Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Sechster Abschnitt - Wirtschaftliche Angelegenheiten (§§ 106 - 113) |
| Erster Unterabschnitt - Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 106 - 110) |
(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.
(2) Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 9a insbesondere die Angabe über den potentiellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer; Gleiches gilt, wenn im Vorfeld der Übernahme des Unternehmens ein Bieterverfahren durchgeführt wird.
(3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere
| 1. | die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens; | |
| 2. | die Produktions- und Absatzlage; | |
| 3. | das Produktions- und Investitionsprogramm; | |
| 4. | Rationalisierungsvorhaben; | |
| 5. | Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden; | |
| 5a. | Fragen des betrieblichen Umweltschutzes; | |
| 6. | die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen; | |
| 7. | die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen; | |
| 8. | der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben; | |
| 9. | die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks; | |
| 9a. | die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie | |
| 10. | sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können. |
Rechtsprechung zu § 106 BetrVG
145 Entscheidungen zu § 106 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
- BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89
Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 BetrVG
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.01.1990 - 1 ABR 38/89
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich des ...
- LAG Düsseldorf, 01.03.1989 - 4 TaBV 182/88
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses bei Gesellschafteraustausch
- BAG, 18.01.1990 - 1 ABR 38/89
- BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuß
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90
Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 13.02.1990 - 13 TaBV 113/89
Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers gegen über dem BR anstelle ...
- LAG Hamm, 13.02.1990 - 13 TaBV 113/89
- LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2000 - 3 TaBV 40/99
Wirtschaftsausschuß - Einsetzung in einem Tendenzbetrieb
Zum selben Verfahren:
- BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß
- BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
- LAG Köln, 13.07.1999 - 13 (10) TaBV 5/99
Einigungsstelle; Auskunftsanspruch; Geschäftsgeheimnis; Ermessen; ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
- BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99
- BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 61/94
Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe
- BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82
Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen
- LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03
Einigungsstelle, Bestellungsverfahren, Unterlagen für Wirtschaftsausschuss, ...
- LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06
Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung ...
- BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73
Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung
- BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88
Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb
- BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78
Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
- LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
Bestellung - Einigungsstelle
Literatur im Internet zu § 106 BetrVG
Querverweise
- BetrVG
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Seeschifffahrt
- § 116 (Seebetriebsrat)
- Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
- § 118 (Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 121 (Bußgeldvorschriften)
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