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   LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97   

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LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97 (https://dejure.org/1998,6170)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97 (https://dejure.org/1998,6170)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 12 (10) Sa 1849/97 (https://dejure.org/1998,6170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskassen, Übergang von Betrieb, Firma und Unterstützungskasse auf einen Erwerber, Haftung des Erwerbers für bereits entstandene Versorgungsverbindlichkeiten, keine Enthaftung aufgrund Weiterveräußerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1, § 7 BetrAVG, § 328, § 329, § 414, § 415, § 613 a BGB, § 25, § 26 HGB
    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskassen, Übergang von Betrieb, Firma und Unterstützungskasse auf einen Erwerber, Haftung des Erwerbers für bereits entstandene Versorgungsverbindlichkeiten, keine Enthaftung aufgrund Weiterveräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von entstandenen Versorgungsverbindlichkeiten eines Arbeitgebers aufgrund einer Veräußerung von Betrieb, Firma und Unterstützungskasse; Leistungsanspruch der Betriebsrentner gegen den Betriebserwerber ohne Enthaftung des Firmenveräußerers; Haftung des ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt erkannt, daß der Betriebserwerber, der die Firma des Veräußerers übernimmt, neben diesem nach § 25 HGB haftet (BAG, Urteil v. 29.04.1966, AP Nr. 7 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge, zu 2 der Gründe, Urteil v. 24.03.1977, 3 AZR 649/76, AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 3, Urteil v. 03.04.1984, 3 AZR 126/82, n.v., zu 1, Urteil v. 24.03.1987, 3 AZR 384/85, AP Nr. 1 zu § 26 HGB [2.

    Des weiteren steht, wenn die Firmenfortführung mit einem Betriebs(teil)übergang einhergeht, die Grundentscheidung des § 613 a Abs. 1 BGB, daß nur Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch Ruhestandsverhältnisse übergehen, einem Forderungsübergang entgegen (BAG, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu II 2).

    Die Tatsache, daß der Kläger nach 1982 die von der Unterstützungskasse weiter gewährten Leistungen entgegennahm, stellt keine konkludente Genehmigung dar (vgl. BAG, Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 2, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b, Urteil v. 28.05.1996, a.a.O., zu II 2 a).

    Die Vermutungsregel ist widerlegt, wenn die Parteien entweder ausdrücklich eine entsprechende Regelung für den Unwirksamkeitsfall getroffen haben oder jedenfalls aus dem Übernahmevertrag hervorgeht, daß eine Partei (i.c. die Beklagte) das Risiko der Auswirkung des Scheiterns der Schuldübernahme auf die vereinbarte Vertragsabwicklung tragen soll (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1991, 1822, allgemein zum Schuldbetritt: BAG, Urteil v. 29.04.1966, a.a.O., zu 3 b, Urteil v. 17.03.1987, AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu III 1, 3, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b [a.E.], Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 4, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 4; ferner Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz. 658, Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2 Aufl., Einl. Rz. 446).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu II, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 3 a) tritt jedenfalls bei teilweisem Betriebsübergang mit Firmenfortführung keine Enthaftung des früheren Firmeninhabers mit dem Ablauf der Verjährungsfrist des § 26 HGB a.F. ein.

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Leitsatz], Urteil v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89, AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG, zu II 3 a, Urteil v. 28.05.1996, 3 AZR 131/95, n.v., zu II 3 b).

    Die Vermutungsregel ist widerlegt, wenn die Parteien entweder ausdrücklich eine entsprechende Regelung für den Unwirksamkeitsfall getroffen haben oder jedenfalls aus dem Übernahmevertrag hervorgeht, daß eine Partei (i.c. die Beklagte) das Risiko der Auswirkung des Scheiterns der Schuldübernahme auf die vereinbarte Vertragsabwicklung tragen soll (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1991, 1822, allgemein zum Schuldbetritt: BAG, Urteil v. 29.04.1966, a.a.O., zu 3 b, Urteil v. 17.03.1987, AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu III 1, 3, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b [a.E.], Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 4, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 4; ferner Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz. 658, Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2 Aufl., Einl. Rz. 446).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu II, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 3 a) tritt jedenfalls bei teilweisem Betriebsübergang mit Firmenfortführung keine Enthaftung des früheren Firmeninhabers mit dem Ablauf der Verjährungsfrist des § 26 HGB a.F. ein.

  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Denn für den Rentner bleibt der Arbeitgeber die Person, die die Versorgungszusage erteilt und hierfür zu haften hat (vgl. BAG, Urteil v. 28.02.1989, 3 AZR 29/88, AP Nr. 20 zu S. 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu I 2 b).

    Die Tatsache, daß der Kläger nach 1982 die von der Unterstützungskasse weiter gewährten Leistungen entgegennahm, stellt keine konkludente Genehmigung dar (vgl. BAG, Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 2, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b, Urteil v. 28.05.1996, a.a.O., zu II 2 a).

    Die Vermutungsregel ist widerlegt, wenn die Parteien entweder ausdrücklich eine entsprechende Regelung für den Unwirksamkeitsfall getroffen haben oder jedenfalls aus dem Übernahmevertrag hervorgeht, daß eine Partei (i.c. die Beklagte) das Risiko der Auswirkung des Scheiterns der Schuldübernahme auf die vereinbarte Vertragsabwicklung tragen soll (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1991, 1822, allgemein zum Schuldbetritt: BAG, Urteil v. 29.04.1966, a.a.O., zu 3 b, Urteil v. 17.03.1987, AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu III 1, 3, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b [a.E.], Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 4, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 4; ferner Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz. 658, Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2 Aufl., Einl. Rz. 446).

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Leitsatz], Urteil v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89, AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG, zu II 3 a, Urteil v. 28.05.1996, 3 AZR 131/95, n.v., zu II 3 b).

    Die Tatsache, daß der Kläger nach 1982 die von der Unterstützungskasse weiter gewährten Leistungen entgegennahm, stellt keine konkludente Genehmigung dar (vgl. BAG, Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 2, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b, Urteil v. 28.05.1996, a.a.O., zu II 2 a).

  • BAG, 03.04.1984 - 3 AZR 126/82
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt erkannt, daß der Betriebserwerber, der die Firma des Veräußerers übernimmt, neben diesem nach § 25 HGB haftet (BAG, Urteil v. 29.04.1966, AP Nr. 7 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge, zu 2 der Gründe, Urteil v. 24.03.1977, 3 AZR 649/76, AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 3, Urteil v. 03.04.1984, 3 AZR 126/82, n.v., zu 1, Urteil v. 24.03.1987, 3 AZR 384/85, AP Nr. 1 zu § 26 HGB [2.

    Begreift man jedoch die Firmenfortführung als Erklärung des Erwerbers an die Öffentlichkeit, für die Geschäftsschulden des bisherigen Inhabers einstehen zu wollen (BAG, Urteil v. 03.04.1984, a.a.O.), so wurde bei außenstehenden Dritten, namentlich Lieferanten und Kunden der Druckerei, nicht ohne weiteres der Eindruck erweckt, daß die Beklagte lediglich ein erworbenes Handelsgeschäft fortführt.

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Ebenso weisen die Gesamtumstände darauf hin, daß bei der S. L. GmbH bzw. bei der Zweigniederlassung W. der M. & W. GmbH eine betriebliche Übung (vgl. BAG, Urteil v. 16.07.1996, 3 AZR 352/95, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung, zu B I) bestand, nach dieser Maßgabe der Satzung betriebliche Versorgungsleistungen zu gewähren.
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Ebenso weisen die Gesamtumstände darauf hin, daß bei der S. L. GmbH bzw. bei der Zweigniederlassung W. der M. & W. GmbH eine betriebliche Übung (vgl. BAG, Urteil v. 16.07.1996, 3 AZR 352/95, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung, zu B I) bestand, nach dieser Maßgabe der Satzung betriebliche Versorgungsleistungen zu gewähren.
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Die Vermutungsregel ist widerlegt, wenn die Parteien entweder ausdrücklich eine entsprechende Regelung für den Unwirksamkeitsfall getroffen haben oder jedenfalls aus dem Übernahmevertrag hervorgeht, daß eine Partei (i.c. die Beklagte) das Risiko der Auswirkung des Scheiterns der Schuldübernahme auf die vereinbarte Vertragsabwicklung tragen soll (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1991, 1822, allgemein zum Schuldbetritt: BAG, Urteil v. 29.04.1966, a.a.O., zu 3 b, Urteil v. 17.03.1987, AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu III 1, 3, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b [a.E.], Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 4, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 4; ferner Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz. 658, Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2 Aufl., Einl. Rz. 446).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt erkannt, daß der Betriebserwerber, der die Firma des Veräußerers übernimmt, neben diesem nach § 25 HGB haftet (BAG, Urteil v. 29.04.1966, AP Nr. 7 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge, zu 2 der Gründe, Urteil v. 24.03.1977, 3 AZR 649/76, AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 3, Urteil v. 03.04.1984, 3 AZR 126/82, n.v., zu 1, Urteil v. 24.03.1987, 3 AZR 384/85, AP Nr. 1 zu § 26 HGB [2.
  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97
    Andere Personen können Versorgungsanwartschaften als Schuldner nicht übernehmen, damit nicht durch einen Schuldnerwechsel der Insolvenzschutz verloren geht und der Arbeitnehmer am Ende seines Arbeitslebens vor dem Nichts steht (BAG, Urteil v. 26.06.1980, 3 AZR 156/79, AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu II 3).
  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 117/78

    Begriff des Handelsgeschäfts; Erwerb eines Maklerunternehmens; Begriff des

  • BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 208/65

    Handelsgeschäft - Erwerb aus Konkursmasse - Betriebsübernahme -

  • LAG Düsseldorf, 23.09.1998 - 7 Ta 292/98

    Vollstreckungsklausel; Unterwerfungsvergleich

    Die Parteien unterwerfen sich hinsichtlich der Hauptsache und der Kosten einer rechtskräftigen Sachentscheidung in dem Rechtsstreit A.dri ./. S.amueL.uk GmbH - Geschäfts-Nr. 12 (10) Sa 1849/97, Landesarbeitsgericht Düsseldorf -.".
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