Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer rückwirkenden Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Umfang der Vertretungsbefugnis eines Verwalters; Überwachung des termingemäßen Eingangs der Hausgelder einschließlich der beschlossenen Umlagen als Verwalteraufgabe; ...
- OLG Brandenburg
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Rückwirkende Verwalterbestellung unzulässig/keine gerichtliche Geltendmachung von Wohngelder durch Verwalter ohne Bevollmächtigung durch die Eigentümergemeinschaft; §§ 27, 28 WEG
- Judicialis
WEG § 10 Abs. 4; ; WEG § ... 16 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; Gemeinschaftsordnung § 8 Abs. 8; ; ZPO § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohngeldvorschussplicht der Wohnungseigentümer aufgrund beschlossenem Wirtschaftsplan - Eingeschränkte Aufrechenbarkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beitreibung von Wohngeldvorschüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WEG-Wirtschaftsplan bleibt auch nach Jahresabrechnungsbeschluss wirksam! (IMR 2008, 419)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Prozessermächtigung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss über WEG-Verwaltervertrag (IMR 2008, 60)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Aufrechnung gegen Wohngeldvorschussforderungen kann eingeschränkt werden! (IMR 2008, 59)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 23.08.2006 - 2 II WEG 8/06
- LG Neuruppin, 21.03.2007 - 5 T 414/06
- OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 386
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.). - BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Damit hat der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung grundsätzlich und so auch vorliegend hinsichtlich der noch offenen Vorschussforderungen nur bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet lediglich hinsichtlich eines eventuellen, hier nicht vorliegenden Teils des nach einer Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, einen neuen (originären) Anspruchsgrund (vgl. BGH NJW 1996, 725, 726, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.). - BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit der Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzulegen, weil es unbillig wäre, im Falle des Verzuges die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (vgl. BayObLG NZM 1999, 853 f).
- LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung
Zwar dürfte es im Regelfall unbedenklich sein, einen Verwalter im voraus für einen bestimmten Kreis von Verfahren eine generelle Ermächtigung zu erteilen (BayObLG, ZMR 2004, 928, 929; OLG München, NZM 2005, 673, 674; OLG Brandenburg, ZMR 2008, 386 ff.), wie dies im übrigen in § 14 Ziffer 2 der Gemeinschaftsordnung im dort bezeichneten Umfang geschehen sein mag.
Rechtsprechung
KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.). - BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Damit hat der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung grundsätzlich und so auch vorliegend hinsichtlich der noch offenen Vorschussforderungen nur bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet lediglich hinsichtlich eines eventuellen, hier nicht vorliegenden Teils des nach einer Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, einen neuen (originären) Anspruchsgrund (vgl. BGH NJW 1996, 725, 726, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im …
Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.). - BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren
Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit der Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzulegen, weil es unbillig wäre, im Falle des Verzuges die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (vgl. BayObLG NZM 1999, 853 f).