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   OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99   

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https://dejure.org/2000,3691
OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99 (https://dejure.org/2000,3691)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2000 - 15 UF 144/99 (https://dejure.org/2000,3691)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 15 UF 144/99 (https://dejure.org/2000,3691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grobe Unbilligkeit des Betreuungsunterhalts: Zusammenleben mit einem nicht berufstätigen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 ZPO ; § 323 ZPO ; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ; § 1570 BGB ; § 1579 Nr. 7 BGB ; § 1581 BGB ; § 1586 Abs. 1 BGB ; § 1601 BGB ; § 1603 BGB
    Nachehelicher Ehegattenunterhalt ; Prozessvergleich; Abänderung ; Grobe Unbilligkeit; Fehlverhalten ; Kindesbetreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt ; Prozessvergleich; Abänderung ; Grobe Unbilligkeit; Fehlverhalten ; Kindesbetreuung

  • Judicialis

    ZPO § 242; ; ZPO § 323; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1570; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; BGB § 1581; ; BGB § 1586 Abs. 1; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung des Prozessvergleichs über nachehelichen Ehegattenunterhalt - wesentliche Änderung der Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2282
  • FamRZ 2000, 1374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    Darauf aber kommt es an (vgl. auch BGH FamRZ 1989, 487).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    Das ist aber unter anderem dann der Fall, wenn sie in anderer Weise als durch die unmittelbare Betreuung des Elternteils sichergestellt werden kann (vgl. BGH FamRZ 1998, 1309; 1989, 1279, 1280).
  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
  • OLG Oldenburg, 12.02.1991 - 12 UF 136/90

    Erziehungsgeld; Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung; Unterhaltsanspruch eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    Das gilt um so mehr dann, wenn der geschiedene Ehegatte seinem Partner Betreuungsleistungen erbringt, wie dies hier der Fall ist (vgl. dazu, allerdings wie die oben zitierte Rechtsprechung den Verwandtenunterhalt betreffend, OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1090, 1091).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1990 - 1 UF 8/90
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1992 - 4 UF 118/91

    Abänderung eines Prozeßvergleichs; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
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