Weitere Entscheidung unten: SG Aachen, 13.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6604
OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04 (https://dejure.org/2005,6604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1 U 100/04 (https://dejure.org/2005,6604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1 U 100/04 (https://dejure.org/2005,6604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag; Wissenszurechnung im Sinne der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; Bevollmächtigung des Vermittlers vom Versicherer zur ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12; ; VVG § 22; ; VVG § 43 Nr. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1; ; HGB § 84

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 43; VVG § 22; BGB § 123
    Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsagent

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Zurechnung des Inhalts einer Blanketturkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / VM, VMV, Zustandekommen durch schlüssige Vereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1373
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Nach dieser Rechtsprechung hat sich der Versicherer die Kenntnis eines Angestellten oder Vermittlungsagenten, die dieser in Ausübung der Stellvertretung bei der Entgegennahme des Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags erlangt, zurechnen zu lassen (BGH VersR 1999, 1481; 2001, 1498; vgl. auch BGH VersR 2002, 425; BGH VersR 2004, 1297 m. w. N.).

    Voraussetzung einer solchen Wissenszurechnung ist nämlich, dass der Vermittler vom Versicherer zur Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigt, zumindest vom Versicherer damit betraut im Sinne des § 43 Nr. 1 VVG (vgl. BGH VersR 1999, 1481) und damit in die Vertriebsorganisation des Versicherers eingebunden ist (OLG Hamm VersR 2003, 1113).

    Dass der Zeuge S... Antragsformulare der Beklagten zur Verfügung und von ihm bei der Antragstellung für den streitigen Vertrag Gebrauch gemacht hat, rechtfertigt allein nicht die Annahme, er sei in die betriebliche Organisation der Beklagten integriert (vgl. auch BGH VersR 1999, 1481).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Ebenso wenig begründet allein die Tatsache, dass er nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Provision von der Beklagten erhielt die Stellung als Versicherungsagent (vgl. BGHZ 94, 356, 359; Prölss/Martin, a. a. O., § 43 Rdn. 4, Anhang zu §§ 43-48 Rdn. 22).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Dass sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach deutschem Recht beurteilen, ergibt sich aus Ziffer 13.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten, deren Geltung die Parteien unstreitig vereinbart und durch ihr Verhalten im vorliegenden Rechtstreit dadurch bestätigt haben, dass sie sich ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften berufen (vgl. BGH, Urt. vom 4.5.2004 - Az. XI ZR 40/03).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Nach dieser Rechtsprechung hat sich der Versicherer die Kenntnis eines Angestellten oder Vermittlungsagenten, die dieser in Ausübung der Stellvertretung bei der Entgegennahme des Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags erlangt, zurechnen zu lassen (BGH VersR 1999, 1481; 2001, 1498; vgl. auch BGH VersR 2002, 425; BGH VersR 2004, 1297 m. w. N.).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Nach dieser Rechtsprechung hat sich der Versicherer die Kenntnis eines Angestellten oder Vermittlungsagenten, die dieser in Ausübung der Stellvertretung bei der Entgegennahme des Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags erlangt, zurechnen zu lassen (BGH VersR 1999, 1481; 2001, 1498; vgl. auch BGH VersR 2002, 425; BGH VersR 2004, 1297 m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Als bloßer Versicherungsmakler aber war er nicht bevollmächtigt, Erklärungen für den Versicherer entgegenzunehmen (vgl. BGH NJW 1988, 60 f).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Nach dieser Rechtsprechung hat sich der Versicherer die Kenntnis eines Angestellten oder Vermittlungsagenten, die dieser in Ausübung der Stellvertretung bei der Entgegennahme des Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags erlangt, zurechnen zu lassen (BGH VersR 1999, 1481; 2001, 1498; vgl. auch BGH VersR 2002, 425; BGH VersR 2004, 1297 m. w. N.).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Ein solches Interesse ist nämlich nur Voraussetzung eines stattgebenden, nicht dagegen eines abweisenden Urteils (BGH NJW 1978, 2032; Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., § 256 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    In einem solchen Fall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglicherweise nur mit erschwerten Bedingungen annehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten würde (OLG Koblenz VersR 2002, 222; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1251; Prölss/Martin, a. a. O., § 22 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 20 U 28/02

    Leistungsfreiheit nach §§ 16 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ; Rücktritt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04
    Voraussetzung einer solchen Wissenszurechnung ist nämlich, dass der Vermittler vom Versicherer zur Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigt, zumindest vom Versicherer damit betraut im Sinne des § 43 Nr. 1 VVG (vgl. BGH VersR 1999, 1481) und damit in die Vertriebsorganisation des Versicherers eingebunden ist (OLG Hamm VersR 2003, 1113).
  • OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17

    Bezugsrecht zu einer Direktversicherung

    Seine Behauptung, dass die vermittelnd tätigen Zeugen K und L von der festen Beziehung zwischen ihm und Frau B gewusst hätten, trägt dazu schon inhaltlich nichts bei; zudem fehlen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen könnten, das Wissen dieser bloßen Versicherungsmakler (vgl. ihren Stempel auf der vorgelegten Kopie des Antrags Anlage K 1) dem Versicherer (analog § 43 Nr. 1 VVG a.F. in Verbindung mit der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des BGH [VersR 1999, 1481; 2001, 1498]; vgl. § 69 Nr. 1, 70 VVG n.F.) zuzurechnen (vgl. OLG Zweibrücken Urt. v. 09.03.2005 - 1 U 100/04 = VersR 2005, 1373 [1374]).
  • OLG Koblenz, 30.04.2015 - 10 U 35/15

    Haftung des Versicherungsnehmers bei Beantragung einer

    Wer eine Blanketturkunde mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muss den Inhalt gegenüber einem gutgläubigen Dritten sogar dann gegen sich gelten lassen, wenn die Blanketturkunde rechtswidrig ausgefüllt worden ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.03.2005 - 1 U 100/04, zitiert nach [...]).
  • LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16

    Schuldhafte Anzeigepflichtverletzung; arglistige Täuschung

    Wer aber eine Blanketturkunde mit seiner Unterschrift freiwillig aus der Hand gibt, muss den Inhalt gegenüber einem gutgläubigen Dritten - hier der Beklagten - sogar dann gegen sich gelten lassen, wenn die Blanketturkunde abredewidrig ausgefüllt wird (OLG Zweibrücken, VersR 2005, 1373, unter Hinweis auf: Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 172 Rdnr. 5 m. w. N.; Langheid in: Langheid/Rixecker VVG § 19 Rn. 79; Armbrüster in: Prölss/Martin VVG § 19 Rn. 65).
  • VK Niedersachsen, 07.03.2011 - VgK-73/10

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

    Da der Versicherungsvermittler im Gegensatz zum Versicherungsagenten nicht in die Vertriebsorganisation der Versicherung eingebunden ist, findet die obige Zurechnung der "Wissensvertretung" nicht statt (BGH Beschluss vom 12.03.2008 IVZR 330/06 VersR 08, S. 809 f; OLG Zweibrü-cken Urt. v. 09.03.2005 VersR 05, S. 1373).
  • VK Niedersachsen, 18.02.2011 - VgK-73/10

    Verpflichtung zur Gebäudewertermittlung aller Objekte auf eigene Kosten und zur

    Da der Versicherungsvermittler im Gegensatz zum Versicherungsagenten nicht in die Vertriebsorganisation der Versicherung eingebunden ist, findet die obige Zurechnung der "Wissensvertretung" nicht statt (BGH Beschluss vom 12.03.2008 IVZR 330/06 VersR 08, S. 809 f ; OLG Zweibrücken Urt. v. 09.03.2005 VersR 05, S. 1373 ).
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Rechtsprechung
   SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21819
SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04 (https://dejure.org/2006,21819)
SG Aachen, Entscheidung vom 13.12.2006 - S 1 U 100/04 (https://dejure.org/2006,21819)
SG Aachen, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - S 1 U 100/04 (https://dejure.org/2006,21819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsgenossenschaft - Anerkennung auf Entschädigung eines Arbeitsunfalls

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalles i.R.d. gesetzlichen Unfallversicherung; Definition des Arbeitsunfallbegriffs; Infolge der Verrichtung von Hebetätigkeiten erlittene Wirbelsäulenverletzungen als äußere Einwirkung; Übertragbarkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Das Sozialgericht Augsburg sei mit zutreffender Begründung dem Urteil des BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - nicht gefolgt.

    Hiervon zu unterscheiden sind jedoch die Fälle eines gewollten Handelns mit einer ungewollten Einwirkung, bei dieser liegt eine äußere Einwirkung vor (Keller in: Hauck, Sozialgesetzbuch, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2000, § 8 Rn. 14; und zu dem gesamten Vorstehenden: BSG Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -).

    Die Kritik des Sozialgerichts Augsburg an dem Urteil des BSG vom 12.04.2005 (a. a. O.), das BSG vermische das schädigende Ereignis mit der haftungsausfüllenden Kausalität, vermag die erkennende Kammer nicht nachzuvollziehen.

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Dienstunfallrecht erfüllt das Merkmal äußere Einwirkung ebenfalls lediglich den Zweck, äußere Vorgänge von krankhaften Vorgängen in dem inneren des menschlichen Körpers abzugrenzen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, gehört ebenfalls zum Begriff des Unfalles, weil ein geplantes willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S. 20).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII geht auf die jahrzehntealte Definition des Unfallbegriffs in Rechtsprechung und Literatur zurück (vgl. schon RGZ 21, 77, 78; Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten 1914, 617, 620 sowie BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO; BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; Bundestagdrucksache 13/2204 S. 77; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. III, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2005, § 8 Rn. 7).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII geht auf die jahrzehntealte Definition des Unfallbegriffs in Rechtsprechung und Literatur zurück (vgl. schon RGZ 21, 77, 78; Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten 1914, 617, 620 sowie BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO; BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; Bundestagdrucksache 13/2204 S. 77; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. III, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2005, § 8 Rn. 7).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Dienstunfallrecht erfüllt das Merkmal äußere Einwirkung ebenfalls lediglich den Zweck, äußere Vorgänge von krankhaften Vorgängen in dem inneren des menschlichen Körpers abzugrenzen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f).
  • RG, 06.07.1888 - III 80/88

    Unfallversicherungsgesetz; Gewerbliche Krankheit

    Auszug aus SG Aachen, 13.12.2006 - S 1 U 100/04
    Die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII geht auf die jahrzehntealte Definition des Unfallbegriffs in Rechtsprechung und Literatur zurück (vgl. schon RGZ 21, 77, 78; Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten 1914, 617, 620 sowie BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO; BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; Bundestagdrucksache 13/2204 S. 77; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. III, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2005, § 8 Rn. 7).
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