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   OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07   

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OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07 (https://dejure.org/2008,14993)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.04.2008 - 1 U 136/07 (https://dejure.org/2008,14993)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. April 2008 - 1 U 136/07 (https://dejure.org/2008,14993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Fristverlängerung zur Stellungnahme auf einen Hinweis über die beabsichtigte Berufungszurückweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § ... 225; ; ZPO § 225 Abs. 2; ; ZPO § 277 Abs. 3; ; ZPO § 294; ; ZPO § 314; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3 a.F.; ; VerbrKrG § 9 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihnen aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt) als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihnen aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt) als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung der

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihnen aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt) als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    In einem parallel gelagerten Fall hat der (vormalige) 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock in seinem Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - (OLG-Report 2004, 127ff. = OLG-NL 2004, 228ff.) zu den Anforderungen an den Antrag zur Verlängerung der Stellungnahmefrist gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO wie nachstehend ausgeführt:.

    Wiederum ist dazu - im Anschluss und in Übernahme der Rechtsprechung des (vormaligen) 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock (vgl. Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - (OLGR 2004, 127ff. = OLG-NL 2004, 228ff.) - im Eingang zu begründen:.

  • BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihnen aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt) als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 13.03.2000 - 1 BvR 211/00

    Keine Wiedereinsetzung nach Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihnen aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt) als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    In einem parallel gelagerten Fall hat der (vormalige) 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock in seinem Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - (OLG-Report 2004, 127ff. = OLG-NL 2004, 228ff.) zu den Anforderungen an den Antrag zur Verlängerung der Stellungnahmefrist gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO wie nachstehend ausgeführt:.

    Wiederum ist dazu - im Anschluss und in Übernahme der Rechtsprechung des (vormaligen) 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock (vgl. Beschluss vom 27.05.2003 - 6 U 43/03 - (OLGR 2004, 127ff. = OLG-NL 2004, 228ff.) - im Eingang zu begründen:.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben, oder sich daraus ergeben, dass den vom Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder etwa daraus, dass der Initiator oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Fondsbeteiligungen desselben Objekts vermittelt haben (BGHZ 168, 1 = WM 2006, 1194 [Tz. 53] m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    Im Übrigen bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen eines solchen Geschäftes (vgl. dazu BGH, NJW 2007, 3200 = WM 2007, 1456 [Tz. 19 ff.] m.w.N.) gegeben sind.
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 1621/99

    Wiedereinsetzung bei abgelehnter Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der

  • KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21

    Anspruch auf Ersatzvornahmekosten wegen der durch eine Alkali-Kieselsäurereaktion

    Der Senat folgt weiterhin dem OLG Rostock, der in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 3 U 122/15

    Zum Ausschlusstatbestand des § 4 Nr. 5 AVB wegen wissentlicher Pflichtverletzung

    Die ursprünglich gesetzte Frist von zwei Wochen erfüllt die gesetzliche Vorgabe (§ 277 Abs. 3 ZPO), ist grundsätzlich verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2011, 3357 [BVerfG 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10] ) und entspricht im Hinblick auf den mit § 522 Abs. 2 ZPO verbundenen Gedanken der Verfahrensbeschleunigung der herrschenden Meinung (OLG Rostock OLGR 2009, 268; Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, § 522 Rn. 38; Zöller/Heßler, ZPO, § 522 Rn. 34; Münchner Kommentar zur ZPO/Rimmelspacher § 522 Rn. 24; vgl. auch von Hommerich/Prütting/Ebers/Lang/Traut, Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Auswirkungen der Reform des Zivilprozessrechts auf die gerichtliche Praxis, Köln 2006, S. 206).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 3 U 119/15

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ausschluss nach § 4 Nr. 5 AVB wegen

    Die ursprünglich gesetzte Frist von zwei Wochen erfüllt die gesetzliche Vorgabe (§ 277 Abs. 3 ZPO), ist grundsätzlich verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2011, 3357) und entspricht im Hinblick auf den mit § 522 Abs. 2 ZPO verbundenen Gedanken der Verfahrensbeschleunigung der herrschenden Meinung (OLG Rostock OLGR 2009, 268; Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, § 522 Rn. 38; Zöller/Heßler, ZPO, § 522 Rn. 34; Münchner Kommentar zur ZPO/Rimmelspacher § 522 Rn. 24; vgl. auch von Hommerich/Prütting/Ebers/Lang/Traut, Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Auswirkungen der Reform des Zivilprozessrechts auf die gerichtliche Praxis, Köln 2006, S. 206).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 3 U 123/15

    Zum Ausschlusstatbestand des § 4 Nr. 5 AVB wegen wissentlicher Pflichtverletzung

    Die ursprünglich gesetzte Frist von zwei Wochen erfüllt die gesetzliche Vorgabe (§ 277 Abs. 3 ZPO), ist grundsätzlich verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2011, 3357 [BVerfG 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10] ) und entspricht im Hinblick auf den mit § 522 Abs. 2 ZPO verbundenen Gedanken der Verfahrensbeschleunigung der herrschenden Meinung (OLG Rostock OLGR 2009, 268; Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, § 522 Rn. 38; Zöller/Heßler, ZPO, § 522 Rn. 34; Münchner Kommentar zur ZPO/Rimmelspacher § 522 Rn. 24; vgl. auch von Hommerich/Prütting/Ebers/Lang/Traut, Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Auswirkungen der Reform des Zivilprozessrechts auf die gerichtliche Praxis, Köln 2006, S. 206).
  • KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18

    Fehlender Vortrag: Nachlässig ist bereits einfache Fahrlässigkeit!

    Das OLG Rostock hat in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
  • KG, 17.01.2023 - 27 U 95/22
    Der Senat folgt weiterhin dem OLG Rostock, der in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
  • KG, 17.01.2023 - 27 U 118/22
    Der Senat folgt weiterhin dem OLG Rostock, der in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
  • KG, 17.01.2023 - 27 U 182/22
    Der Senat folgt weiterhin dem OLG Rostock, der in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
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   OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 136/07   

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OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 136/07 (https://dejure.org/2007,63252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2007 - 1 U 136/07 (https://dejure.org/2007,63252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2007 - 1 U 136/07 (https://dejure.org/2007,63252)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.11.2008 - III ZR 312/07

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanlegern wegen Erteilung einer

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. November 2007 - 1 U 136/07 - wird zurückgewiesen.
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