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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04   

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https://dejure.org/2004,8274
LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04 (https://dejure.org/2004,8274)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04 (https://dejure.org/2004,8274)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 11 TaBV 11/04 (https://dejure.org/2004,8274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsrecht einer Einigungsstelle im Beschlussverfahren; Wesentliche Einschränkung des Betriebs bei betriebsbedingter Entlassung von 16 Arbeitnehmern; Vorliegen einer Betriebsänderung bei bloßem Personalabbau; Zusammenrechnung von zu verschiedenen Zeitpunkten ...

  • Judicialis

    BetrVG §§ 111 ff.; ; BetrVG § ... 111 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 1; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 112a; ; BetrVG § 112a Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 112a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; KSchG § 17; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 83 a Abs. 4 Satz 3; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 89 Abs. 2; ; ArbGG § 90 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    (1) Eine wesentliche Betriebseinschränkung durch Personalabbau im Sinne des Betriebsverfassungsrechts kann sich auch aus einer zusammenfassenden Betrachtung mehrerer Maßnahmen ergeben (BAG 19.01.1999 - 1 AZR 342/98 - NZA 1999, 949 = jurisRz 44; 27.06.2002 - 2 AZR 489/01 - jurisRz 28).

    Das Bundesarbeitsgericht hat einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ein Zurückgehen auf eine einheitliche Konzeption als wesentlich erachtet (BAG 19.01.1999 aaORz. 44; 11.11.1997 aaORz. 32, 33).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um die Einschränkung eines wesentlichen Betriebsteil handelt, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl die zunächst gegenüber den Arbeitnehmern des zu schließenden Restbetriebes ausgesprochenen als auch diejenigen Kündigungen zusammenzurechnen, die darüber hinaus den widersprechenden Arbeitnehmern ausgesprochen wurden (BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - jurisRz. 26; bestätigt von BAG 19.01.1999 - aaORz. 40).

  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    Maßgebend für die erforderliche Zahl von Entlassungen ist § 17 Abs. 1 KSchG (vgl. nur BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - NZA 1997, 787= jurisRz. 21).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um die Einschränkung eines wesentlichen Betriebsteil handelt, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl die zunächst gegenüber den Arbeitnehmern des zu schließenden Restbetriebes ausgesprochenen als auch diejenigen Kündigungen zusammenzurechnen, die darüber hinaus den widersprechenden Arbeitnehmern ausgesprochen wurden (BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - jurisRz. 26; bestätigt von BAG 19.01.1999 - aaORz. 40).

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Zusammenrechnung vorgenommen, obwohl die Arbeitgeberin die widersprechenden Arbeitnehmer an sich hätte weiter beschäftigen können, aber nach dem Widerspruch der Arbeitnehmer in Verfolgung ihres ursprünglichen Ziels, den Restbetrieb stillzulegen, den -neuen und zeitlich nach der Entscheidung über die ersten Kündigungen liegenden -Entschluss gefasst hat, auch diesen zu kündigen (BAG 10.12.1996 aaORz. 28).

  • LAG Düsseldorf, 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86

    Sozialplanpflichtige Betriebsänderung; Personalreduzierung; Zeitliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wird als Voraussetzung für die Zusammenrechnung von Kündigungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochen worden sind, das Vorliegen eines Gesamtplanes, auf dem sämtliche Kündigungen beruhen, angesehen (LAG Düsseldorf 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 4; LAG Köln 21.02.1997 - 11 Sa 271/96 - NZA-RR 1898, 24; LAG Thüringen 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/97, jurisRz. 26).
  • BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Betriebsänderung - Anhaltender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    (b) Die hier vorliegende Konstellation unterscheidet sich demnach entscheidend etwa von derjenigen des Arbeitgebers, der während eines anhaltenden Auftragsrückgangs in allgemein schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sukzessive Personal abgebaut hat und sich dann wegen des unvorhergesehenen Wegfalls eines ständigen Auftraggebers zu weiteren Kündigungen entschließt (so im Falle BAG 06.06.1978 - 1 AZR 495/75 - AP BetrVG 1972 Nr. 2).
  • LAG Köln, 21.02.1997 - 11 Sa 271/96

    Nachteilsausgleich bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wird als Voraussetzung für die Zusammenrechnung von Kündigungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochen worden sind, das Vorliegen eines Gesamtplanes, auf dem sämtliche Kündigungen beruhen, angesehen (LAG Düsseldorf 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 4; LAG Köln 21.02.1997 - 11 Sa 271/96 - NZA-RR 1898, 24; LAG Thüringen 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/97, jurisRz. 26).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    Es kommt vielmehr nur darauf an, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der unternehmerischen Maßnahme insgesamt getroffen werden können, mag ihre Durchführung auch stufenweise erfolgen und sich über einen längeren Zeitraum hinziehen (BAG 22.05.1979 - 1 ABR 17/77 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 4 = jurisRz 41).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    (1) Eine wesentliche Betriebseinschränkung durch Personalabbau im Sinne des Betriebsverfassungsrechts kann sich auch aus einer zusammenfassenden Betrachtung mehrerer Maßnahmen ergeben (BAG 19.01.1999 - 1 AZR 342/98 - NZA 1999, 949 = jurisRz 44; 27.06.2002 - 2 AZR 489/01 - jurisRz 28).
  • LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98

    Betriebsänderung: Voraussetzungen - Personalabbau in mehreren Kündigungswellen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wird als Voraussetzung für die Zusammenrechnung von Kündigungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochen worden sind, das Vorliegen eines Gesamtplanes, auf dem sämtliche Kündigungen beruhen, angesehen (LAG Düsseldorf 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 4; LAG Köln 21.02.1997 - 11 Sa 271/96 - NZA-RR 1898, 24; LAG Thüringen 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/97, jurisRz. 26).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    Damit die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann, muss ein Antrag im Beschlussverfahren ebenso hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sein wie ein solcher im Urteilsverfahren (vgl. nur BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04
    Materiell betroffen sind also ausschließlich die Betriebsparteien und nicht die Einigungsstelle (BAG 22.01.1980 - 1 ABR 28/78 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 7).
  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

  • LAG Hessen, 01.02.2001 - 3 Sa 565/00

    Ermittlung des Umfangs eine Personalreduzierung, um als "wesentlicher

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2004 - 11 TaBV 11/04 - aufgehoben.
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