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   LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07   

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LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07 (https://dejure.org/2007,5304)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07 (https://dejure.org/2007,5304)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07 (https://dejure.org/2007,5304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße Einleitung des Beschlussverfahrens; unzulässigere Vorratsbeschluss; vorzeitige Anrufung der Einigungsstelle; Auskunftsanspruch des Wirtschaftsausschusses; Ablehnung des ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG, §§ 29, 33, 76, 106, 109 BetrVG
    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße Einleitung des Beschlussverfahrens; unzulässigere Vorratsbeschluss; vorzeitige Anrufung der Einigungsstelle; Auskunftsanspruch des Wirtschaftsausschusses; Ablehnung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle; Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss; Zuständigkeit der Einigungsstelle bei einer begehrten Information über die Rechtsverfolgungskosten; Beachtlichkeit eines pauschalen Bestreitens mit ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 29; ; BetrVG § 33; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 106; ; BetrVG § 109

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle bei ungenügender Auskunft der Arbeitgeberin gegenüber Wirtschaftsausschuss - Antragsbefugnis des Betriebsrates - unsubstantiiertes Bestreiten der Arbeitgeberin zu erforderlichen Beschlusslage - wirksame Bedingung unzureichender Information über ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, Beschluss vom 07.07.2003 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, Beschluss vom 14.01.2004 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41 m.w.N.).

    Nach Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens, den Betriebsparteien im Konfliktfall möglichst zügig und ohne jede weitere Verzögerung durch eine der Betriebsparteien eine Einigungsstelle zur Seite zu stellen, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig, wenn eine der Betriebsparteien aufgrund des bisherigen Verhaltens der anderen Partei die weitere Führung von Verhandlungen für aussichtslos hält, das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Einigungsstelle anruft, weil die Gegenseite jegliche Änderungsvorschläge ablehnt und an der bisherigen Regelung festhalten will (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 98 Rz. 18; Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 9; GK/Kreutz, a.a.O., § 74 Rz. 28 m.w.N.).

    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 m.w.N.).

  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90

    Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Angesichts des weitgefassten und nicht abschließenden Katalogs der wirtschaftlichen Angelegenheiten wird es eine seltene Ausnahme darstellen, dass in Unternehmen erstellte, vorhandene und benutzte Unterlagen keinen solchen Bezug aufweisen (BAG, Beschluss vom 17.09.1991 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13).

    Ob und wieweit etwaige Unterlagen über derartige Kosten jeweils vorzulegen sind, ist eine Frage der Erforderlichkeit oder ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit, über die jeweils im Streitfall die Einigungsstelle selbst nach § 109 BetrVG zu entscheiden hat (BAG, Beschluss vom 17.09.1991 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13).

  • LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06

    Bestellung - Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Welche Informationen der Wirtschaftsausschuss im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten begehrt, ist durch die Bezugnahme auf die Wirtschaftsausschusssitzung und das Sitzungsprotokoll vom 11.04.2007 hinreichend deutlich (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.1998 - NZA-RR 1999, 32; LAG Hessen, Beschluss vom 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rz. 18, 29).

    Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteiligten im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann von der Arbeitgeberin selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (LAG Hessen, Beschluss vom 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 -).

  • ArbG Hagen, 11.06.2007 - 3 BV 48/07
    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.06.2007 - 3 BV 48/07 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.06.2007 - 3 BV 48/07 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • LAG Sachsen, 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01

    Besetzung der Einigungssstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Nach Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens, den Betriebsparteien im Konfliktfall möglichst zügig und ohne jede weitere Verzögerung durch eine der Betriebsparteien eine Einigungsstelle zur Seite zu stellen, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig, wenn eine der Betriebsparteien aufgrund des bisherigen Verhaltens der anderen Partei die weitere Führung von Verhandlungen für aussichtslos hält, das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Einigungsstelle anruft, weil die Gegenseite jegliche Änderungsvorschläge ablehnt und an der bisherigen Regelung festhalten will (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 98 Rz. 18; Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 9; GK/Kreutz, a.a.O., § 74 Rz. 28 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Auch derartige Kosten können angesichts der erforderlichen weiten Auslegung des Katalogs der von § 106 BetrVG erfassten wirtschaftlichen Angelegenheiten (LAG Hessen, Beschluss vom 01.08.2006 - NZA-RR 2007, 199) derart belastende Auswirkungen haben, dass ein Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG München, 15.07.1991 - 4 TaBV 27/91

    Einigungsstelle: Anzahl der Mitglieder

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 29.09.1992 - 4 TaBV 114/92

    Einigungsstelle: Besetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87

    Einigungsstelle; Besetzung der Einigungsstelle; Beisitzer; Auswahl der

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07
    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG Bremen, 01.07.1988 - 4 TaBV 15/88

    Beschlußverfahren; Bindung an Anträge; Einsetzung eines

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 41/03

    Wirtschaftsausschuss - Ende der Amtszeit

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78

    Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses

  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

  • LAG Hamm, 31.08.1998 - 13 TaBV 71/98

    Gerichtliche Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden und die Festlegung der

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.09.2001 - 5 TaBV 8/01
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Für die Verfahrenseinleitung sowie für die Beauftragung von Prozessbevollmächtigten gilt dagegen das Verfahren nach §§ 80 bis 84 ArbGG entsprechend (§ 100 Abs. 1 S. 3 BetrVG; so zuletzt auch LAG Berlin-Brandenburg vom 28.07.2011, 26 TaBV 1298/11; LAG Hamm vom 15.07.2011, 10 TaBV 41/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 19.08.2009, 26 TaBV 1185/09; vom 07.08.2008, 14 TaBV 1212/08; LAG Hamm vom 11.02.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hamm vom 18.07.2007, 10 TaBV 71/07; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 76 ArbGG Rn. 4; a.A. LAG Baden-Württemberg vom 24.01.2005, 15 TaBV 10/04, obiter dictum; LAG Köln vom 01.03.2001, 3 TaBV 92/00; LAG Hamburg vom 02.11.1988, H 4 TaBV 6/88, jeweils zitiert nach juris; GK-Jacobs, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 11. Aufl. 2018, § 76 Rn. 74).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Unterrichtungsrecht des Wirtschaftsausschusses

    Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteiligten im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07, Rn. 62).(Rn.32).

    Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteiligten im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07, Rn. 62).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle

    Bestehen am Schluss der gerichtlichen Anhörung der Betriebspartner im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten, kann vom Arbeitgeber selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (LAG Hamm v. 18.7.2007, 10 TaBV 71/07).
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 196/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit des erstmaligen Bestreitens eines ordnungsgemäßen

    Legt der Betriebsrat die Einhaltung der Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss des Gremiums über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens im Einzelnen und unter Beifügung von Unterlagen dar, reicht ein pauschales Bestreiten durch den Arbeitgeber nicht mehr aus (BAG Beschluss vom 19. Jan. 2005 - 7 ABR 24/04 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07 - Juris).
  • LAG Hessen, 04.09.2008 - 9 TaBV 71/08

    Vergütungsanspruch eines Einigungsstellenbeisitzers - Genehmigung durch

    Legt der Betriebsrat die Einhaltung der Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss des Gremiums über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens im Einzelnen und unter Beifügung von Unterlagen dar, reicht ein pauschales Bestreiten durch den Arbeitgeber nicht mehr aus (BAG Beschluss vom 19. Jan. 2005 - 7 ABR 24/04 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07 - Juris) und erst recht natürlich nicht die Erklärung, sich zu dem vorgetragenen Ablauf nicht äußern zu wollen.
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