Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.04.2008

Rechtsprechung
   KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08   

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https://dejure.org/2008,5568
KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08 (https://dejure.org/2008,5568)
KG, Entscheidung vom 18.02.2008 - 2 AR 7/08 (https://dejure.org/2008,5568)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 2 AR 7/08 (https://dejure.org/2008,5568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer willkürlichen Verweisung gem. § 281 Zivilprozessordnung (ZPO); Abhängigkeit von der Hauptforderung als Voraussetzung für die Annahme einer Nebenforderung; Anwaltskosten bei zivilen Verkehrsunfällen als Folge des Verzuges des Schädigers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Anwaltsgebühren stellen eine Nebenforderung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1 Hs. 2
    Zuordnung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Verkehrsunfallsachen als Nebenforderung bei der Streitwertermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrsunfallprozess - Anwaltliche Geschäftsgebühr ist Nebenforderung

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 4 ZPO
    Auch in Verkehrsunfallsachen sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten Nebenforderungen und erhöhen den Streitwert nicht.

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrsunfallprozess - Anwaltliche Geschäftsgebühr ist Nebenforderung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 879
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig, so dass es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten und unter dem Gesichtspunkt des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs geltend gemachten Geschäftsgebühren um Nebenforderungen i.S. von § 4 ZPO handelt, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (s. BGH NJW 2007, 3289).

    § 4 ZPO bringt den allgemeinen Grundsatz zum Ausdruck, dass die Kosten des laufenden Prozesses bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen sind, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (s. BGHZ 128, 85 = NJW 1995, 664, 665 unter II.3.b; NJW 2007, 3289).

    Dementsprechend kommt es für die Anwendung des § 4 ZPO nicht darauf an, ob der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch seine Grundlage konkret in einer Vertragsverletzung, im Verzug oder in einer sonstigen Rechtsverletzung hat; maßgeblich ist, dass die Prozess(vorbereitungs)kosten einen adäquat verursachten Schaden darstellen, für den der Beklagte einzustehen hat (vgl. BGH NJW 2007, 3289).

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Folglich findet in der Rechtsprechung des BGH bei Anwendung des § 4 ZPO auch keine Sonderbehandlung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Verkehrsunfallsachen statt (vgl. BGH, Beschl. vom 04.12.2007, VI ZB 73/06 -bei JURIS-).

    Allerdings werden die Kosten vorliegend insoweit nicht als Nebenforderung geltend gemacht, als ihnen keine Hauptforderung gegenüber steht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 04.12.2007, VI ZB 73/06, Rz 6-8).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Eine Verweisung ist willkürlich und damit nicht bindend, wenn sie nicht bloß unrichtig ist, sondern sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49), bzw. wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, da er bei verständiger Würdigung der maßgeblichen Rechtsprinzipien nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BGH NJW 2003, 3201 f.; NJW 2002, 3634 f.; BGH-Report 2003, 42, 43; s.a. OLG Stuttgart, OLG-Report 2007, 955 f. für Willkür bei Anwendung des § 4 Abs. 1 HS. 2 ZPO).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    § 4 ZPO bringt den allgemeinen Grundsatz zum Ausdruck, dass die Kosten des laufenden Prozesses bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen sind, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (s. BGHZ 128, 85 = NJW 1995, 664, 665 unter II.3.b; NJW 2007, 3289).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Das ist jedoch nur im Umfang von 57, 23 EUR der Fall (Differenz zwischen den -insoweit verlangten- Geschäftsgebühren von 522, 88 EUR brutto nach einem Gegenstandswert von 5.163,96 EUR zu den nach einem Gegenstandswert von 4.631,96 EUR begründeten Geschäftsgebühren von 465, 65 EUR brutto, s. BGH, Urteil vom 07.11.2007, VIII ZR 341/06, Rz 13 - bei JURIS -).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Die Forderungen stehen daher in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Hauptforderung, sondern sind gleichwertige Berechnungsposten des insgesamt geltend gemachten Schadensersatzanspruchs (BGH NJW 2007, 1752).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Hingegen besteht ein Anspruch auf Erstattung (anwaltlicher) Rechtsverfolgungskosten nur nach dem Forderungsbetrag, der berechtigt geltend gemacht wird (s. BGH NJW 2005, 1112 unter II.2), woraus das Abhängigkeitsverhältnis der Kostenforderung zur Hauptforderung resultiert.
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Eine Verweisung ist willkürlich und damit nicht bindend, wenn sie nicht bloß unrichtig ist, sondern sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49), bzw. wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, da er bei verständiger Würdigung der maßgeblichen Rechtsprinzipien nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BGH NJW 2003, 3201 f.; NJW 2002, 3634 f.; BGH-Report 2003, 42, 43; s.a. OLG Stuttgart, OLG-Report 2007, 955 f. für Willkür bei Anwendung des § 4 Abs. 1 HS. 2 ZPO).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Das Verfahren zur Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist eröffnet, da sich sowohl das Amtsgericht Mitte als auch das Landgericht Berlin rechtskräftig i.S. der Bestimmung (vgl. dazu BGHZ 102, 338 = NJW 1988, 1794 f.) für unzuständig erklärt haben.
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08
    Eine Verweisung ist willkürlich und damit nicht bindend, wenn sie nicht bloß unrichtig ist, sondern sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49), bzw. wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, da er bei verständiger Würdigung der maßgeblichen Rechtsprinzipien nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BGH NJW 2003, 3201 f.; NJW 2002, 3634 f.; BGH-Report 2003, 42, 43; s.a. OLG Stuttgart, OLG-Report 2007, 955 f. für Willkür bei Anwendung des § 4 Abs. 1 HS. 2 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 1 AR 10/06

    Sachliche Zuständigkeit: Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 07.07.2020 - VI ZB 66/19

    Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Es hat zutreffend angenommen, dass der Wert dieses Anteils durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist, bei der von den gesamten nach der Klagedarstellung vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen sind, die entstanden wären, wenn der Rechtsanwalt auch vorprozessual den Anspruch nur in der Höhe geltend gemacht hätte, wie er Gegenstand der Klage geworden ist (vgl. KG, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 2 AR 7/08, DAR 2008, 431, juris Rn. 12 [Streitwert]; Feldmann, r+s 2016, 546, 551; Herget, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 4 Rn. 13; a.A. LG Saarbrücken, Urteil vom 1. Juni 2018 - 13 S 151/17, NJW-RR 2018, 1339 Rn. 22 [Streitwert]; Schneider, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 43 GKG Rn. 29 ff.; ders., AGS 2018, 407, 408; Wern, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 40 Rn. 26; offen OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2019 - 1 W 82/19, NJW-RR 2020, 317 Rn. 14 ff. [Streitwert]).
  • LG Saarbrücken, 01.06.2018 - 13 S 151/17

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten;

    Das Kammergericht hat insoweit eine Wertberechnung vorgenommen, bei der der Wert nach den gesamten außergerichtlichen Kosten abzüglich der Kosten bestimmt worden ist, die auf den anhängigen Teil der Forderung entfielen (KG, NJW-RR 2008, 879).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 1 W 30/10

    Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 U 87/10

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Vermittlung einer Kapitalanlage in

    Der Streitwert für den Rechtsstreit in erster und zweiter Instanz wird gemäß §§ 47, 48, 63 Abs. 3 GKG, 3, 4 ZPO auf EUR 16.686,01 festgesetzt, da die An-lagezinsen gemäß § 4 ZPO nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind, weil sie materiell-rechtlich von der zugleich geltend gemachten Schadensposition Ersatz der investierten Kapitals abhängig und nicht zu dieser gleichrangig sind (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1976 - IV ZR 123/74; KG, Beschluss vom 18.02.2008 - 2 AR 7/08; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2010 - 1 W 30/10, das trotz eines gleichen rechtlichen Ausgangspunkts zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11

    Streitwertberechnung: Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2019 - 1 W 82/19

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung durch ein Oberlandesgericht;

    Berücksichtigte man die gesamten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten abzüglich der Kosten, die separat berechneten auf den anhängig gewordenen Teil der Forderung entfallen (so das Landgericht in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2019; so auch KG, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 2 AR 7/08 -, NJW-RR 2008, S. 879; Herget , in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 4, Rn. 13, "Differenzmethode"), wirkten (746,73 EUR - [1,5 x 303, 00 EUR + 20, 00 EUR] x 1, 19 =) 182, 07 EUR streitwerterhöhend.
  • KG, 26.02.2009 - 2 AR 6/09

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Zwar hat der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden, dass dann, wenn der Kläger neben seiner Hauptforderung auch den Ersatz von Kosten begehrt, welche ihm vorprozessual wegen der Hauptforderung entstanden sind, und die Hauptsache später teilweise für erledigt erklärt wird, die Kosten nur noch teilweise, d.h. nur noch im Hinblick auf den nicht für erledigt erklärten Teil der Hauptforderung, eine Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO darstellen und im Übrigen bei der Streitwertberechnung dem Wert der Hauptforderung hinzuzurechnen sind (BGH, NJW 2008, 999; der Senat hat diese Entscheidung nachvollzogen in KGR 2008, 595).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08   

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https://dejure.org/2008,9994
OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08 (https://dejure.org/2008,9994)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.04.2008 - 2 AR 7/08 (https://dejure.org/2008,9994)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. April 2008 - 2 AR 7/08 (https://dejure.org/2008,9994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 S 1 FGG, § 65a Abs 1 S 1 FGG, § 14 Abs 1 Nr 4 RPflG
    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers hinsichtlich der Abgabe eines Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht; Zuständigkeit eines bestimmten Oberlandesgerichts (OLG) für die Abgabe eines Verfahrens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe, Übernahme und Vorlage von Betreuungssachen nur durch den Richter

  • Judicialis

    FGG § 46 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § ... 46 Abs. 1 Satz 1 Hbs. 2; ; FGG § 46 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 65 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 65 a Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 199 Abs. 2 Satz 2; ; GerOrgG Rheinland-Pfalz § 4 Abs. 3 Nr. 2 a; ; RPflG § 14 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht durch einen Rechtspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren - Entscheidungen des Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 210
  • Rpfleger 2008, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 136/00

    Vorlage eines Abgabeersuchens in einer Betreuungssache durch den Rechtspfleger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08
    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).

    Dies bedingt jedoch entgegen der Auffassung des OLG Köln (FamRZ 2001, 939) keine Änderung im Hinblick auf die Vorlage an das Obergericht zur Entscheidung eines Abgabestreites.

  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08
    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08
    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10

    Betreuungsverfahren: Zuständigkeit für die Abgabe an ein anderes Gericht unter

    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
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