Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
SGB IX § 81 Abs. 4... S. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4; ; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 5; ; SGB IX § 81 Abs. 5 S. 3; ; SBG IX § 124; ; SGB IV § 81; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB §§ 280 ff.; ; BGB § 618; ; BGB § 618 Abs. 1; ; BGB § 618 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB §§ 842 ff.; ; BGB § 843; ; BGB § 844; ; BGB § 845; ; BGB § 846; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; SchwbG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Feststellungsklage eines sehbehinderten Angestellten zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei vorgezogenem Rentenbezug - unsubstantiierte Darlegungen zur Fürsorgepflichtverletzung - abgestufte Beweislast zur Frage der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 26.01.2005 - 2 Ca 2247/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Daneben konkretisiert die Norm die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem schwerbehinderter Menschen (BAG Urt. vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - NZA 2004, 1219, m.w.N.).Dies folgte aus dem Schutzzweck der Vorschrift, besondere Arbeitserschwernisse für den schwerbehinderten Menschen zu vermeiden, welche sich auch aus der Dauer und der Lage der Arbeitszeit ergeben können (BAG Urt. vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - a.a.O).
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt auch in den hier vorliegenden Fällen (vgl. BAG Urt. vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 -) bei der Frage der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vielmehr der Grundsatz der sog. abgestuften Darlegungs- und Beweislast.Von ihm wird zunächst nicht verlangt, einen konkreten (freien) Arbeitsplatz zu benennen (vgl. BAG Urt. vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 -, BAG Urt. vom 20.01.1994, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, BAG Urt. vom 25.02.1988, DB 1988, 1504).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
a) Die Regelung räumt dem schwerbehinderten Menschen im bestehenden Arbeitsverhältnis im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten einen klagbaren Anspruch auf eine entsprechende Beschäftigung ein (BAG Urt. vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - NZA 2003, 1215, m.w.N.).Das Schwerbehindertenrecht gewährt dem schwerbehinderten Menschen indes keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und räumt auch kein Recht ein, nach den Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - a.a.O.).
- BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
Behindertengerechte Beschäftigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerät daher auch bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer der Arbeitgeber dann nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug, wenn der schwerbehinderter Mensch außer Stande ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, (BAG Urt. vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - NZA 2001, 1020). - BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Von ihm wird zunächst nicht verlangt, einen konkreten (freien) Arbeitsplatz zu benennen (vgl. BAG Urt. vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 -, BAG Urt. vom 20.01.1994, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, BAG Urt. vom 25.02.1988, DB 1988, 1504).