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   BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03   

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https://dejure.org/2004,487
BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03 (https://dejure.org/2004,487)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2004 - 2 StR 109/03 (https://dejure.org/2004,487)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2004 - 2 StR 109/03 (https://dejure.org/2004,487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 108 Abs. 1 Nr. 5, UrhG ; § 85 UrhG; § 16 UrhG; § 17 UrhG; § 338 Nr. 8 StPO; § 28 Abs. 2 StGB
    Urheberrecht (Herstellung und Export von Tonträgern); Urheberrechtsakzessorietät; Schutzlandprinzip; Territorialitätsprinzip; Inverkehrbringen im Inland (Versand ins Ausland); Verbreiten; Vervielfältigen; Ablehnung eines Beweisantrags (Beruhen); Sinn und Zweck ...

  • lexetius.com

    UrhG § 16, § 17, § 85, § 108 Abs. 1 Nr. 5

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Eingriff in verwandte Schutzrechte; Geltung des Territorialitätsprinzips im Urheberrecht; Verletzung der Leistungsschutzrechte der Hersteller von Tonträgern; Schutz des Genfer Tonträger-Abkommens; Verletzung des Vervielfältigungsrechts; Definition des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tonträgerpiraterie durch CD-Export

    §§ 16, 17, 85, 106, 108 Abs. 1 Nr. 5, 108a, 126 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 16; ; UrhG § 17; ; UrhG § 85; ; UrhG § 108 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 108 Abs. 1 Nr. 5 §§ 85 16 17
    Strafbarkeit von CD-Pressungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen Auftragggeber im Ausland

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen Auftraggeber im Ausland

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bewährungsstrafe für Musikpiraten bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen Auftraggeber im Ausland

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Unberechtigtes Herstellen von Audio-CDs für ausländischen Auftraggeber nach deutschem Urheberrecht strafbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verkauf unberechtigt vervielfältigter Tonträger ins Ausland

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen Auftraggeber im Ausland

  • beck.de (Leitsatz)

    Strafbarkeit der Verletzung inländischer Tonträgerherstellerrechte durch CD-Pressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 93
  • NJW 2004, 1674
  • GRUR 2004, 421
  • NStZ 2004, 461
  • StV 2004, 382 (Ls.)
  • MMR 2004, 355 (Ls.)
  • ZUM 2004, 371
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts ist daher auch dann gegeben, wenn die im Inland vorgenommene Vervielfältigung eines geschützten Werks in der Absicht erfolgt, die Vervielfältigungsstücke ins Ausland zu exportieren und erst dort zu verbreiten (vgl. Katzenberger in Schricker aaO vor §§ 120 ff. Rdn. 136; Kroitzsch in Möhring/Nicolini aaO § 16 Rdn. 20; Schaefer in Wandtke/Bullinger aaO § 85 Rdn. 22; so für das Patentrecht ausdrücklich auch BGHZ 23, 100, 106 sowie bereits RGZ 10, 349, 350 f.).

    Maßgeblich ist also allein der Ort, an dem die Vervielfältigungen hergestellt werden (vgl. Katzenberger aaO; Kroitzsch aaO § 16 Rdn. 19; BGH GRUR 1965, 323 - cavalleria rusticana), so daß es hier für die Strafbarkeit des Angeklagten im Hinblick auf die unerlaubte Vervielfältigung nicht darauf ankommt, daß die gepressten CDs für den bulgarischen Markt bestimmt waren (BGHZ 23, 100, 106; RGZ 110, 176; Dreier aaO § 17 Rdn. 17).

    Auch der Bundesgerichtshof sieht den Schutzzweck ausschließlicher Verwertungsrechte in einem möglichst umfassenden, lückenlosen Schutz des Rechtsinhabers (vgl. BGH GRUR 1982, 102, 103 für das Urheberrecht; BGHZ 23, 100, 106 für das Patentrecht).

    Die CDs waren vielmehr bereits im Inland mit der Vervielfältigung und Absendung Gegenstand des zugrundeliegenden Umsatz- und Handelsgeschäfts (vgl. BGHZ 23, 100, 106), das zum Übergang der tatsächlichen Verfügungsgewalt auf einen Dritten führte.

    Der Exporteur kann sich also nicht darauf berufen, die exportierten Werkstücke gelangten erst im Ausland an seinen Endabnehmer (vgl. BGHZ 23, 100, 106; RGZ 110, 176; Dreier aaO § 17 Rdn. 17).

  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers ist übertragbar (vgl. BGHZ 123, 356, 359; Hertin in Fromm/Nordemann aaO §§ 85/86 Rdn. 15; Schaefer in Wandtke/Bullinger aaO § 85 Rdn. 27; Vogel in Schricker aaO § 85 Rdn. 57).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der persönliche Schutzbereich nach § 126 Abs. 3 i.V.m. dem Genfer Tonträger-Abkommen eröffnet ist, ist - ebenso wie beim Urheberrecht - stets die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Tonträgerherstellers, nicht die des Rechtsnachfolgers (vgl. BGHZ 123, 356, 359; Gesetzentwurf der Bundesregierung BTDrucks. IV/270 S. 111 (zum Urheberrecht); Katzenberger in Schricker aaO § 126 Rdn. 7; § 120 Rdn. 10 und GRUR Int. 1973, 274, 275; Kroitzsch in Möhring/Nicolini aaO § 120 Rdn. 8; Schack JZ 1994, 362).

    Der Inhaber des Tonträgerherstellerrechts, der das Recht durch Übertragung erworben hat, kann sich im Inland nur dann auf den Schutz des § 85 UrhG berufen, wenn der ursprüngliche Hersteller selbst Angehöriger eines Verbandslands im Sinne des § 126 Abs. 3 UrhG ist (vgl. BGHZ 123, 356, 359).

    Ansonsten könnte ein ursprünglich nicht geschützter Tonträgerhersteller einen Konventionsschutz durch bloße Abtretung bewirken (vgl. Schack JZ 1994, 362).

    Das Genfer Tonträger-Abkommen hat in Deutschland Rückwirkung auch auf Altbestände (vgl. BGHZ 123, 356, 361 - Be. ; OLG Hamburg ZUM 1994, 518) zurück bis zum Inkrafttreten des deutschen Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966.

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Auch der Bundesgerichtshof sieht den Schutzzweck ausschließlicher Verwertungsrechte in einem möglichst umfassenden, lückenlosen Schutz des Rechtsinhabers (vgl. BGH GRUR 1982, 102, 103 für das Urheberrecht; BGHZ 23, 100, 106 für das Patentrecht).

  • RG, 10.02.1925 - II 36/24

    Deutsche Warenzeichen im Ausland

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Maßgeblich ist also allein der Ort, an dem die Vervielfältigungen hergestellt werden (vgl. Katzenberger aaO; Kroitzsch aaO § 16 Rdn. 19; BGH GRUR 1965, 323 - cavalleria rusticana), so daß es hier für die Strafbarkeit des Angeklagten im Hinblick auf die unerlaubte Vervielfältigung nicht darauf ankommt, daß die gepressten CDs für den bulgarischen Markt bestimmt waren (BGHZ 23, 100, 106; RGZ 110, 176; Dreier aaO § 17 Rdn. 17).

    Der Exporteur kann sich also nicht darauf berufen, die exportierten Werkstücke gelangten erst im Ausland an seinen Endabnehmer (vgl. BGHZ 23, 100, 106; RGZ 110, 176; Dreier aaO § 17 Rdn. 17).

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 85/82

    Elektrodenfabrik

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Ausreichend ist aber die Zuführung auch nur eines einzigen Werkstücks an die Öffentlichkeit, also die Weitergabe an eine einzige Person, mit der keine persönliche Verbundenheit gegeben ist (vgl. BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot; BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik).

  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83

    "Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen, stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (vgl. BGHZ 81, 282, 288; Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV; ähnlich bereits RGZ 107, 277, 281: Unter "Verbreiten" im Sinne des Literatururheberrechtsgesetzes sei jede Handlung zu verstehen, durch die ein Exemplar des Werks anderen Personen als den bei der Herstellung und Vervielfältigung des Werks Beteiligten zugänglich gemacht wird).

  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89

    "Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Ausreichend ist aber die Zuführung auch nur eines einzigen Werkstücks an die Öffentlichkeit, also die Weitergabe an eine einzige Person, mit der keine persönliche Verbundenheit gegeben ist (vgl. BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot; BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik).

  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen, stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (vgl. BGHZ 81, 282, 288; Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV; ähnlich bereits RGZ 107, 277, 281: Unter "Verbreiten" im Sinne des Literatururheberrechtsgesetzes sei jede Handlung zu verstehen, durch die ein Exemplar des Werks anderen Personen als den bei der Herstellung und Vervielfältigung des Werks Beteiligten zugänglich gemacht wird).

  • RG, 20.04.1883 - II 541/82

    Geltung eines die Verurteilung der Ehefrau aussprechenden gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    Eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts ist daher auch dann gegeben, wenn die im Inland vorgenommene Vervielfältigung eines geschützten Werks in der Absicht erfolgt, die Vervielfältigungsstücke ins Ausland zu exportieren und erst dort zu verbreiten (vgl. Katzenberger in Schricker aaO vor §§ 120 ff. Rdn. 136; Kroitzsch in Möhring/Nicolini aaO § 16 Rdn. 20; Schaefer in Wandtke/Bullinger aaO § 85 Rdn. 22; so für das Patentrecht ausdrücklich auch BGHZ 23, 100, 106 sowie bereits RGZ 10, 349, 350 f.).

    Für die Bereiche des Patent- und Warenzeichen-/Markenrechts ist allgemein anerkannt, daß der Export als Inverkehrbringen im Inland zu qualifizieren ist (h.M. in Rechtsprechung und Literatur; vgl. Katzenberger GRUR Int. 1992, 567, 580/582 und in Schricker aaO vor §§ 120 ff. Rdn. 138 jeweils m.w.N.; für das Patentrecht vgl. RGZ 10, 349, 351; 21, 205, 207; RG MuW 1922, 193, 194; OLG Karlsruhe GRUR 1982, 295, 299 f.; OLG Hamburg GRUR 1985, 923; Stauder, Patentverletzung im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr S. 118 ff.; Bernhardt/ Krasser, Lehrbuch des Patentrechts 4. Aufl. S. 549; Reimer in Natelski u.a., Patentgesetz 3. Aufl. § 6 Rdn. 80; aA Hesse in Klauer/Möhring, Patentgesetz 3. Aufl. § 6 Rdn. 101; für das frühere Warenzeichenrecht vgl. Busse/ Starck, WZG 6. Aufl. § 15 Rdn. 20; Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 4. Aufl. Bd. 1 S. 506; a.A. v. Gamm WZG § 15 Rdn. 33; im Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl I 3082) ist die Ausfuhr als Verletzungshandlung ausdrücklich erfaßt, § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
    a) Es ist ausschließlich nach deutschem Urheberrecht zu beurteilen, ob sich der Angeklagte durch unerlaubte Verwertungshandlungen strafbar gemacht hat (vgl. BGHZ 118, 394, 397-ALF).

    Sie sind deshalb auch nach dem Recht des Schutzlands zu beurteilen (vgl. Art. 3 GTA; BGHZ 118, 394 - ALF).

  • OLG Hamburg, 08.10.1970 - 3 W 108/70

    Polydor

  • OLG Karlsruhe, 23.12.1981 - 6 U 173/80

    Rollwagen

  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

  • OLG Hamburg, 28.10.1971 - 3 U 108/70

    Polydor II

  • BGH, 18.12.1964 - Ib ZR 112/62

    Cavalleria rusticana

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1992 - 20 U 165/90

    Joseph Beuys

  • RG, 07.11.1923 - I 21/23

    1. Zum Begriff "Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98

    Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges

  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

  • OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 72/93
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Nach den Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte dabei geholfen, in Deutschland geschützte Werke der angewandten Kunst gewerbsmäßig im Schutzland zu verbreiten (zum Territorialitätsprinzip vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93 mwN; BGH, Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 24/92, BGHZ 126, 252 Rn. 17ff.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. vor §§ 120 ff. Rn. 32).

    Bestand, Inhalt, Umfang und Inhaberschaft eines Schutzrechts richten sich nach dem Recht desjenigen Staates, für dessen Territorium es Wirkung entfalten soll, also nach dem Recht des Schutzlands (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93 mwN; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. vor §§ 120 ff. Rn. 28, 30 mwN; Katzenberger in Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl., Vor §§ 120 ff. Rn. 129 ff.).

    aa) Zu Recht hat das Landgericht wegen der Urheberrechtsakzessorietät dieser Strafvorschriften den Verbreitungsbegriff des § 17 UrhG zugrunde gelegt (BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93; Hildebrandt in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. § 106 Rn. 17).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    bb) Die Verschiedenheit der Ansprüche im Sinne von Art. 27 Brüssel-I-VO folgt vorliegend aus dem Territorialitätsprinzip, nach dem sich der Schutzbereich eines nationalen Geschmacksmusters auf das jeweilige Schutzland beschränkt (zum Urheberrecht BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, GRUR 2004, 421, 422 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; zum Kennzeichenrecht BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 Rn. 44 = WRP 2010, 384 - BTK; zum Geschmacksmusterrecht Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 4. Aufl., Allgemeines zum Designrecht Rn. 12; vgl. auch Art. 8 Abs. 1 ROM-II-VO).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Die Einnahmen müssen nicht unmittelbar aus der Tatbegehung herrühren, eine mittelbare Gewinnerzielung - wie hier diejenige aus Werbeeinnahmen - genügt (BGH NJW 2004, 1674 [1679]; BGH wistra 1999, 465; Fromm/Nordemann- Ruttke/Scharringhausen , a.a.O., § 108a UrhG Rz. 4).

    Zu den beeinträchtigten Schutzrechten bedarf es konkreter Feststellungen im Urteil (vgl. BGH NJW 2004, 1674 [1675]; LG Leipzig ZUM 2013, 338 - zitiert nach Juris Tz. 8, 76 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht OLG Köln GRUR 2014, 1081 - "Goldesel" - zitiert nach Juris, insbes. Tz. 901).

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

    Dies gilt umso mehr, als gegebenenfalls nicht nur die Herstellung der beanstandeten Spardose im Inland (als Eingriff in das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG), sondern auch deren Ausfuhr nach Belgien als inländische urheberrechtliche Verletzungshandlung erfaßt werden kann, wenn die Spardose durch Versand nach Belgien schon im Inland in Verkehr gebracht worden ist (§ 17 UrhG; vgl. BGHZ 129, 66, 75 - Mauer-Bilder; BGH, Urt. v. 3.3.2004 - 2 StR 109/03, GRUR 2004, 421, 424 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export, m.w.N., für BGHSt vorgesehen).
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Ein inländisches Urheberrecht kann daher grundsätzlich nur durch eine zumindest teilweise im Inland begangene Handlung verletzt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BGH, Urteil vom 27. Februar 1981 - I ZR 186/78 -, BGHZ 80, 101, - Schallplattenimport I; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 24/92 -, BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug; Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; Urteil vom 23. Februar 2017 - I ZR 92/16 -, GRUR 2017, S. 793 - Mart-Stam-Stuhl; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 StR 213/10 -, GRUR 2011, S. 227 - Italienische Bauhausmöbel; Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 42/04 -, GRUR 2007, S. 691 Rn. 18 - Staatsgeschenk; Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 175/00 -, GRUR 2003, S. 328 - Sender Felsberg; Katzenberger/Metzger, in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl. 2020, Vorbem. vor §§ 120 ff. Rn. 112).

    Das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG wird nach allgemeiner Auffassung an dem Ort verletzt, an dem das Vervielfältigungsexemplar entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export).

  • LG Köln, 30.08.2006 - 28 O 770/04

    Herstellung und Vertrieb von Tonträgern auf dem Klassik-Sektor; Zuständigkeit

    Ein Inverkehrbringen ist jede Handlung, durch die die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit bzw. dem freien Handelsverkehr zugeführt werden (BGH GRUR 2004, 421).

    Dies stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Inverkehrbringen dar (vgl. BGH GRUR 2004, 421 m.w.N.).

    Erforderlich ist daher, dass die betreffende Verletzungshandlung im Inland erfolgt (Dreier/Schulze, UrhG, vor §§ 120 ff. Rn. 31; BGH GRUR 2004, 421).

    Denn die auf das Inland beschränkte Wirkung nationaler Regelungen bedingt, dass nur durch eine im Inland begangene Handlung ein deutsches Urheberrecht verletzt werden kann, nicht durch eine Verwertungshandlung, die ausschließlich im Ausland erfolgt (Dreier/Schulze, UrhG, vor §§ 120 ff. Rn. 32; BGH GRUR 2004, 421).

    Ist aber von einem mittäterschaftlichen Handeln der Beklagten unter Einschluss der Fa. D auszugehen, liegt in der Weitergabe der CDs an die Beklagte zu 2), der Weitergabe an die Fa. D und der sich daran anschließenden Weitergabe an die Beklagte zu 4) kein Inverkehrbringen, weil die Werkstücke dadurch nicht aus der internen Betriebssphäre dem freien Handelsverkehrs zugeführt worden sind (BGH GRUR 2004, 421 m.w.N.).

  • BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit

    Die Übergabe an einen eigenverantwortlich tätigen Frachtführer (Spediteur) könnte genügen, sofern dadurch das Werk die interne Betriebssphäre des Herstellers verlässt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 5 RVs 87/14

    Feststellung der konkret geschützten Tonaufnahme und des Rechteinhabers im Falle

    Ausnahmsweise bedarf es der Feststellung des konkreten Tonträgerherstellers dann nicht, wenn sicher ist, dass jedenfalls die Voraussetzungen des § 126 Abs. 3 UrhG deshalb gegeben sind, weil der Tonträgerhersteller seinen Sitz in einem der Mitgliedsländer des Genfer Tonträger-Abkommens hat (vgl. BGH, NJW 2004, 1674, 1675; Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 108 Rdnr. 9).

    Außerdem hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Tonträgerhersteller seinen Sitz in einem Land nehmen wird, in dem er nicht den Schutz des Genfer-Tonträger-Abkommens genießt, weil dies zur Folge hätte, dass er mit den produzierten Tonträgern weitgehend schutzlos beliebiger Tonträgerpiraterie ausgeliefert wäre (vgl. BGH, NJW 2004, 1674, 1675).

  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07

    "Rapidshare" - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher, dass die betreffende Verletzungshandlung im Inland erfolgt (Dreier/Schulze, UrhG, vor §§ 120 ff. Rn. 31; BGH GRUR 2004, 421).

    Die auf das Inland beschränkte Wirkung nationaler Regelungen bedingt, dass nur durch eine im Inland begangene Handlung ein deutsches Urheberrecht verletzt werden kann, nicht durch eine Verwertungshandlung, die ausschließlich im Ausland erfolgt (Dreier/Schulze, UrhG, vor §§ 120 ff. Rn. 32; BGH GRUR 2004, 421).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19

    Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht

    Urheberrechte, die durch die Gesetzgebung eines Staates gewährt werden, entfalten ihre Schutzwirkung nur innerhalb der Grenzen dieses Schutzlands (BGH Urteil vom 3.3.2004, 2 StR 109/03, GRUR 2004, 421, 425 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export, Juris Rdnr. 16).

    a) Zwar geht die Rechtsprechung bei einer im Inland erfolgten Weitergabe an einen Dritten zum Zwecke des Exports von einer Verbreitungshandlung im Inland aus (BGH Urteil vom 3.3.2004, 2 StR 109/03, GRUR 2004, 421, 425 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export, Juris Rdnr. 36f).

  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12

    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels;

  • LG Köln, 28.02.2007 - 28 O 16/07

    Speichern von Webradiosendungen auf Servern

  • LG München I, 15.12.2005 - 7 O 11479/04
  • OLG München, 13.08.2008 - 2 Ws 579/08

    Arrestanordnung in das Vermögen einer Speditionsfirma: Import nachgeahmter

  • LG München I, 31.03.2008 - 4 Qs 9/08

    Strafbarer Vertrieb von nachgemachter Designermöbel aus Italien in der

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