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   OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14   

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https://dejure.org/2014,48016
OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14 (https://dejure.org/2014,48016)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.12.2014 - 11 WF 1415/14 (https://dejure.org/2014,48016)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14 (https://dejure.org/2014,48016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB -Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Minderjährigen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB-Gesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB-Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB -Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 840
  • MDR 2015, 403
  • FGPrax 2015, 126 (Ls.)
  • FamRZ 2015, 1407
  • Rpfleger 2015, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Dazu zählt auch der Vertrag über die Gründung einer BGB-Gesellschaft, die ein Erwerbsgeschäft betreiben soll, etwa wenn die Gesellschaft - wie hier - für eine lange Dauer errichtet wird, um (hier evtl.) gewerblich nutzbare Immobilien von erheblichem Wert zu verwalten, zu vermieten und zu verwerten (BayObLG FamRZ 1996, 119 Rn. 15 im juris-Ausdruck).

    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209; FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck; 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).

    Es sind aber auch die Risiken zu bewerten, wobei das Kind aber nicht von jedem wirtschaftlichen Risiko fernzuhalten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 119 Rn. 21 im juris-Ausdruck).

  • OLG Jena, 22.03.2013 - 2 WF 26/13

    Beteiligung eines Minderjährigen an Kommanditgesellschaft nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Indiz für das Vorliegen eines Erwerbsgeschäfts ist hier aber die lange Dauer der Gesellschaft (ca. 30 Jahre), der Umfang und Wert des (noch zu erwerbenden) verwalteten Grundvermögens, wobei die Eltern auch weitere Einlagen für möglich halten, aber auch das Ziel, künftig weiteren Grundbesitz hinzu zu erwerben, ihn zu verwalten, zu vermieten und zu verwerten (vgl. BayObLG a.a.O.; zur Abgrenzung auch OLG Jena, FamRZ 2014, 140 Rn. 24 im juris-Ausdruck), wie dies im Gesellschaftszweck, aber auch in der Ermächtigung des Geschäftsführers zur Veräußerung und zur Belastung von Immobilien zum Ausdruck kommt.

    Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wurde gemäß §§ 40, 46, 45 FamGKG auf den Regelstreitwert in Kindschaftssachen festgesetzt (OLG Jena FamRZ 2014, 140).

  • OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11

    Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Jedenfalls die Beschwerde im Namen des Kindes (str. für die Beschwerde im Namen der Eltern, vergl. OLG Celle FamRZ 2012, 1066, wenn diese gleichzeitig Vertragspartner sind) ist zulässig, weshalb der Senat auch annimmt, dass die Beschwerde im Namen des Kindes eingelegt wurde.
  • OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei schenkweiser Übertragung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Hiervon abzugrenzen sind zwar die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. etwa OLG München FamRZ 2009, 623; OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: Schenkung eines Kommanditanteils).
  • OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08

    Eltern können voll eingezahlte Kommanditanteile ohne Mitwirkung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Hiervon abzugrenzen sind zwar die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. etwa OLG München FamRZ 2009, 623; OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: Schenkung eines Kommanditanteils).
  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00

    Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209; FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck; 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).
  • OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02

    Genehmigung einer Grundstücksveräußerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Auch die Genehmigungsbedürftigkeit aufgrund der Ermächtigung des Geschäftsführers zur Aufnahme von Darlehen nach § 1822 Nr. 8 BGB sowie aufgrund der umfassenden Befugnis zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Immobilien auch nach § 1821 Nr. 1, 2, 4 und 5 BGB liegt nahe, wenngleich bei Annahme einer rein verwaltenden, nicht auf Erwerbstätigkeit gerichteten Gesellschaft, die familiengerichtlich genehmigt wurde, Grundstücksverfügungen genehmigungsbedürftig bleiben könnten (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Gemäß der Entscheidung des 15. Zivilsenats des OLG Nürnberg (FamRZ 2013, 1055, 1056) gilt dies aber nur, wenn die Geschäfte nicht - wie hier durch die Benennung im Gesellschaftszweck - zum Zeitpunkt des (genehmigten) Beitritts des Minderjährigen bereits absehbar waren.
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 1568/07

    Rechtlich vorteilhaftes Geschäft bei im Schenkungswege gewährter Beteiligung an

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Wäre die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wäre dies möglicherweise hinzunehmen, weil dann nur die dem Kind zugewandte Einlage aufgezehrt würde (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2013, Az. 1 K 1568/07, Rn. 29 im juris-Ausdruck).
  • BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89

    Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209; FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck; 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).
  • OLG Schleswig, 27.01.2020 - 15 WF 70/19

    Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden

    Sie kommt nach Art und Umfang einer geschäftsmäßigen, beruflichen Tätigkeit gleich und erfordert den Abschluss von Rechtsgeschäften mit den daraus folgenden - abstrakten - Haftungsrisiken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. März 1997 - 1Z B 210/96, FamRZ 1997, 842 - juris Rn. 16; LG Aachen, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 3 T 128/93, NJW-RR 1994, 1319, 1321; OLG München, Beschluss vom 6. November 2008, aaO - juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. März 2013 - 2 WF 26/13, FamRZ 2014, 140 - juris Rn. 24 und 35; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14, FamRZ 2015, 1407 - juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschluss vom 25. April 2018 - 17 W 160/18, NZG 2018, 1108 - juris Rn. 12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 12 W 53/19, NZG 2019, 1059 - juris Rn. 15; Lüdecke, NJOZ 2018, 681, 684; Staudinger/Veit, BGB, 2014, § 1822 Rn. 75 f. mwN; jurisPK-BGB/Lafontaine, aaO § 1822 Rn. 46 ff.; für Familiengrundstücksgesellschaften BeckOK-BGB/Bettin, Stand 1. August 2019, § 1822 Rn. 12).

    Maßgeblich ist, ob das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft bei Abwägung aller konkreten Vor- und Nachteile zum Zeitpunkt der Entscheidung insgesamt dem Interesse und Wohl des Kindes entspricht (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - X ZR 199/99, DNotZ 2004, 152 - juris Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14, FamRZ 2015, 1407 - juris Rn. 28).

    Bei Eingehung eines Gesellschaftsvertrages ist eine Prognose geboten, bei der unternehmerische und wirtschaftliche Risiken unter Einbeziehung von Zweckmäßigkeitserwägungen zu bewerten sind (BayObLG, Beschluss vom 5. März 1997, aaO S. 844 - juris Rn. 25; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014, aaO Rn. 28).

  • OLG Brandenburg, 05.06.2018 - 7 W 52/17
    Abzugrenzen sind die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14 -, Rn. 26f unter Hinweis auf OLG München FamRZ 2009, 623 und OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: zur Schenkung eines Kommanditanteils, juris).

    unternehmerischen Risiko mit der Gesellschaft auch durchaus Gewinn erzielt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14 -, Rn. 26f, m. w. N., juris).

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