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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04 (https://dejure.org/2005,12211)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.2005 - 11 Sa 745/04 (https://dejure.org/2005,12211)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 2005 - 11 Sa 745/04 (https://dejure.org/2005,12211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich bei fehlender Beantragung eines Dienstwagens in der Freistellungsphase der Altersteilzeit; Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung nach den Firmenfahrzeug-Richtlinien (FFR); Schriftformerfordernis bei einem ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 519; ; ZPO § 264 Ziff. 2; ; ZPO § 267; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; BetrVG § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Unbegründetes Verlangen nach Ausgleichszahlung für Dienstwagengestellung bei befristeter Altersteilzeit - keine Abänderung der Richtlinie durch abweichende Handhabung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Bin ich meinen Dienstwagen in der Altersteilzeit los?

  • docplayer.org (Auszüge)

    Altersteilzeit, Freistellungsphase, Ausgleich für nicht gewährte Privatnutzung des Dienstfahrzeuges, Gleichbehandlungsgrundsatz, konkludenter Widerruf der Privatnutzung, billiges Ermessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    a) Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist grundsätzlich eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Bundesarbeitsgericht Urteile vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - NZA 2004, 1287; vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34; vom 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; vom 17.09.1998 - 8 AZR 791/96 - n.v.; vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294).

    Die Kammer weist daher lediglich vorsorglich darauf hin, dass der Kläger ausweislich seines Berufungsvorbringens ausdrücklich keinen, im Übrigen auch der Höhe nach abweichenden, Schadenersatzanspruch (vgl. BAG Urteil vom 27.05.1998 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379= NZA) wegen Entziehung seines Dienstwagens geltend macht.

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 791/96

    Schadensersatz wegen Entzugs des Dienstwagens; Zu vertretende Unmöglichkeit;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    a) Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist grundsätzlich eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Bundesarbeitsgericht Urteile vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - NZA 2004, 1287; vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34; vom 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; vom 17.09.1998 - 8 AZR 791/96 - n.v.; vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294).

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.1998 (BAG Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 791/96 - n.v.) läge hier ein billigem Ermessen entsprechender Grund zum Widerruf vor, da - wie das Arbeitsgericht zu Recht ausführt - hier nach den FFR 2001 erkennbar die dienstliche Nutzung des Firmenfahrzeuges im Vordergrund stand.

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    a) Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist grundsätzlich eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Bundesarbeitsgericht Urteile vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - NZA 2004, 1287; vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34; vom 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; vom 17.09.1998 - 8 AZR 791/96 - n.v.; vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294).

    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.2004 (BAG Urteil vom 23.07.2004 - 7 AZR 514/03 -, NZA 2004, 1287) ergibt sich nichts anderes, da dort - anders als vorliegend - die Sonderregelung des § 37 Abs. 2 BetrVG zu beachten war.

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt mithin dann vor, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage (statt vieler BAG Urteile vom 14.02.1984, DB 84, 1527 und 25.04.1995, DB 95, 1868).Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, bei freiwilligen Leistungen die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung so abzugrenzen, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt.

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nämlich (nur) dann vor, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage (statt vieler BAG Urteile vom 14.02.1984, DB 84, 1527 und 25.04.1995, DB 95, 1868).

  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt mithin dann vor, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage (statt vieler BAG Urteile vom 14.02.1984, DB 84, 1527 und 25.04.1995, DB 95, 1868).Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, bei freiwilligen Leistungen die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung so abzugrenzen, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt.

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nämlich (nur) dann vor, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen aus sachfremden Gründen ungünstiger behandelt als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage (statt vieler BAG Urteile vom 14.02.1984, DB 84, 1527 und 25.04.1995, DB 95, 1868).

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24.06.2003 - 9 AZR 353/02 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG, m.w.N.).

    Der vorliegende Fall ist mithin - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2003 (aaO.) zugrunde lag, vergleichbar.

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    a) Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist grundsätzlich eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Bundesarbeitsgericht Urteile vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - NZA 2004, 1287; vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34; vom 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; vom 17.09.1998 - 8 AZR 791/96 - n.v.; vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    a) Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist grundsätzlich eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Bundesarbeitsgericht Urteile vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - NZA 2004, 1287; vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34; vom 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; vom 17.09.1998 - 8 AZR 791/96 - n.v.; vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04
    Er verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d.h. sachlich unbegründete Durchbrechung allgemein- oder gruppenbezogener Regelungen zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen (BAG Urteil vom 05.03.1980, DB 80, 1650).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 5 Sa 565/14

    Dienstwagen - Privatnutzung - Freistellungsphase Altersteilzeit

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 11.09.2014 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der Kläger habe nach der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (14.04.2005 - 11 Sa 745/04 - Juris) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens, denn die Beklagte habe ihm in der Arbeitsphase den Entgeltbestandteil "Privatnutzung" - anders als die übrigen Vergütungsbestandteile - nicht nur anteilig, sondern in vollem Umfang gewährt.

    Auch aus dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer in der Aktivphase der Altersteilzeit der Dienstwagen in vollem Umfang zur Verfügung stand, obwohl ihm der Arbeitgeber während der Gesamtdauer der Altersteilzeit nur die Hälfte seiner Arbeitsvergütung schuldet, folgt nicht notwendig, dass ihm die Privatnutzung in der Freistellungsphase entzogen werden darf (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 14.04.2005 - 11 Sa 745/04 - Rn. 110-113, Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 4 Sa 32/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - private Dienstwagennutzung - Entgeltreduzierung -

    Es ist vielmehr umgekehrt: wegen der Unteilbarkeit der Naturalleistung erhält der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase nicht bloß ein halbes Naturalentgelt, sondern bereits (teilweise) zeitlich vorgestreckt das volle Naturalentgelt (LAG Rheinland-Pfalz 14. April 2005 - 11 Sa 745/04 -).
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