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   KG, 11.02.2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21)   

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KG, 11.02.2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) (https://dejure.org/2022,15677)
KG, Entscheidung vom 11.02.2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) (https://dejure.org/2022,15677)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) (https://dejure.org/2022,15677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Du Opfer , Polizeibeamter

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 56 StGB, § 56f Abs 2 StGB, § 69 Abs 1 StGB, § 69a StGB
    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch im Rahmen der Strafzumessung

  • strafrechtsiegen.de

    Beleidigung eines Polizeibeamten als "Opfer" - Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessungsgrund des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

  • rechtsportal.de

    Strafzumessungsgrund des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Zur Beleidigung eines Polizeibeamten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drohender Bewährungswiderruf - Bewusster Bewährungsbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH DAR 2000, 532; Senat, Urteil vom 26. März 2018 - (3) 161 Ss 32/18 (1/18) -, juris).

    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" bzw. eine "verkehrsspezifische Anlasstat" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine Tat in diesem Sinne ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O.; Fischer, StGB 69. Aufl., § 69 Rn. 38).

    Denn Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt, während des Laufs einer Sperrfrist (vgl. Verurteilung vom 7. März 2019, UA S. 4) und einer Bewährungsfrist (vgl. oben unter 2. b)) begangen wird, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O).

  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris m.w.N.).

    Von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte soll jedoch dann abgesehen werden können, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften hinreichend erkennbar wird oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früher begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 a.a.O.).

    Zum einen ist gerade bei der dargestellten Beleidigung schon aus der Angabe des Deliktes der zugrundeliegende Sachverhalt hinreichend erkennbar (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 a.a.O.).

  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" bzw. eine "verkehrsspezifische Anlasstat" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine Tat in diesem Sinne ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O.; Fischer, StGB 69. Aufl., § 69 Rn. 38).

    Denn Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt, während des Laufs einer Sperrfrist (vgl. Verurteilung vom 7. März 2019, UA S. 4) und einer Bewährungsfrist (vgl. oben unter 2. b)) begangen wird, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O).

  • RG, 16.06.1919 - I 61/19

    Hat die Eisenbahn bei Verlust von Gütern, für die ein Höchstpreis besteht, als

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Bei dieser Prognose steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senat, Urteil vom 21. August 2019 - (3) 161 Ss 106/19 (61/19) -).

    Es sind die (besonderen) Umstände darzulegen, aus denen das Gericht trotz der mit dem Täter bisher gemachten schlechten Erfahrungen die positive Erwartung herleitet (vgl. Senat, Urteil vom 21. August 2019 - (3) 161 Ss 106/19 (61/19) -;KG, Urteil vom 22.Juli 2016 - (5) 161 Ss 52/16 (7/16) -, juris).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. für viele BGHSt 34, 345).

    Das Tatgericht hat jedoch nach § 267 Abs. 3 Satz 4 1. Alt. StPO seine Erwägungen im Urteil in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darzulegen (vgl. BGHSt 34, 345; Senat, Urteil vom 21. August 2019 a.a.O.).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2013 - III-1 RVs 90/12 -, beide juris).

    Daraus folgt, dass der Umstand eines bloß möglichen Bewährungswiderrufs - anders als zwingend an eine strafgerichtliche Verurteilung knüpfende Folgen - von vornherein eine Nebenfolge der strafrechtlichen Verurteilung mit nur geringerem Gewicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 a.a.O.).

  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris m.w.N.).

    Das erfordert in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen, darüber hinaus grundsätzlich aber auch - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrundeliegenden Straftaten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266; KG, Beschluss vom 8. März 2013 a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 267 Rn. 18 m.w.N.).

  • KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21

    Urteilsanforderungen bei Erkenntnis auf Geldstrafe trotz ernstlicher

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16 - Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) -, beide juris).

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 336 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 a.a.O.).

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    In Bezug auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis hebt das Landgericht in den Urteilsgründen, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 27. September 2021 - 3 Ws (B) 229/21 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 267 Rn. 3), hervor, dass der Angeklagte bei der Tat vom 24. September 2020 (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis) wusste, dass er bei der Tat unter Bewährung stand, er aber angesichts der von ihm als milde empfundenen Sanktionierung keinen Anlass gesehen hatte, die Fahrt zu unterlassen (UA S. 4).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
    Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH DAR 2000, 532; Senat, Urteil vom 26. März 2018 - (3) 161 Ss 32/18 (1/18) -, juris).
  • KG, 14.07.2020 - 4 Ss 43/20

    Beleidigung: "Beleidigungsfreie Sphäre"; Strafzumessung bei neuen

  • BGH, 14.04.2010 - 1 StR 131/10

    Betrug (anscheinlich widersprüchliche Urteilsgründe zur subjektiven Tatseite)

  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

  • KAG Mainz, 22.05.2018 - M 1/18
  • KAG Mainz, 23.10.2018 - M 18/18
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

  • BGH, 13.09.2001 - 4 StR 322/01

    Doppelverwertungsverbot bei der Anstiftung (Hervorrufen des Tatentschlusses)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 129/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • RG, 13.05.1921 - 24/21

    Ist ein auf Grund des § 18 ZuckerVerkVO. 1917 von den Kommunalverbänden

  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    (1) Im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB und den Strafzweck der Resozialisierung ist der Umstand drohenden Bewährungswiderrufs regelmäßig zu erörtern, wenn auf Grund eines möglichen Widerrufs die gesamte Länge der zu verbüßenden Haft diejenige der neu verhängten Strafe beträchtlich übersteigt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) -, juris m.w.V.).

    Eine Erörterung oder gar strafmildernde Bewertung eines möglicherweise drohenden Bewährungswiderrufs kann jedoch im Einzelfall dann unterbleiben, wenn ein übermäßiges Gesamtvollstreckungsübel namentlich aus spezialpräventiven Gründen nicht naheliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2022, a.a.O.; OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 72), etwa bei Intensiv- oder Serientätern, bei hoher Rückfallgeschwindigkeit oder bei einer Tat kurz nach der Haftentlassung, nachdem die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03. August 2021 - 2 StR 129/20 -, juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2022 a.a.O.).

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH DAR 2000, 532; Senat, Urteil vom 26. März 2018 - (3) 161 Ss 32/18 (1/18) -, juris).

    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" bzw. eine "verkehrsspezifische Anlasstat" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine Tat in diesem Sinne ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O.; Fischer, StGB 69. Aufl., § 69 Rn. 38).

    Denn Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt, während des Laufs einer Sperrfrist (vgl. Verurteilung vom 7. März 2019, UA S. 4) und einer Bewährungsfrist (vgl. oben unter 2. b)) begangen wird, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O).

  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris m.w.N.).

    Von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte soll jedoch dann abgesehen werden können, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften hinreichend erkennbar wird oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früher begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 a.a.O.).

    Zum einen ist gerade bei der dargestellten Beleidigung schon aus der Angabe des Deliktes der zugrundeliegende Sachverhalt hinreichend erkennbar (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 a.a.O.).

  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" bzw. eine "verkehrsspezifische Anlasstat" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine Tat in diesem Sinne ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O.; Fischer, StGB 69. Aufl., § 69 Rn. 38).

    Denn Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt, während des Laufs einer Sperrfrist (vgl. Verurteilung vom 7. März 2019, UA S. 4) und einer Bewährungsfrist (vgl. oben unter 2. b)) begangen wird, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. für viele BGHSt 34, 345).

    Das Tatgericht hat jedoch nach § 267 Abs. 3 Satz 4 1. Alt. StPO seine Erwägungen im Urteil in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darzulegen (vgl. BGHSt 34, 345; Senat, Urteil vom 21. August 2019 a.a.O.).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2013 - III-1 RVs 90/12 -, beide juris).

    Daraus folgt, dass der Umstand eines bloß möglichen Bewährungswiderrufs - anders als zwingend an eine strafgerichtliche Verurteilung knüpfende Folgen - von vornherein eine Nebenfolge der strafrechtlichen Verurteilung mit nur geringerem Gewicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 a.a.O.).

  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris m.w.N.).

    Das erfordert in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen, darüber hinaus grundsätzlich aber auch - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrundeliegenden Straftaten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266; KG, Beschluss vom 8. März 2013 a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 267 Rn. 18 m.w.N.).

  • KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21

    Urteilsanforderungen bei Erkenntnis auf Geldstrafe trotz ernstlicher

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16 - Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) -, beide juris).

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 336 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 a.a.O.).

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    In Bezug auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis hebt das Landgericht in den Urteilsgründen, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 27. September 2021 - 3 Ws (B) 229/21 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 267 Rn. 3), hervor, dass der Angeklagte bei der Tat vom 24. September 2020 (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis) wusste, dass er bei der Tat unter Bewährung stand, er aber angesichts der von ihm als milde empfundenen Sanktionierung keinen Anlass gesehen hatte, die Fahrt zu unterlassen (UA S. 4).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH DAR 2000, 532; Senat, Urteil vom 26. März 2018 - (3) 161 Ss 32/18 (1/18) -, juris).
  • KG, 14.07.2020 - 4 Ss 43/20

    Beleidigung: "Beleidigungsfreie Sphäre"; Strafzumessung bei neuen

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21
    Die Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der ersten Instanz (hier: drei Monate Freiheitsstrafe) sind kein Maßstab für die Strafzumessung im Berufungsverfahren (vgl. KG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - (4) 161 Ss 33/20 (43/20) -, juris).
  • BGH, 14.04.2010 - 1 StR 131/10

    Betrug (anscheinlich widersprüchliche Urteilsgründe zur subjektiven Tatseite)

  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

  • BGH, 13.09.2001 - 4 StR 322/01

    Doppelverwertungsverbot bei der Anstiftung (Hervorrufen des Tatentschlusses)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 129/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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