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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2004 - 2 Sa 522/04   

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https://dejure.org/2004,6905
LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2004 - 2 Sa 522/04 (https://dejure.org/2004,6905)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.10.2004 - 2 Sa 522/04 (https://dejure.org/2004,6905)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 2 Sa 522/04 (https://dejure.org/2004,6905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses eines Wachmanns bei einem Bewachungsobjekt der US-Streitkräfte; Wegfalls der Einsatzgenehmigung für diese Tätigkeit; Klagefrist bei der gerichtlichen Überprüfung von befristeten Arbeitsverträgen; Hinweise des Gerichts an die Parteien; ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § ... 16 Satz 2; ; TzBfG § 17; ; TzBfG § 17 Satz 1; ; TzBfG § 17 Satz 2; ; TzBfG § 21; ; ZPO § 139; ; ZPO § 256; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c); ; KSchG § 4; ; KSchG § 6; ; KSchG § 6 Satz 2; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 17 Satz 1, 2; KSchG § 7; ZPO § 256
    Klageantrag bei Befristungsklage im Sicherheitsgewerbe - wirksame Beendigung bei Entzug der Einsatzgenehmigung - kein besonderer Schutz des Betriebsratsmitgliedes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung unwirksam - rechtzeitig handeln!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2004 - 2 Sa 522/04
    Nach der Rechtsprechung des für Befristungsfragen zuständigen 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16.04.2003 - 7 AZR 119/02, NZA 2004, 283), der die Kammer allerdings nur aus Gründen einheitlicher Rechtsanwendung folgt, enthält der allgemeine Feststellungsantrag - der wie jede andere Prozesshandlung ebenso auslegungsfähig ist - keinen Hinweis darauf, dass der Kläger mit dieser Feststellung die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses in Frage stellt.
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2004 - 2 Sa 522/04
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch entschieden, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis darüber hinaus auch durch Eintritt einer auflösenden Bedingung beendet worden ist (vgl. hierzu BAG NZA 2000, 656).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 9 Sa 304/07

    Widerruf der Einsatzgenehmigung zur Bewachung von Einrichtungen der

    Deshalb ist eine an den Entzug einer solchen Einsatzgenehmigung knüpfende auflösende Bedingung rechtlich nicht zu beanstanden (LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2004 - 2 Sa 522/04 - LAG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 16 Sa 11/06 -).

    Im Hinblick darauf, dass die fragliche vertragliche Bestimmung der auflösenden Bedingung in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen der Beklagten vereinbart ist und die zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 17.10.2004 - 2 Sa 522/04 - in Anwendung einer gleichlautenden vertraglichen Bestimmung lediglich geprüft hat, ob der Entzug der Einsatzerlaubnis als Akt reiner Willkür zu qualifizieren sei sowie mit Rücksicht auf die Tatsache, dass das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 11.08.2006 - 16 Sa 11/06 - ebenfalls die Revision zugelassen hat, hat die Kammer die Revision nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen.

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