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   OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08   

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OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08 (https://dejure.org/2008,9990)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.12.2008 - 1 W 81/08 (https://dejure.org/2008,9990)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 1 W 81/08 (https://dejure.org/2008,9990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit einer von einem Gesellschafter übernommenen Bürgschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 175
    Sittenwidrigkeit wegen krasser Überforderung des Bürgen; eigenes wirtschaftliches Interesse, wenn Hauptschuldner Gesellschaft, an welcher Bürge maßgeblich beteiligt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 114; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 850c; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 488 Abs. 1; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages oder einer Bürgschaftserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 439
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Bürgen ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (vgl. BGHZ 125, 206; 128, 230; BGH, WM 1996, 53; 1124; 2194; 1997, 511).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Bürgen ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (vgl. BGHZ 125, 206; 128, 230; BGH, WM 1996, 53; 1124; 2194; 1997, 511).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    So ist in der neueren Rechtsprechung zum Konsumentenratenkredit anerkannt, dass bei Verträgen mit objektiv überhöhten Zinsforderungen und sonstigen unbilligen Bedingungen die wirtschaftlich schwächere Lage des Kreditnehmers zu den persönlichen Voraussetzungen des wucherähnlichen Kreditgeschäfts gehört (BGHZ 98, 174).
  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Eine finanzielle Überforderung des Bürgen kann eine Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages nur dann begründen, wenn zusätzlich erschwerende Umstände hinzukommen (BGH, WM 1997, 2117, 2118 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Auf die Bürgschaft - die wie vorliegend - ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft übernimmt, finden die für die Angehörigenbürgschaft entwickelten Grundsätze hingegen keine Anwendung (BGHZ 137, 329; NJW 1998, 894; NJW 2002, 956).
  • BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung gilt nicht für GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Auf die Bürgschaft - die wie vorliegend - ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft übernimmt, finden die für die Angehörigenbürgschaft entwickelten Grundsätze hingegen keine Anwendung (BGHZ 137, 329; NJW 1998, 894; NJW 2002, 956).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Die Übernahme der Bürgschaft durch einen Gesellschafter verstößt nur in Ausnahmefällen und unter ganz besonderen Umständen - die zu einem unerträglichen Ungleichgewicht der Vertragsparteien führen - gegen die guten Sitten (BGH, WM 1997, 511).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96

    Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Auf die Bürgschaft - die wie vorliegend - ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft übernimmt, finden die für die Angehörigenbürgschaft entwickelten Grundsätze hingegen keine Anwendung (BGHZ 137, 329; NJW 1998, 894; NJW 2002, 956).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Bürgen ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (vgl. BGHZ 125, 206; 128, 230; BGH, WM 1996, 53; 1124; 2194; 1997, 511).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
    Allein die Tatsache, dass eine Verpflichtung das Leistungsvermögen des Schuldners subjektiv überfordert, begründet daher nicht ohne Weiteres einen Nichtigkeitsgrund (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 578).
  • LG Lübeck, 11.12.1986 - 10 O 43/86

    Begründetheit einer Klage und Widerklage in Sachen Darlehensvertrag und

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