Weitere Entscheidung unten: KG, 27.11.2007

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   OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07   

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https://dejure.org/2007,6378
OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07 (https://dejure.org/2007,6378)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 13 Wx 9/07 (https://dejure.org/2007,6378)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 13 Wx 9/07 (https://dejure.org/2007,6378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer rückwirkenden Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Umfang der Vertretungsbefugnis eines Verwalters; Überwachung des termingemäßen Eingangs der Hausgelder einschließlich der beschlossenen Umlagen als Verwalteraufgabe; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückwirkende Verwalterbestellung unzulässig/keine gerichtliche Geltendmachung von Wohngelder durch Verwalter ohne Bevollmächtigung durch die Eigentümergemeinschaft; §§ 27, 28 WEG

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 4; ; WEG § ... 16 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; Gemeinschaftsordnung § 8 Abs. 8; ; ZPO § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeldvorschussplicht der Wohnungseigentümer aufgrund beschlossenem Wirtschaftsplan - Eingeschränkte Aufrechenbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beitreibung von Wohngeldvorschüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Wirtschaftsplan bleibt auch nach Jahresabrechnungsbeschluss wirksam! (IMR 2008, 419)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessermächtigung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss über WEG-Verwaltervertrag (IMR 2008, 60)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung gegen Wohngeldvorschussforderungen kann eingeschränkt werden! (IMR 2008, 59)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Damit hat der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung grundsätzlich und so auch vorliegend hinsichtlich der noch offenen Vorschussforderungen nur bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet lediglich hinsichtlich eines eventuellen, hier nicht vorliegenden Teils des nach einer Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, einen neuen (originären) Anspruchsgrund (vgl. BGH NJW 1996, 725, 726, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.).
  • BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98

    Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit der Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzulegen, weil es unbillig wäre, im Falle des Verzuges die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (vgl. BayObLG NZM 1999, 853 f).
  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    Zwar dürfte es im Regelfall unbedenklich sein, einen Verwalter im voraus für einen bestimmten Kreis von Verfahren eine generelle Ermächtigung zu erteilen (BayObLG, ZMR 2004, 928, 929; OLG München, NZM 2005, 673, 674; OLG Brandenburg, ZMR 2008, 386 ff.), wie dies im übrigen in § 14 Ziffer 2 der Gemeinschaftsordnung im dort bezeichneten Umfang geschehen sein mag.
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   KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07   

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https://dejure.org/2007,75521
KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07 (https://dejure.org/2007,75521)
KG, Entscheidung vom 27.11.2007 - 13 Wx 9/07 (https://dejure.org/2007,75521)
KG, Entscheidung vom 27. November 2007 - 13 Wx 9/07 (https://dejure.org/2007,75521)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichgtigkeit einer Verwalterwahl und zur Prozessführungsbefugnis des Verwalters; §§ 23 Abs. 4, 27 Abs. 2 Nr. 5, 43, 46 WEG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Damit hat der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung grundsätzlich und so auch vorliegend hinsichtlich der noch offenen Vorschussforderungen nur bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet lediglich hinsichtlich eines eventuellen, hier nicht vorliegenden Teils des nach einer Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, einen neuen (originären) Anspruchsgrund (vgl. BGH NJW 1996, 725, 726, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.).
  • BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98

    Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

    Auszug aus KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
    Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit der Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzulegen, weil es unbillig wäre, im Falle des Verzuges die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (vgl. BayObLG NZM 1999, 853 f).
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