sind insbesondere verfassungs- und unionsrechtlich (vgl. hierzu z.B. Windoffer, GewArch 2012, 388 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 [Digibet Ltd.] -, juris) nicht zu beanstanden.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Angesichts des dem Ausschreibungstext zu entnehmenden Hinweises auf die der Konzessionserteilung zugrunde liegende normative Regelung waren die potentiellen Bewerber vorliegend insoweit ausreichend informiert und keinen "Zufälligkeiten einer Informationssuche" (vgl. hierzu Hessischer VGH, a.a.O., Rn. 69; EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - C-368/10 -, juris Rn. 66 f.) ausgesetzt.
  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Denn die §§ 4a bis 4e GlüStV n.F. (vgl. insbesondere § 4b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV n.F.) legen - wie europarechtlich gefordert (vgl. hierzu z.B. EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 [Sporting Exchange] -, NVwZ 2010, 1085 ff., vom 9. September 2010 - Rs. C-64/08 [Engelmann] -, juris, vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 [Carmen Media] -, juris, vom 16. Februar 2012 - Rs. C-72/10 [Costa und Cifone] -, juris, und vom 24. Januar 2013 - Rs C-186/11 [Stanleybet] -, juris) -, objektive, nicht diskriminierende und im Voraus bekannte Kriterien fest, auf denen die Konzessionsvergabe zu beruhen hat.
  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14
    Denn die §§ 4a bis 4e GlüStV n.F. (vgl. insbesondere § 4b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV n.F.) legen - wie europarechtlich gefordert (vgl. hierzu z.B. EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 [Sporting Exchange] -, NVwZ 2010, 1085 ff., vom 9. September 2010 - Rs. C-64/08 [Engelmann] -, juris, vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 [Carmen Media] -, juris, vom 16. Februar 2012 - Rs. C-72/10 [Costa und Cifone] -, juris, und vom 24. Januar 2013 - Rs C-186/11 [Stanleybet] -, juris) -, objektive, nicht diskriminierende und im Voraus bekannte Kriterien fest, auf denen die Konzessionsvergabe zu beruhen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

  • EuGH, 14.11.2013 - C-388/12

    Comune di Ancona - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

  • VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14

    Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine

    Das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 1 S 102.14) hatte ebenso wie das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 17.02.2015, Az.: 19 K 5808/12) über die Zulassung eines - bereits auf der ersten Stufe gescheiterten - Bewerbers zur zweiten Stufe zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere fraglich, ob das Erlaubnisverfahren unionsrechtskonform ausgestaltet ist und ob dabei allein auf die normative Ausgestaltung des Erlaubnisverfahrens abgestellt werden und der Umstand, dass sich dieses Verfahren auch mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrags als dysfunktional erweist, außer Betracht bleiben kann (so aber ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2015 - 1 S 102.14 -).
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Das OVG M-Stadt-Brandenburg (Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 1 S 102.14) hatte ebenso wie das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 17.02.2015, Az.: 19 K 5808/12) über die Zulassung eines - bereits auf der ersten Stufe gescheiterten - Bewerbers zur zweiten Stufe zu entscheiden.
  • VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16

    Anfechtungsklage gegen Vorabinformationen über Konzessionserteilung (

    Dabei nahm das Oberverwaltungsgericht Bezug auf eine Entscheidung vom selben Tag (OVG 1 S 102.14), mit dem es als nunmehriges Gericht der Hauptsache einen weiteren Eilantrag der Klägerin mit dem Ziel, den stattgebenden Teil des Tenors der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache VG 23 K 512.12 einstweilen gegenüber dem Beklagten durchzusetzen, ablehnte.

    Einen damit korrelierenden Verpflichtungsantrag, der insoweit ohnehin mit dem Streitgegenstand des noch anhängigen Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg OVG 1 B 35.14 in Konflikt geraten und im Übrigen denselben Zulässigkeitsbedenken wie im Beschluss OVG 1 S 102.14 begegnen dürfte, hat die Klägerin hier aber ausdrücklich nicht gestellt.

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 A 137/15

    Haupt- und Hilfsbegründung bei Antrag auf Zulassung der Berufung

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, Juris, Rdnr. 201 ff. und - 13 A 351/12 -, Juris Rdnr. 60 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.5.2015 - OVG 1 S 102/14 -, Juris Rdnr. 11 ff.
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Das OVG O-Stadt-Brandenburg (Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 1 S 102.14) hatte ebenso wie das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 17.02.2015, Az.: 19 K 5808/12) über die Zulassung eines - bereits auf der ersten Stufe gescheiterten - Bewerbers zur zweiten Stufe zu entscheiden.
  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

    Der Auffassung des OVG K-Stadt-Brandenburg (Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 1 S 102.14), das ebenso wie das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 17.02.2015, Az.: 19 K 5808/12) über den Antrag eines Bewerbers auf der 1. Stufe mit dem Ziel der Zulassung zur 2. Stufe zu entscheiden hatte, wonach den gesetzlichen Bestimmungen mit hinreichender Deutlichkeit auch die Forderung nach 5 Konzepten zu entnehmen sei, vermag das erkennende Gericht nicht zu folgen.
  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Auch wenn die Aufzählung in § 4 b Abs. 2 Satz 3 GlüStV nicht abschließend ist, so nehmen doch die ausdrücklich aufgeführten Konzepte eine besondere Stellung im Normgefüge ein (wie sich auch an der Regelung des § 4 b Abs. 2 Nr. 5 GlüStV zeigt), die sich nicht ohne weiteres auf andere Einzel-Anforderungen übertragen lässt (a. A. OVG E-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 1 S 102.14).
  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 L 70/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung

    Ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.06.2015 - 1 B 14/15 -, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2016, 6 B 11140/15, a.a.O., und OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2015, OVG 1 S 102/14, NVwZ-RR 2015, 660; a.A. etwa VG Wiesbaden, Urteil vom 15.04.2016, 5 K 1431/14.WI, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 17.06.2015 - 6 K 676/13

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Saarland

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 100.000,00 Euro festgesetzt (geschätzter Gewinn, vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.05.2015 - 1 S 102.14 -, juris, unter Hinweis auf Nr. 54 Streitwertkatalog).
  • VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

  • VG Berlin, 15.10.2015 - 23 L 397.15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Zulassungsverfahren; Gestaltung des

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