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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05 (https://dejure.org/2005,24036)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2005 - 10 N 51.05 (https://dejure.org/2005,24036)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2005 - 10 N 51.05 (https://dejure.org/2005,24036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung des Zulassungsgrunds des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils zur Berufung; Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet; Begriff des Einfügens i.S.d.§ 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Gebot der Rücksichtnahme; Berechnung ...

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § ... 123; ; VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 6 Abs. 2; ; BImSchG § 3; ; VwZG § 9 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, dass das Verwaltungsgericht mit Blick auf die Umstände des konkreten Einzelfalls aus der vorgefundenen besonderen Gemengelage dann jedoch eine dem Schutz im allgemeinen Wohngebiet gleichartige (UA S. 16) Schutzbedürftigkeit der (klägerischen) Wohnbebauung ableitet (vgl. zur gebietsübergreifenden drittschützenden Wirkung des Gebots der Rücksichtnahme bei einem Nebeneinander eines - festgesetzten - Gewerbegebiets und allgemeinen Wohngebiets mit villenartigem Charakter OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).

    Soweit der Beklagte - im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - einwendet, das Verwaltungsgericht habe mit Blick auf das Aufeinandertreffen von Baugebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit einen "Mittelwert" aus den Immissionsrichtwerten bilden müssen (Antragsschrift S. 4), wird nicht beachtet, dass ein solcher "Zwischenwert" für die Bestimmung der Zumutbarkeit sich nicht als das arithmetische Mittel zweier Richtwerte "errechnet" (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 4 BN 5.03 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116), sondern dabei auch die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99

    Rechtsbehelfsbelehrung i.R. von Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Das Verwaltungsgericht geht dabei von dem zutreffenden Grundsatz aus, dass bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung sichergestellt sein muss, dass der Dritte eine dem Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung als auch an sich gerichtet ansieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556).

    Darauf, dass der Dritte möglicherweise infolge anwaltlicher Beratung über das ihm zustehende Widerspruchsrecht ausreichend unterrichtet war, kommt es nach § 58 Abs. 2 VwGO, der allein an die dem Beteiligten von der Behörde erteilte Belehrung anknüpft, nicht an (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Soweit die Beigeladene die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rügt (BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254), wird nicht dargelegt, von welchem abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht ausgegangen ist.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.1998 - 12 L 194/98

    Vorläufiger Rechtsschutz; Summarische Prüfung; Zulassungsgrund

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Insofern handelt es sich bei dem Beschluss vom 17. September 1998 - anders als das möglicherweise für eine Entscheidung im Anordnungsverfahren gemäß § 123 VwGO zu beurteilen sein mag (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 1998 - 12 L 194.98 -, NdsVBl 1998, 167) - nicht um eine Entscheidung, auf die sich eine Divergenz stützen lässt.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen (Antragsschrift S. 14) legt das Verwaltungsgericht die Immissionsrichtwerte nach der TA-Lärm nicht als strikte Grenzwerte zugrunde, sondern nutzt die Richtwerte - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, BRS 60 Nr. 83) - lediglich als Orientierung bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Lärmimmissionen (UA S. 15).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Die Verwirkung - und zwar sowohl des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts als auch des materiellen Abwehrrechts - kann je nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall auch schon vor dem Ablauf der Jahresfrist eintreten (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03

    Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Soweit der Beklagte - im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - einwendet, das Verwaltungsgericht habe mit Blick auf das Aufeinandertreffen von Baugebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit einen "Mittelwert" aus den Immissionsrichtwerten bilden müssen (Antragsschrift S. 4), wird nicht beachtet, dass ein solcher "Zwischenwert" für die Bestimmung der Zumutbarkeit sich nicht als das arithmetische Mittel zweier Richtwerte "errechnet" (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 4 BN 5.03 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116), sondern dabei auch die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).
  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Der Zulassungsgrund des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nur dann gegeben, wenn Umstände oder rechtliche Gesichtspunkte dargelegt werden, die den Schluss rechtfertigen, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit voraussichtlich einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird (OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2004 - OVG 2 N 26.03 - Beschluss vom 5. März 1998 - OVG 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650).
  • OVG Brandenburg, 08.05.2002 - 2 A 407/00

    Aufzeigen nicht abschließend beantworteter Fragen rechtlicher oder tatsächlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Nach dem mit beiden Gründen gleichermaßen verfolgten Zweck der Gewährleistung der Einzelfallgerechtigkeit ergänzt der Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO denjenigen der ernstlichen Zweifel nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO in Fällen, in denen eine Aussage zur Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses nach der summarischen Prüfung im Zulassungsverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist und die Klärung betreffender Sach- und Rechtsfragen dementsprechend dem Berufungsverfahren vorbehalten bleiben muss (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2002 - 2 A 407/00.Z -, LKV 2003, 91).
  • BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
    Wer nach Ansicht der belehrenden Stelle berechtigt sein soll, den Rechtsbehelf anzubringen, ergibt sich eindeutig aus der Adressierung des mit der Belehrung versehenen Verwaltungsaktes (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1967 - V C 166.65 -, Buchholz § 310 § 58 VwGO Nr. 11).
  • OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Baugenehmigungen; Fehlen des

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