Rechtsprechung
BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 32 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 17 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB
Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines Erlaubnistatbestandsirrtums: Notwehr; inkonstantes Aussageverhalten des Angeklagten); Anforderungen an den Tötungsvorsatz und das Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; Voraussetzungen der Heimtücke i. S. des Straftatbestands des Mordes; Voraussetzungen der irrtümlichen Annahme einer Notwehrlage (Putativnotwehr); Revisionsgerichtliche ...
- Judicialis
StGB § 211
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hof, 09.10.2006 - 1 Ks 22 Js 17739/05
- BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Der Grundsatz, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NStZ-RR 2005, 147; 2003, 371 (L); NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.), gilt auch hier. - BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06
Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen; …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Dies legt nahe, dass dem Angeklagten die Folgen seiner Tat, der Tod des Opfers, zumindest gleichgültig waren (vgl. auch BGH, Urt. vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06). - BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Der Grundsatz, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NStZ-RR 2005, 147; 2003, 371 (L); NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.), gilt auch hier.
- BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Ein solcher Täter handelt deshalb vorsätzlich, weil er mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGHSt 40, 304, 306 f. m.w.N.). - BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Äußerst gefährliche Gewalthandlungen legen trotz der hohen Hemmschwelle gegen die Tötung eines Menschen die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz nahe (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 33, 38 jew. m.w.N.). - BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Äußerst gefährliche Gewalthandlungen legen trotz der hohen Hemmschwelle gegen die Tötung eines Menschen die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz nahe (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 33, 38 jew. m.w.N.). - BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Der Grundsatz, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NStZ-RR 2005, 147; 2003, 371 (L); NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.), gilt auch hier. - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
- BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Zu den hier offensichtlich vorliegenden objektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke muss das sogenannte Ausnutzungsbewusstsein hinzukommen; der Täter muss also die äußeren Umstände der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers wahrgenommen und sie bewusst zur Tatbegehung instrumentalisiert haben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m.w.N.). - BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87
Erforderlichkeit des Augenscheins unter Berücksichtigung des Ergebnisses der …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07
Auch wenn - wie die Strafkammer nicht verkannt hat - die situative Konstellation zur Tatzeit bei der Augenscheinseinnahme nicht exakt rekonstruierbar war, so ist dieser dennoch deshalb nicht jegliche Eignung abzusprechen, Aussagen zu widerlegen und in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urt. vom 6. Oktober 1987 - 1 StR 455/87).
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Allein dass ein bestimmtes Ergebnis nicht fern liegt, schließt jedoch nicht aus, dass der Tatrichter im Einzelfall auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2007 - 1 StR 73/07; zum Tötungsvorsatz beim Schütteltrauma vgl. BGH…, Urt. vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 538/99).