Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 14 U 70/01   

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https://dejure.org/2002,7327
OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,7327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.01.2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,7327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,7327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Patienten nach einer Bandscheibenoperation; Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages durch fehlerhafte Behandlung und verspätete Aufklärung mit gleichzeitiger Einwilligung

  • Judicialis

    BGB §§ 823 ff.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Wirksame Einwilligung in eine Operation trotz verspäteter Aufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 ff.; ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 711

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1601
  • VersR 2002, 1428
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 14 U 70/01
    Als Grundsatz muss gelten, dass die Aufklärung so frühzeitig wie möglich (BGH VersR 1992, 960) zu erfolgen hat, um den erforderlichen Rechtsgutsschutz zu erreichen.
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 14 U 70/01
    Dabei kann je nach den Vorkenntnissen des Patienten von dem bevorstehenden Eingriff eine Aufklärung auch erst nach der Operationskonferenz im Verlaufe des Vortages genügen, wenn sie zu einer Zeit erfolgt, zu der sie dem Patienten die Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts erlaubt (BGH VersR 1998, 766).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 14 U 70/01
    Dies gilt auch, wenn eine Operation durch eine konservative Behandlung vermieden werden kann oder erst nach deren erfolgloser Vorschaltung indiziert ist (BGH VersR 2000, 766).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 14 U 70/01
    Das ist dann der Fall, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, das ein Eingriff erforderlich sein kann (BGH VersR 1993, 703).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01   

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https://dejure.org/2001,7426
OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7426)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2001 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7426)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2001 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen für die Annahme eines gestellten Unfalls; Widerspruch zwischen Vorbringen des Streithelfers einer Unfallpartei und der Unfallpartei selbst

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 7 StVG
    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer; Widersprüchlicher Vortrag; Verkehrsunfall; Indizien ; Unfallmanipulation

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer; Widersprüchlicher Vortrag; Verkehrsunfall; Indizien ; Unfallmanipulation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen Erklärungen einer Partei im Rahmen einer Parteivernehmung nach § 445 ZPO kein Geständnis im Sinne von § 288 ZPO dar (vgl. BGH NJW 1995, 1432, 1433 m. w. N.).

    Dies hat zur Folge, dass auch ein unbewusst unwahres Geständnis grundsätzlich wirksam ist, es sei denn, es liegt ein betrügerisches Zusammenwirken der Parteien zum Nachteil eines Dritten vor (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 1995, 1432, 1433; VersR 1978, 862, 865; 1970, 826; Zöller/Greger a. a. O., § 288 Rn. 3 b und 7).

    Keiner Entscheidung bedarf darüber hinaus die Frage, ob tatsächliche Erklärungen der Parteien bei ihrer Anhörung nach § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO als Geständnis angesehen werden können (ausdrücklich offen gelassen von BGH NJW 1995, 1432, 1433).

  • OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95

    Kein Versäumnisurteil bei Klageabweisungsantrag des Streithelfers

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Das rechtliche Interesse der Beklagten zu 2, dem Beklagten zu 1 auch als Streithelferin beizutreten, ergibt sich dabei aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1997, 156, 157).

    Sie sind unbeachtlich, wenn sich aus dem Gesamtverhalten der unterstützten Partei ergibt, dass sie Erklärungen oder Prozesshandlungen nicht gegen sich gelten lassen will (BGH NJW 1994, 1557; OLG Hamm NJW-RR 1997, 156, 157).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Dies hat zur Folge, dass auch ein unbewusst unwahres Geständnis grundsätzlich wirksam ist, es sei denn, es liegt ein betrügerisches Zusammenwirken der Parteien zum Nachteil eines Dritten vor (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 1995, 1432, 1433; VersR 1978, 862, 865; 1970, 826; Zöller/Greger a. a. O., § 288 Rn. 3 b und 7).
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Die Beklagten sind insoweit einfache Streitgenossen (vgl. BGH r + s 1994, 212; VersR 1974, 1117) und können deshalb auch unterschiedlich vortragen.
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Die Beklagten sind insoweit einfache Streitgenossen (vgl. BGH r + s 1994, 212; VersR 1974, 1117) und können deshalb auch unterschiedlich vortragen.
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Dies hat zur Folge, dass auch ein unbewusst unwahres Geständnis grundsätzlich wirksam ist, es sei denn, es liegt ein betrügerisches Zusammenwirken der Parteien zum Nachteil eines Dritten vor (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 1995, 1432, 1433; VersR 1978, 862, 865; 1970, 826; Zöller/Greger a. a. O., § 288 Rn. 3 b und 7).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs

    Ein bloßes Unterlassen von Sachvortrag steht ebenso wie die bewusste Säumnis einem Verhandeln des Streithelfers nicht als Widerspruch im Sinne von § 67 ZPO entgegen (OLG Celle OLGR 2002, 88, 89).

    Räumt der nicht postulationsfähige angebliche Schädiger in seiner Vernehmung als Partei den vom Kläger behaupteten Unfallhergang ein, liegt kein gerichtliches Geständnis im Sinne des § 288 ZPO vor und setzt sich der Haftpflichtversicherer als Streithelfer des beklagten Schädigers nicht in Widerspruch zu der von ihm unterstützten Partei, wenn er weiterhin Klageabweisung beantragt, weil ein gestellter Unfall vorliege (OLG Celle OLGR 2002, 88, 89).

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   OLG Stuttgart, 18.01.2002 - 14 U 70/01   

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https://dejure.org/2002,21090
OLG Stuttgart, 18.01.2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,21090)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.01.2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,21090)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,21090)
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  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2002 - 14 U 70/01
    Als Grundsatz muss gelten, dass die Aufklärung so frühzeitig wie möglich (BGH VersR 1992, 960) zu erfolgen hat, um den erforderlichen Rechtsgutsschutz zu erreichen.
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2002 - 14 U 70/01
    Dabei kann je nach den Vorkenntnissen des Patienten von dem bevorstehenden Eingriff eine Aufklärung auch erst nach der Operationskonferenz im Verlaufe des Vortages genügen, wenn sie zu einer Zeit erfolgt, zu der sie dem Patienten die Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts erlaubt (BGH VersR 1998, 766).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2002 - 14 U 70/01
    Dies gilt auch, wenn eine Operation durch eine konservative Behandlung vermieden werden kann oder erst nach deren erfolgloser Vorschaltung indiziert ist (BGH VersR 2000, 766).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2002 - 14 U 70/01
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   OLG Schleswig, 08.01.2002 - 14 U 70/01   

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https://dejure.org/2002,27675
OLG Schleswig, 08.01.2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,27675)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,27675)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2002,27675)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast ; Behandlungsvertrag; Schlechterfüllung; Aufklärungspflichtverletzung; Entscheidungskonflikt

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1601
  • VersR 2002, 1428
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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   SG Braunschweig, 02.04.2004 - S 14 U 70/01   

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https://dejure.org/2004,89532
SG Braunschweig, 02.04.2004 - S 14 U 70/01 (https://dejure.org/2004,89532)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 02.04.2004 - S 14 U 70/01 (https://dejure.org/2004,89532)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 02. April 2004 - S 14 U 70/01 (https://dejure.org/2004,89532)
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