Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Haftungsbeschränkung bei Herausforderung durch unerlaubtes Tun
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung bei Herausforderung eines anderen durch vorwerfbares Tun zu einem selbst gefährdenden Verhalten infolge des gesteigerten Risikos ; Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere bei Gesundheitsverletzung; ...
- rabüro.de
Zur Haftungsverteilung bei unverhältnismäßiger Selbstgefährdung eines Verkehrsteilnehmers bei dem Versuch, einen fliehenden Motorradfahrer festzuhalten
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 227; ; StGB § 229; ; StPO § 127 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnismäßigkeit zwischen Selbstgefährdung und Haftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.07.2004 - 16 O 410/03
- OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95
Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, diesem anderen dann, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein kann, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGHR BGB § 823 Abs. 1 Zurechnungszusammenhang 1, 3, 4, 5).Die angemessene Mittel-Zweck-Relation, dass nämlich die Risiken der herausgeforderten Maßnahme nicht außer Verhältnis zu dem Ziel der Ergreifung oder des Festhaltens des Fliehenden stehen dürfen, ist dabei der wesentliche Gradmesser für die Prüfung der Voraussetzungen einer Überbürdung des gesteigerten Verletzungsrisikos auf den Herausforderer (BGHZ 132, 164, 169).
- BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
§ 127 Abs. 1 StPO dient nicht dazu, die einzelnen Bürger zu Staatsorganen zu machen, die im Wege des Handelns für den Staat die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und die Befolgung der Gesetze mit Gewalt erzwingen (BGH Urt. vom 5. November 1970 - 4 StR 349/70).Darüber hinaus ist es nicht dem Belieben eines Jeden überlassen, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet (BGH Urt. vom 5. November 1970 - 4 StR 349/70).
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
Ist die Aussage des Zeugen A... in einigen wichtigen Details sicher unrichtig, dann ist sie mangels einer beweisrechtlichen Absicherung anderer Details durch ergänzende Beweismittel oder Indizien auch im Übrigen nicht glaubhaft (vgl. BGHSt 44, 153, 159), insbesondere nicht, soweit der Zeuge - anfangs - angegeben hat, dass der Kläger, soweit er wisse, "nicht das Lenkrad des Motorrades mit der Hand festgehalten" habe.
- BGH, 16.04.2002 - VI ZR 227/01
Zurechnung selbstschädigenden Verhaltens des Verletzten
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, diesem anderen dann, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein kann, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGHR BGB § 823 Abs. 1 Zurechnungszusammenhang 1, 3, 4, 5). - BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92
Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, diesem anderen dann, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein kann, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGHR BGB § 823 Abs. 1 Zurechnungszusammenhang 1, 3, 4, 5). - BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90
Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, diesem anderen dann, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein kann, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGHR BGB § 823 Abs. 1 Zurechnungszusammenhang 1, 3, 4, 5). - BGH, 15.04.1975 - VI ZR 93/73
Umfang des Selbsthilferechts
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
Ordnungsrechtliche Verhaltensgebote bedeuten nicht, dass jeder Bürger, der sich wegen der Missachtung der allgemeinen Verhaltensordnung oder gar der Strafgesetze durch einen anderen in der Öffentlichkeit beunruhigt oder gestört fühlt, schon deswegen im Wege der Selbsthilfe gegen den Störer vorgehen darf, wenn sich die Störung nicht unmittelbar gegen ihn richtet, er vielmehr selbst erst die Konfrontation sucht, um so Belange der Allgemeinheit zu seiner privaten Angelegenheit machen zu können (BGHZ 64, 178, 182). - BGH, 14.06.1961 - 4 StR 177/61
Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04
Die Verhinderung weiterer Ordnungswidrigkeiten (§§ 21 Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 20 StVO, § 35a Abs. 9 StVZO; vgl. BGHSt 16, 160, 163 ff.) ist vom Festnahmerecht für jedermann nicht gedeckt.
- OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 1 U 267/21
Beweislast für Produktfehler und dessen Ursächlichkeit für die …
Wer sich indes derartig leichtsinnig in Gefahr begibt, hat die sich hieraus ergebenden Schäden selbst zu tragen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.01.1986, Az. VI ZR 208/84; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 12 U 214/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2006, Az. 12 U 996/04; jeweils Juris).