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   LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03   

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https://dejure.org/2003,5226
LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03 (https://dejure.org/2003,5226)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03 (https://dejure.org/2003,5226)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 13 (3) Sa 2/03 (https://dejure.org/2003,5226)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verwirkung, Arbeitnehmerüberlassung, Zeit- und Umstandsmoment

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 Nr. 1 AÜG, § 10 AÜG
    Verwirkung, Arbeitnehmerüberlassung, Zeit- und Umstandsmoment

  • IWW

    AÜG § 1 Abs. 1 AÜG § ... 9 Nr. 1 AÜG § 9 AÜG § 10 AÜG § 10 Abs. 1 S. 1 KSchG § 9 KSchG § 10 EStG § 3 Ziff. 9 BGB § 242 BGB §§ 611 ff. ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG § 72 Abs. 2 ZPO § 97 Abs. 1
    EAÜG, KSchG, EStG, BGB, ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Geltendmachung eines Arbeitsverhältnisses; Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung; Zeitmoment und Umstandsmoment; Dauer der Untätigkeit von einem Jahr; Vertrauenstatbestand

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verwirkung, Arbeitnehmerüberlassung, Zeit- und Umstandsmoment

  • Judicialis

    AÜG § 1 Abs. 1; ; AÜG § ... 9 Nr. 1; ; AÜG § 9; ; AÜG § 10; ; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Ziff. 9; ; BGB § 242; ; BGB §§ 611 ff.; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkungsmöglichkeit der Berufung auf Arbeitsverhältnis im Falle der Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03
    Es müssen also besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa: Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Verwirkung, m. w. N.; APS-Backhaus, Anm. 83 zu § 1 BeschFG).

    Mit der Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen, sie dient dem Vertrauensschutz (BAG, Urteil vom 25.04.2001, a. a. O.; BAG, Urteil vom 27.01.2000, a. a. O.).

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03
    Das Zeitmoment beginnt schon dann, wenn der Anspruchsberechtigte positive Kenntnis von den tatsächlichen Umständen hat, die seinen Anspruch auslösen könnten (so für den Fall eines Betriebsübergangs: BAG, Urteil vom 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 - n.v.).

    Mit der Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen, sie dient dem Vertrauensschutz (BAG, Urteil vom 25.04.2001, a. a. O.; BAG, Urteil vom 27.01.2000, a. a. O.).

  • LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01

    Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03
    Bezogen auf den hier einschlägigen Fall der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung hat das LAG Köln diesen Wertungsmaßstab aufgegriffen und wegen der besonderen Eilbedürftigkeit das Zeitelement der Verwirkung nach Ablauf von 3 Monaten als gegeben angesehen (Urteil vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01).

    Vorliegend kommt noch hinzu, dass der Kläger als Leiharbeitnehmer sein Vertragsverhältnis zum Verleiher durch den gerichtlichen Vergleich endgültig löst und damit auch gegenüber dem Entleiher zum Ausdruck bringt, dass er sich nicht mehr dessen Direktionsrecht unterworfen sieht (im Ergebnis ebenso: LAG Köln, Urteil vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01).

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03
    "In der Sache sehe ich bislang keinen Anlass, das von Ihnen geforderte Anerkenntnis abzugeben und verweise insoweit auf die im Urteil des BAG vom 31.03.1993 (7 AZR 338/92) aufgestellten Kriterien zur Arbeitnehmerüberlassung, die vorliegend offensichtlich nicht erfüllt sind.".
  • LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 336/99

    Status; Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03
    In einer anderen Entscheidung hat die 11. Kammer des LAG Köln eine Verwirkung angenommen, wenn seit der Beendigung des als freie Mitarbeiterschaft behandelten Dauerschuldverhältnisses bis zur Erhebung der Statusklage über acht Monate vergangen sind (Urteil vom 06.08.1999 - 11 Sa 336/99).
  • LAG Köln, 06.07.2001 - 11 Sa 373/01

    Altersstufe; Steigerungsstufe; Gehaltsstufe; Status; Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 25.05.1988, AP Nr. 5 zu § 242 Stichwort: Prozessverwirkung; BAG Urteil vom 12.08.1999 NZA RR 2002, 346).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei

    Dies gilt auch für das Recht eines Arbeitnehmers, sich darauf zu berufen, dass zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG i. V. m. § 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gilt (BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; BAG 19.03.2003 - 7 AZR 269/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG; LAG Köln 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03 - EzAÜG § 9 AÜG Nr. 13; a. A. LAG Düsseldorf 18.03.2004 - 13 (3) Sa 1431/02 - unveröffentlicht; offengelassen von BAG 18.02.2003 - 3 AZR 160/02 - a. a. O.).

    Der Zeitraum von mehr als zwei Jahren genügt für das Zeitmoment der Verwirkung (vgl. drei Monate: BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; ein Jahr: LAG Köln 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03 - a. a. O.).

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05

    Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach

    Auch das Recht eines Leiharbeitnehmers, sich gegenüber dem Entleiher darauf zu berufen, infolge unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung gelte zwischen ihnen gemäß Artikel 1 § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen, kann verwirken (vgl. BAG vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; BAG vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - NZA 1992, 19 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = DB 1991, 2342, zu I 2 der Gründe; BAG vom 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG; BAG vom 19. März 2003 - 7 AZR 269/02 - n. v., zu III 4 b der Gründe; LAG Köln vom 03. Juni 2003 - 13 (3) Sa 2/03 - EzAÜG § 9 AÜG Nr. 13; LAG Düsseldorf vom 02. Juni 2005 - 11 Sa 218/05 - EzA-SD 2005, Nr. 16, 13).

    In Anbetracht des vorliegend erfüllten Zeitraums von mehr als 8 Jahren kann dahinstehen, ob nicht auch ein deutlich geringerer Zeitraum ausgereicht hätte (vgl. drei Monate: BAG vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; ein Jahr: LAG Köln vom 03. Juni 2003 - 13 (3) Sa 2/03 - EzAÜG § 9 AÜG Nr. 13).

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
    So wird in der Rechtsprechung vertreten, dass das Zeitmoment für die Verwirkung bereits dann erfüllt sein könne, wenn nach der Einstellung der Tätigkeit des (Leih-) Arbeitnehmers mehr als drei Monate vergangen sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03.06.2003, 13 (3) Sa 2/03, juris Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 28.01.2002, 2 Sa 272/01 juris Rn. 23; LAG Köln, Urteil vom 14.11.1991, 6 Sa 543/91, juris).
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